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Erklärung Kinderbetreuung

Ab dem Steuerjahr 2024 kann Ihr Vorschlag der vereinfachten Erklärung oder Ihre Steuererklärung auf Tax-on-Web mit den Angaben vorausgefüllt werden:

  • wenn die Betreuungseinrichtung uns die Daten auf digitalem Weg übermittelt hat

  • und wenn Ihr betreffendes Kind mindestens drei Jahre alt ist.

Bitte überprüfen Sie die vorausgefüllten Angaben anhand der Bescheinigungen, die Sie erhalten haben. Wir können Ihre Steuererklärung oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung nämlich nicht vorausfüllen, wenn die Betreuungseinrichtung uns die Daten nicht online übermittelt hat. Sie müssen daher die vorausgefüllten Daten mit den Bescheinigungen, die Sie erhalten haben, vergleichen. Um zu erfahren, wie Sie die Betreuungskosten erklären müssen und welchen Betrag Sie in der Erklärung angeben können, sehen Sie sich die unten stehenden FAQ an.

Erklärung von Kinderbetreuungskosten

  • Ich zahle Kosten für die Betreuung meiner Kinder. Habe ich Anspruch auf einen Steuervorteil? Wie trage ich die Kosten in meine Steuererklärung ein?


    Sie haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten, die den Bedingungen entsprechen.

    Für 2023 (Steuerjahr 2024) können Sie maximal 15,70 Euro pro Betreuungstag und pro Kind unter 14 Jahren (oder unter 21 Jahren bei einer schweren Behinderung) geltend machen. (Steuerjahr 2025, Einkünfte 2024: 16,40 Euro).

    Die Steuerermäßigung beläuft sich auf 45 % dieser Ausgaben.

    Sie tragen diese (begrenzten) Ausgaben in Rahmen X, Rubrik B, Kode 1384 Ihrer Steuererklärung ein. Die Steuerermäßigung (45 %) wird automatisch berechnet.
     

    Beispiel:

    2023 gezahlte Betreuungskosten für ein Kind, das am 16. November 2023 das 14. Lebensjahr vollendet hat:

    • vom 1. Januar bis 30. Juni 2023: 75 Tage zum Satz von 4,20 Euro pro Tag
    • vom 2. bis 6. Juli 2023: 5 Tage zum Satz von 16,50 Euro pro Tag
    • vom 9. Juli bis 31. August 2023: 30 Tage zum Satz von 7,60 Euro pro Tag
    • vom 1. September bis 15. November 2023: 40 Tage zum Satz von 4,20 Euro pro Tag
    • vom 16. November bis 31. Dezember 2023: 25 Tage zum Satz von 4,20 Euro pro Tag​

    Bestimmung des zu erklärenden Betrags:

    • 4,20 Euro x (75 Tage + 40 Tage) = 483 Euro
    • 16,50 Euro/Tag zu begrenzen auf 15,70 Euro/Tag, d.h.: 15,70 Euro x 5 Tage = 78,50 Euro
    • 7,60 Euro x 30 Tage = 228 Euro 
    • Gesamtbetrag = 789,50 Euro​

    Die ab 16. November 2023 für die Kinderbetreuung gezahlten Ausgaben berechtigen nicht zu einer Steuerermäßigung. Das Kind hat an diesem Tag sein 14. Lebensjahr vollendet. Für diese Kosten erhalten Sie daher keine Bescheinigung.
     

  • Darf ich die Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten abziehen?

    Nein, denn Kinderbetreuungskosten sind private Ausgaben.
  • Ich habe die Kinderbetreuung von Dezember 2023 erst 2024 bezahlt. Darf ich diese Ausgaben in meine Steuererklärung 2024 (Einkommen 2023) eintragen?

    Nein, Sie dürfen diese Ausgaben nur in die Steuererklärung des Einkommensjahres eintragen, in dem Sie die Zahlung tatsächlich geleistet haben.

    Somit können Sie diese Ausgaben in Ihrer Steuererklärung 2025 (Einkommen 2024) eintragen.