Die Hilfestellung ist nun beendet. Es ist nicht mehr möglich, Ihre Erklärung ausfüllen zu lassen, weder per Telefon noch in unseren Ämtern.
Sie haben Ihre Erklärung noch nicht eingereicht? Dazu haben Sie andere Möglichkeiten.
- Reichen Sie Ihre Erklärung über: MyMinfin (Tax-on-Web)
- grundsätzlich: spätestens am 19. Juli 2024
- außer im Falle spezifischer Einkünfte: spätestens am 16. Oktober 2024.
- Reichen Sie Ihre Erklärung auf Papier ein: spätestens am 30. Juni 2024.
- Sie lassen Ihre Erklärung von einem Steuerberater oder Buchprüfer ausfüllen:
- grundsätzlich: spätestens am 19. Juli 2024
- außer im Falle spezifischer Einkünfte: spätestens am 16. Oktober 2024.
Ist die Frist für die Einreichung Ihrer Erklärung abgelaufen? Reichen Sie Ihre Erklärung dennoch so schnell wie möglich ein.