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Erhalten Sie Ihre Dokumente vom FÖD Finanzen digital über Ihre e-Box.

Sie können Ihre Dokumente vom FÖD Finanzen digital über Ihre e-Box erhalten.

ebox

Auf dieser Seite können Sie die am häufigsten gestellten Fragen über die eBox Bürger und die eBox Unternehmen einsehen.

Wird die betreffende eBox ausdrücklich in der Frage erwähnt? Wenn ja, dann gelten die Frage und die Antwort nur für diese eBox.

Gibt es in der Frage keinen ausdrücklichen Vermerk, der auf die eBox Bürger oder die eBox Unternehmen verweist? Dann gelten die Frage und die Antwort für beide Arten der eBox.

  • Was ist meine e-Box?

    Die eBox ist ein persönliches, digitales und sicheres Postfach, in dem Bürger und Unternehmen offizielle Benachrichtigungen von den Behörden erhalten können.

    Der FÖD Finanzen verwendet die eBox für den Versand von Benachrichtigungen über neue Dokumente. Die Dokumente selbst werden nicht an die eBox gesendet: Sie erhalten einen Link zu Ihrem Dokument in MyMinfin.

    Es gibt eine eBox für Bürger (eBox Bürger) und eine eBox für Unternehmen (eBox Enterprise):

    • eBox Bürger: Sie erhalten in Ihrer eBox eine Benachrichtigung über ein neues Dokument, wenn Sie die eBox aktiviert haben. Dies kann über mye-box oder über einen anerkannten privaten Partner erfolgen. Diese Partner und alle anderen Informationen über die eBox finden Sie auf besserdigital.be.
    • eBox Enterprise: Jeder, der eine Unternehmensnummer besitzt, kann eine eBox Enterprise einrichten. Im Gegensatz zur eBox Bürger wird die Nutzung der eBox Enterprise in Zukunft verpflichtend werden. Weitere Informationen über eBox Enterprise finden Sie unter www.eboxenterprise.be.

    Das Versenden über die eBox ersetzt das Versenden per Brief (wenn Ihre eBox aktiv ist) und hat den gleichen rechtlichen Wert, vorausgesetzt es wurde eine spezielle Gesetzgebung verabschiedet. Dies ist z. B. beim Steuerbescheid zur Steuer der natürlichen Personen der Fall. Die eBox garantiert den Schutz der personenbezogenen Daten.

  • Warum entscheidet die Behörde sich für die eBox?

    In unserer Gesellschaft werden immer mehr Dinge digital erledigt. Immer mehr öffentliche Dienste versuchen, Sie digital, per E-Mail, aber auch über alle möglichen Plattformen und Partner zu erreichen.

    Um nicht den Überblick über all diese digitalen Kommunikationswege zu verlieren, hat die Verwaltung sich für die eBox entschieden. Über die eBox tragen wir so viel wie möglich digitale Nachrichten von verschiedenen öffentlichen Diensten zusammen. Die eBox ist nicht nur sicher, sondern Ihre Daten bleiben auch vertraulich.

    Der FÖD Finanzen glaubt an diesen Ansatz und möchte dazu beitragen.

  • Welche Dokumente erhalten Sie über die eBox?

    Bürger
    Zurzeit sendet der FÖD Finanzen folgende Nachrichten über die eBox:

    • Steuerbescheid zur Steuer der natürlichen Personen,
    • Katasterauszug,
    • Vignette E705,
    • UBO-Register,
    • Benachrichtigungen über Tax-on-Web und den Vorschlag der vereinfachten Erklärung,
    • Benachrichtigungen zu Ihrem Zahlungsplan,
    • Benachrichtigungen vom DUFO.

    Unternehmen
    Zurzeit sendet der FÖD Finanzen folgende Nachrichten über die eBox:

    • Benachrichtigungen zu Vorauszahlungen
  • Wie lange dauert es, bis ich eine Nachricht in meiner eBox erhalte, wenn ein Dokument verfügbar ist?

    Wenn ein neues Dokument in MyMinfin verfügbar ist, für das wir eine Benachrichtigung an die eBox senden (siehe „Welche Dokumente erhalten Sie über die eBox?“), erhalten Sie diese Nachricht innerhalb weniger Minuten in Ihrer eBox. Nur beim Steuerbescheid zur Steuer der natürlichen Personen kann es ein paar Tage dauern: Es ist also möglich, dass das Dokument schon vor dem Versand der Nachricht verfügbar ist.

  • Wie aktiviere ich als Bürger meine eBox?

    Sie können Ihre eBox auf besserdigital.be aktivieren.  

    Möchten Sie Ihre eBox an eine Plattform koppeln, die Sie bereits verwenden, wie z. B. Doccle, Mijn Burgerprofiel, KBC Mobile, bpost bank oder TrustO? Auch dies können Sie auf besserdigital.be tun.  

  • Wie aktiviere ich als Unternehmen meine eBox?

    Sie können Ihre eBox auf eboxenterprise.be aktivieren.

  • Was geschieht, wenn ich meine eBox aktiviert habe?

    Wenn Sie Ihre eBox aktivieren, senden alle öffentlichen Dienste, die mit der eBox arbeiten, ihre digitalen Dokumente an Ihre eBox. Dokumente, die noch nicht digitalisiert sind, werden Ihnen nach wie vor in Papierform zugestellt.

    Wenn in MyMinfin ein neues Dokument verfügbar ist, für das der FÖD Finanzen eine Nachricht an die eBox sendet (siehe „Welche Dokumente erhalten Sie über die eBox?“), erhalten Sie eine Benachrichtigung. Bei Unternehmen geschieht dies über die eBox Enterprise, bei Bürgern über den bevorzugten Kanal:  per E-Mail oder über eine Plattform Ihrer Wahl (wie Doccle, Mijn Burgerprofiel, KBC Mobile, bpost bank oder TrustO).

  • Was geschieht, wenn ich meine eBox nicht aktiviere?

    Wenn Sie Ihre eBox nicht aktivieren, erhalten Sie Ihre Dokumente des FÖD Finanzen, wie z. B. Ihren Steuerbescheid, per Post. Außerdem sind Ihre Dokumente jederzeit in MyMinfin verfügbar.

  • Kann ich meine eBox deaktivieren?

    Ja, aber nur als Privatperson, und zwar über die Plattform für die Verwaltung der digitalen Schlüssel der Behörden auf CSAM oder über die Plattform, die Sie verwenden, um Ihre eBox einzusehen.

    Unternehmen können ihre eBox nicht deaktivieren.

  • Wie gehen Sie vor, wenn Sie in Ihrer eBox eine Nachricht von uns erhalten?

    Wenn Sie eine eBox-Benachrichtigung erhalten, erhalten Sie darüber (optional) eine Mitteilung per E-Mail. Nachdem Sie die Nachricht in Ihrer eBox geöffnet haben, werden Sie zu MyMinfin weitergeleitet. Dort können Sie die Nachricht und das betreffende Dokument einsehen.

    1. Sie verwenden das My eBox-Portal

    Sie erhalten eine Mitteilung per E-Mail, dass Sie eine neue Nachricht in Ihrer eBox haben.

    Diese Benachrichtigung führt Sie zur Anmeldeseite Ihrer eBox. Nachdem Sie sich über itsme oder mit Ihrer eID angemeldet haben, sehen Sie in Ihrer eBox eine neue Nachricht des FÖD Finanzen. Diese Nachricht im PDF-Format enthält eine kurze Mitteilung mit einem Link zu MyMinfin. Dieser Link führt Sie zu „Meine Nachrichten“ auf MyMinfin.

    Dort sehen Sie eine neue ungelesene Nachricht. Diese Nachricht enthält einen Link zu einer gefilterten Liste von Dokumenten: Nach einer eBox-Benachrichtigung in Bezug auf Ihren Steuerbescheid erhalten Sie beispielsweise einen Überblick über all Ihre Steuerbescheide. Das ungelesene Dokument steht ganz oben.

    Zusammengefasst sieht das so aus:

    1. Sie werden per E-Mail über eine neue Nachricht in der eBox benachrichtigt.
    2. Sie melden sich in der eBox mit Ihrer eID oder über itsme an.
    3. Sie öffnen die Nachricht im My eBox-Portal.
    4. Sie klicken auf den Link zu MyMinfin.
    5. Unter „Meine Nachrichten“ finden Sie die Nachricht mit dem Link zum Dokument.

    1. Sie benutzen eine andere Plattform (wie Doccle, KBC, bpost bank oder TrustO)

    Sie erhalten eine Mitteilung, dass Sie eine neue Nachricht in Ihrer eBox haben.

    Diese Mitteilung führt Sie zur Anmeldeseite Ihrer eBox. Dort sehen Sie eine neue Nachricht des FÖD Finanzen. Diese Nachricht im PDF-Format enthält eine kurze Mitteilung mit einem Link zu MyMinfin. Klicken Sie auf diesen Link.

    Nachdem Sie sich über itsme oder mit Ihrer eID angemeldet haben, gelangen Sie auf MyMinfin zu „Meine Nachrichten“. Dort sehen Sie eine neue ungelesene Nachricht. Diese Nachricht enthält einen Link zu einer gefilterten Liste von Dokumenten: Nach einer eBox-Benachrichtigung in Bezug auf Ihren Steuerbescheid erhalten Sie beispielsweise einen Überblick über all Ihre Steuerbescheide. Das ungelesene Dokument steht ganz oben.

    Zusammengefasst sieht das so aus:

    1. Sie erhalten, nicht unbedingt per E-Mail, eine Mitteilung über eine neue Nachricht in Ihrer eBox.
    2. Sie öffnen Ihre eBox-Benachrichtigung auf Ihrer bevorzugten Plattform.
    3. Sie klicken auf den Link zu MyMinfin.
    4. Sie melden sich bei MyMinfin mit Ihrer eID oder über itsme an.
    5. Unter „Meine Nachrichten“ finden Sie die Nachricht mit dem Link zum Dokument.
  • Kann ich als Bürger, wenn ich eine Nachricht in der eBox lösche, das Dokument, auf das sich diese Nachricht bezieht, immer noch online einsehen?

    Sie können selbst keine eBox-Benachrichtigungen manuell löschen. Nach einer Weile verschwinden diese automatisch. Für jede Nachricht ist klar angegeben, wie lange sie in Ihrer eBox verbleibt.

    Aber auch nachdem eine Nachricht des FÖD Finanzen in der eBox gelöscht wurde, können Sie Ihr Dokument noch immer in MyMinfin einsehen und herunterladen: 

    1. Melden Sie sich an. 
    2. Gehen Sie zu „Meine Dokumente“.
  • Wer hat Zugriff auf die eBox?

    eBox Bürger

    Bei der eBox Bürger hat allein der Bürger Zugriff auf seine eBox.


    eBox Enterprise

    Bei der eBox Enterprise legt der Zugangsverwalter des Unternehmens fest, wer Zugriff auf die eBox hat. Für die eBox Enterprise wird eine vereinfachte Zugangsverwaltung genutzt: Ein Mitarbeiter hat entweder Zugriff auf alles oder er hat keinen Zugang. Weitere Informationen über eBox Enterprise finden Sie hier

    Diese Vorgehensweise unterscheidet sich von der Zugangsverwaltung in MyMinfin, bei der mehr als 20 Rollen mit verschiedenen Zugangsberechtigungen möglich sind: Beispielsweise haben Mitarbeiter, die in MyMinfin Zolldokumente erhalten, nicht zwangsläufig Zugriff auf die Steuerdokumente ihres Unternehmens.  
    Da die beiden Systeme (eBox Enterprise und MyMinfin) nicht synchronisiert werden können, kann es vorkommen, dass ein Mitarbeiter zwar Zugriff auf die eBox Enterprise seines Unternehmens hat, aber nicht auf das eigentliche Dokument in MyMinfin. Oder umgekehrt: Ein Mitarbeiter besitzt Zugang zu dem Dokument in MyMinfin, erhält jedoch keine Benachrichtigung über die Verfügbarkeit eines neuen Dokuments, da er keinen Zugriff auf die eBox Enterprise hat. In diesem Fall liegt es in der Verantwortlichkeit des Unternehmens, die in der eBox Enterprise erhaltenen digitalen Benachrichtigungen innerhalb des Unternehmens weiterzuleiten. 

  • Was hat Beweiskraft: das Dokument oder die Nachricht?

    Beide.

    Wenn die digitale Übermittlung eines Dokuments gesetzlich geregelt ist, hat das in MyMinfin angezeigte Dokument Beweiskraft in Bezug auf den Inhalt eines Dokuments; die Nachricht in der E-Box hat Beweiskraft in Bezug auf deren Übermittlung. So ist zum Beispiel das Datum auf dem Steuerbescheid zur Steuer der natürlichen Personen ausschlaggebend, um die gesetzliche Zahlungsfrist zu bestimmen, und nicht das Datum des Eingangs in die E-Box.

    Von den Bürgern und Unternehmen wird erwartet, dass sie ihre E-Box überprüfen. Dies ist in den Bedingungen festgelegt, die Sie bei der Aktivierung Ihrer E-Box akzeptieren müssen. Im Streitfall können die Einzelheiten der Versendung über einen Audit Trail zurückverfolgt werden.

  • Hat mein Bevollmächtigter Zugriff auf meine eBox?

    Nein.

    Bevollmächtigte haben keinen Zugriff auf die eBox anderer Personen oder Unternehmen. Das ist auch nicht notwendig. Unser FÖD sendet nur Nachrichten an die eBox mit einem Link zu den Dokumenten auf MyMinfin. Unsere derzeitige Vollmachtenregelung bleibt daher bestehen.

  • Kann ich ein Dokument in MyMinfin herunterladen?

    Ja.

    Wenn Sie das Dokument auf MyMinfin einsehen, können Sie es auch herunterladen.

  • Was hat Beweiskraft: das Dokument in MyMinfin oder die Benachrichtigung in der eBox?

    Beide.

    Wenn die digitale Übermittlung eines Dokuments gesetzlich geregelt ist, hat das in MyMinfin angezeigte Dokument Beweiskraft in Bezug auf den Inhalt eines Dokuments. Die Nachricht in der eBox hat Beweiskraft in Bezug auf dessen Übermittlung. So ist zum Beispiel das Datum auf dem „Steuerbescheid zur Steuer der natürlichen Personen“ ausschlaggebend, um die gesetzliche Zahlungsfrist zu bestimmen, und nicht das Eingangsdatum in der eBox.

    Von den Bürgern und Unternehmen wird erwartet, dass sie ihre eBox überprüfen. Dies ist in den Bedingungen festgelegt, die Sie bei der Aktivierung Ihrer eBox akzeptieren müssen. Im Streitfall können die Einzelheiten der Versendung über einen Audit Trail zurückverfolgt werden.

  • Welche E-Mail-Adresse wird für die eBox verwendet?

    Die für die eBox verwendete E-Mail-Adresse ist die in CSAM bekannte E-Mail-Adresse. CSAM wird verwendet, um sich bei allen öffentlichen Behörden online anzumelden.

  • Was geschieht, wenn ich meine eBox aktiviert habe, sie jedoch nie überprüfe? Erhalte ich Erinnerungen?

    Wenn Sie die Nutzungsbedingungen bei der Aktivierung der eBox akzeptieren, verpflichten Sie sich, Ihre Nachrichten zu lesen. Die Absender gehen davon aus, dass Sie deren Nachrichten lesen, auch wenn Sie dies nicht tun.

  • Erhalte ich per E-Mail eine Mitteilung über eine neue eBox-Benachrichtigung?

    Ja, Sie erhalten eine Mitteilung, und zwar unter zwei Bedingungen:

    • Sie haben Ihre E-Mail-Adresse bei der Aktivierung der eBox bestätigt.
    • Sie kreuzen an, dass Sie über neue eBox-Benachrichtigungen informiert werden möchten. Diese Option ist standardmäßig angekreuzt, Sie können dies aber anpassen.
  • Kann ich als Bürger meine eBox auf meinem Smartphone oder Tablet einsehen?

    Ja.

    Sie können Ihre eBox auf Ihrem Smartphone oder Tablet über das eBox-Portal auf myebox.be oder über die mobilen Anwendungen von Partnern wie Doccle, Mijn Burgerprofiel, KBC, bpost bank oder TrustO einsehen.

  • Ich habe meinen „Steuerbescheid zur Steuer der natürlichen Personen“ (Berechnung der Steuer) über Zoomit erhalten und möchte ihn weiterhin digital erhalten. Was muss ich tun?

    Sie können Ihren Steuerbescheid digital in MyMinfin einsehen.

    Möchten Sie eine Benachrichtigung erhalten, sobald Ihr Steuerbescheid in MyMinfin verfügbar ist? Aktivieren Sie Ihre eBox. Nur wenn Ihre eBox aktiviert ist, erhalten Sie kein Exemplar auf Papier per Post. Wenn Sie und Ihr Partner eine gemeinsame Erklärung einreichen, müssen Sie beide Ihre eBox aktivieren, um Ihren Steuerbescheid ausschließlich digital zu erhalten.

    Sie können Ihre eBox auf besserdigital.be oder über einen der anerkannten privaten Partner aktivieren. Welche das sind, erfahren Sie ebenfalls auf besserdigital.be.

    Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre eBox aktiviert haben, können Sie sofort alle offiziellen Dokumente der Verwaltung digital einsehen, nachdem Sie eine entsprechende Benachrichtigung über die eBox erhalten haben.

  • Ich bin gesetzlich zusammenwohnend/verheiratet. Müssen mein Partner und ich, als Bürger, beide unsere eBox Bürger aktivieren?

    Ja, wenn Sie beide die Dokumente digital erhalten möchten.

    Die eBox ist persönlich. Wenn im Falle einer gemeinsamen Erklärung nur einer von Ihnen seine eBox aktiviert, erhält der andere Partner seine Dokumente auf Papier. Dies gilt auch für gemeinsame Dokumente, z. B. den (gemeinsamen) „Steuerbescheid zur Steuer der natürlichen Personen“.

  • Erhalte ich als Bürger noch Dokumente per Post, wenn meine eBox aktiviert ist?

    Ja, dies ist weiterhin möglich.

    Der FÖD Finanzen fügt nach und nach Dokumente zur eBox hinzu. Dokumente, die wir noch nicht digital versenden, erhalten Sie nach wie vor per Post.

    Auch wenn Ihr Partner seine eBox nicht aktiviert hat, erhalten Sie noch Dokumente per Post. Dies ist beispielsweise der Fall beim (gemeinsamen) „Steuerbescheid zur Steuer der natürlichen Personen“.

  • Ist meine eBox automatisch für alle öffentlichen Dienste aktiviert?

    Ja.

    Wenn Sie Ihre eBox aktivieren, senden alle öffentlichen Dienste, die mit der eBox arbeiten, ihre digitalen Dokumente an Ihre eBox. Dokumente, die noch nicht digitalisiert sind, erhalten Sie weiterhin per Post.

  • Was geschieht, wenn der Empfänger einer eBox-Benachrichtigung verstorben ist?

    Wenn ein Bürger stirbt, wird seine eBox automatisch deaktiviert. Die Angehörigen haben keinen Zugang zu seiner eBox.