Sie können Ihre Erklärung bis zum 22. November 2024 online einreichen. Warten Sie nicht mehr, bis Sie Ihre Erklärung auf Papier erhalten!
Greifen Sie über MyMinfin, Ihre Steuerakte, auf Ihre vorausgefüllte Erklärung zu.
Ihre Vorteile:
- Ihre Erklärung ist teilweise vorausgefüllt: einfacher und schneller auszufüllen.
- Online-Hilfe für bestimmte Codes
- Möglichkeit, die Erklärung nach Versendung (einmal) zu korrigieren (bis zum Ende der Einreichungsfrist)
- Möglichkeit, Ihre Kontonummer in MyMinfin hinzuzufügen oder zu ändern
Reichen Sie eine gemeinsame Erklärung ein? Sie und Ihr Partner müssen sich beide persönlich in MyMinfin anmelden, um Ihre Erklärung zu unterzeichnen.
Auf Ihre vorausgefüllte Erklärung zugreifen
Prüfen Sie, ob und wie Sie sich in MyMinfin einloggen können
Haben Sie keinen Zugang zu MyMinfin?
Sie können ohne Authentifizierung Zugriff auf eine Erklärung. Sie benötigen nur Ihre belgische Nationalregisternummer oder Ihre belgische Bis-Nummer.
Achtung:
- Aus Sicherheitsgründen enthält die Erklärung keine vorausgefüllten Informationen.
- Sie können nach Versendung nicht mehr auf Ihre Erklärung zugreifen.
- Sie können Ihrer Erklärung keine Anlagen beifügen.
- Sie können Ihre Kontonummer in Ihrer Erklärung nicht hinzufügen oder ändern.
Reichen Sie eine gemeinsame Erklärung ein und einer der beiden Partner hat keinen Zugang zu MyMinfin?
Mit einer Vollmacht Steuererklärung Bürger können Sie Ihre Erklärung in Ihrem Namen und im Namen Ihres Partners unterzeichnen.
Vorgehensweise:
- Füllen Sie dieses Formular (PDF, 308.51 KB) aus und senden Sie es mit den verlangten Anlagen an belgium.tax@minfin.fed.be.
- Unsere Mitarbeiter erstellen eine Vollmacht im Namen des Partners, der keinen Zugang zu MyMinfin hat.
- Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung.
- Sie müssen die Vollmacht in der Anwendung Vollmachten unterzeichnen, um sie zu aktivieren.
- Sobald die Vollmacht aktiviert ist, können Sie auf die MyMinfin-Akte Ihres Partners zugreifen und die Erklärung in seinem Namen unterzeichnen.
Weitere Informationen über den Zugriff auf die MyMinfin-Akte eines Angehörigen.
Häufige Fragen - Online-Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Ich reiche eine gemeinsame Erklärung ein. Wie kann mein Partner die Erklärung unterzeichnen?
Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin einreichen: Ihr Partner muss ebenfalls über MyMinfin auf die Erklärung zugreifen, um sie zu unterzeichnen.
Wenn Sie Ihre Erklärung ohne Authentifizierung einreichen: Eine einzige Unterschrift reicht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Erklärung mit Ihrer Nationalnummer/Bis-Nummer oder der Ihres Partners einreichen können.
Wie erhalte ich die Schätzung meines Steuerbetrags?
Bevor Sie Ihre Erklärung senden, klicken Sie oben auf dem Bildschirm im Menü auf „Ihre Steuer berechnen“.
Achtung, dies ist eine Schätzung. In bestimmten Fällen kann die endgültige Berechnung Ihrer Steuer, die in Ihrem Steuerbescheid (Berechnung) angegeben ist, abweichen.
Es wird nichts angezeigt? Ihr Browser blockiert wahrscheinlich Pop-ups (Hintergrundfenster). Öffnen Sie das Pop-up über die Meldung, die oben oder unten auf Ihrem Bildschirm erscheint, oder ändern Sie Ihre Browsereinstellungen.
In besonderen Fällen können wir Ihren Steuerbetrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht berechnen. Dies hat keinen Einfluss auf Ihre Erklärung, Sie können sie sofort senden.
Kann ich meine Kontonummer in meiner Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden hinzufügen oder ändern?
Sie haben Zugang zu MyMinfin
Sie können Ihre Kontonummer in MyMinfin hinzufügen oder ändern.
Sie greifen ohne Authentifizierung auf Ihre Erklärung zu
Aus Sicherheitsgründen können Sie Ihre Kontonummer nicht ohne Authentifizierung in der Erklärung angeben.
In beiden Fällen können Sie Ihre Kontonummer hinzufügen oder ändern, wenn Sie Ihren Steuerbescheid erhalten (das Verfahren wird in dem Dokument vermerkt sein).
Ich versuche auf die Erklärung zuzugreifen, aber ich erhalte eine Meldung, dass ich kein(e) Gebietsfremde(r) bin. Was kann ich tun?
Es kann vorkommen, dass Sie – zu Unrecht – nicht als Gebietsfremde(r) anerkannt werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall Ihr Veranlagungsamt.
Ich bin verheiratet oder wohne gesetzlich zusammen, kann aber die Codes für meine(n) Partner(in) nicht ausfüllen. Was kann ich tun?
Wenn Sie verheiratet sind oder gesetzlich zusammenwohnen, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung mit Ihrem/Ihrer Partner(in) einreichen. Für die meisten Codes müssen Sie somit zwei Spalten ausfüllen.
Wenn Sie nur eine Spalte in der Erklärung sehen, heißt das, dass wir keine Kenntnis von Ihrer Heirat oder dem gesetzlichen Zusammenwohnen haben. Wir bitten Sie daher, uns dies mitzuteilen und Ihre Lage zu berichtigen.
Sie müssen Ihre Erklärung per Post einreichen. Sie können Ihre Erklärung nächstes Jahr online einreichen (wenn Sie Ihre Situation berichtigt haben).
In meiner Erklärung ist mein(e) Partner(in) aufgeführt, obwohl wir geschieden sind oder ich Witwe(r) bin. Was kann ich tun?
Wenn der Tod oder die Scheidung 2023 oder vorher stattgefunden hat, müssen Sie von nun an eine Erklärung als Alleinstehende(r) ausfüllen.
Wenn Sie zwei Spalten in Ihrer Erklärung sehen, bedeutet dies, dass uns nicht bekannt ist, dass Sie geschieden sind oder dass Ihr(e) Partner(in) verstorben ist. In diesem Fall bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen und Ihre Lage zu berichtigen.