Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ich wohne in der Schweiz

Wie erkläre ich meine Pension bei der Steuer der Gebietsfremden?

Ihre Pension unterliegt der Steuer in Belgien.

Sie füllen Folgendes aus:

  • Rahmen I (Ihre Angaben)
  • Rahmen III (Ihre Situation)
  • Rahmen VI („Pensionen“): Geben Sie Ihre Pension belgischer Herkunft an.
  • Rahmen XIII („Einkünfte ausländischer Herkunft“): Geben Sie die eventuellen Einkünfte an, die nicht belgischer Herkunft sind.

Weitere Informationen finden Sie in der Erläuterungsbroschüre