Wie erkläre ich meine Pension bei der Steuer der Gebietsfremden?
Ihre Pension unterliegt der Steuer in Belgien.
Sie füllen Folgendes aus:
- Rahmen I (Ihre Angaben)
- Rahmen III (Ihre Situation)
- Rahmen VI („Pensionen“): Geben Sie Ihre Pension belgischer Herkunft an.
- Rahmen XIII („Einkünfte ausländischer Herkunft“): Geben Sie die eventuellen Einkünfte an, die nicht belgischer Herkunft sind.
Weitere Informationen finden Sie in der Erläuterungsbroschüre