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Stimmt Ihre Steuererklärung nicht mit Ihrem derzeitigen Personenstand überein?

In manchen Fällen stimmt Ihre Steuererklärung nicht mit Ihrem derzeitigen Personenstand überein:

  • Sie sind verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend, aber Ihr Partner ist nicht in der Steuererklärung aufgeführt.
  • Sie sind geschieden, aber Ihr Ex-Partner ist noch in der Steuererklärung aufgeführt.
  • Ihr Partner ist verstorben, ist aber noch in der Steuererklärung aufgeführt.
     

Ihre Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden anpassen lassen

  • Prüfen Sie, ob Ihr Partner in Ihrer Steuererklärung aufgeführt werden muss oder nicht

    Die Eheschließung oder das gesetzliche Zusammenwohnen hat:

    • 2021 oder vorher stattgefunden: Sie müssen eine gemeinsame Steuererklärung einreichen. Ihr Partner muss daher in Ihrer Steuererklärung aufgeführt sein.
    • 2022 oder 2023 stattgefunden: Sie müssen noch keine gemeinsame Steuererklärung mit Ihrem Partner einreichen. Ihr Partner muss daher nicht in Ihrer Steuererklärung aufgeführt sein.

    Die Ehescheidung oder der Tod hat:

    • 2022 oder vorher stattgefunden: Sie müssen keine gemeinsame Steuererklärung mehr mit Ihrem (Ex-)Partner einreichen. Ihr (Ex-)Partner muss daher nicht in Ihrer Steuererklärung aufgeführt sein.
    • 2023 stattgefunden: Sie müssen noch eine gemeinsame Steuererklärung einreichen. Ihr (Ex-)Partner muss daher in Ihrer Steuererklärung aufgeführt sein.
  • Führt Ihre Erklärung Ihren Partner nicht oder zu Unrecht auf?

    Setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrem Veranlagungsamt in Verbindung, um Ihre Akte zeitweilig anzupassen. Wir bitten Sie auch, Ihre Situation zu berichtigen (siehe unten). Diese Berichtigung ist notwendig, um die Bearbeitung Ihrer Erklärung abzuschließen.
     

    Sie reichen Ihre Erklärung online ein

    Warten Sie mit dem Ausfüllen Ihrer Erklärung, bis Ihr Partner zu Ihrer Online-Erklärung hinzugefügt oder aus ihr gelöscht wurde. Dies kann ein bis zwei Wochen dauern. Falls nötig und wenn Sie Ihren Antrag vor dem 24. November stellen, gewähren wir Ihnen eine zusätzliche Frist, um Ihre Erklärung einzureichen.
     

    Sie reichen eine Erklärung auf Papier ein und Ihr (Ex-)Partner wird zu Unrecht aufgeführt

    Sie können die Erklärung ausfüllen, ohne die Angabe Ihres (Ex-)Partners zu berücksichtigen. Sie müssen die Daten Ihres Partners nicht löschen. Wir werden Sie automatisch berichtigen.
     

    Sie reichen eine Erklärung auf Papier ein und Ihr Partner wird zu Unrecht nicht aufgeführt

    Geben Sie die Daten Ihres Partners in der Erklärung auf Papier an.

    Vorname und Name

    Nationale Nummer oder Bis-Nummer

    Ihr Partner hat eine belgische „Nationalregisternummer“ oder eine belgische „Bis-Nummer“? Wenn ja, geben Sie diese unter „NN (Partner)“ an. Diese Nummer steht auf Ihrem belgischen Identitätsdokument (Personalausweis, Aufenthaltsgenehmigung usw.) oder (in bestimmten Fällen) auf Ihren belgischen Lohnkarten.

    Wenn Ihr Partner keine belgische „Nationalregisternummer“ oder keine belgische „Bis-Nummer“ hat, lassen Sie dieses Feld leer.

    Füllen Sie den Rest Ihrer Erklärung aus und unterschreiben Sie.

    • Geben Sie alle Codes und Beträge für Ihren Partner und sich selbst an.
    • Bitte unterschreiben Sie beide die Erklärung.