Sie haben Einkünfte in Belgien (zum Beispiel Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, Mieteinnahmen, einen Lohn, eine Pension usw.) und
- wohnen im Ausland oder
- halten sich für eine begrenzte Zeit in Belgien auf (zum Beispiel für Ihre Tätigkeit).
Dann müssen Sie eine „Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden“ einreichen.
Die nachstehenden Informationen beziehen sich nur auf die besondere Situation von Selbstständigen.
Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden - Selbstständige (mit MwSt.-Nummer)
Wo finde ich Informationen zu den Fristen, zu den Einreichungsmöglichkeiten, zur Erläuterungsbroschüre und mehr?
Diese Informationen finden Sie auf der Seite über die Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden.
Warum habe ich eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden erhalten? Muss ich diese Erklärung einreichen?
Wir haben festgestellt, dass Sie in Belgien:
- eine aktive MwSt.-Nummer haben
- und/oder beim LASS als Arbeitgeber registriert sind.
Sie haben also möglicherweise Einkünfte in Belgien. Ab diesem Jahr erhalten Sie automatisch eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden.
Sie können diese Erklärung entweder per Post oder online einreichen.Sie (und Ihr*e Partner*in) müssen auch alle anderen Einkünfte, die Sie in Belgien haben, angeben: Lohn, Pension, Mieteinnahmen usw.
Weitere Informationen zu den betreffenden Einkünften finden Sie in der Erläuterungsbroschüre (Seite 7 und 8).
Sie glauben, dass Sie diese Erklärung in Ihrer Situation nicht einreichen müssen?
Wir empfehlen Ihnen dennoch, die Erklärung zusammen mit einem Vermerk einzureichen, in dem Sie Ihre Situation erläutern. Im Zweifelsfall können Sie sich an das für Sie zuständige Amt wenden. Wir werden Ihre Situation prüfen und Ihnen erklären, was Sie tun müssen.
Ich übe in Belgien keine Tätigkeit mehr aus. Wie kann ich das melden?
MWST: Melden Sie die Einstellung Ihrer Tätigkeit in Belgien über das Formular 604C.
Unternehmensnummer: Beantragen Sie die Streichung Ihrer Eintragung in der Zentralen Datenbank der Unternehmen.
Arbeitgeber: Beantragen Sie die Streichung Ihrer Eintragung beim LASS.
Bitte beachten Sie: Nach der Meldung der Einstellung Ihrer Tätigkeit erhalten Sie im darauffolgenden Jahr noch eine Erklärung. Die Erklärung bezieht sich nämlich auf Ihre (eventuellen) Einkünfte des Vorjahres.
Noch Fragen zur Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden?
Kontaktieren Sie uns
- vorzugsweise per Telefon: +32 2 572 57 57 (direkter Code: 17532)
- Per e-mail
Es ist nicht möglich, direkt in unsere Büros zu kommen. Leider können wir Ihnen beim Ausfüllen Ihrer Erklärung nicht helfen. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Buchprüfer.