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Pauschale Kostenvergütungen als Hobbykünstler

Erhalten Sie als Hobbykünstler pauschale Kostenvergütungen für künstlerische Leistungen für Rechnung eines Auftraggebers? Diese Kostenvergütungen sind steuerfrei, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
 

Änderungen ab dem 1. Januar 2024

Für Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 erbracht werden, gelten neue Bedingungen für diese Vergütungen.

Wichtigste Änderungen:

  • Der Betrag der Vergütungen ist auf 77,22 Euro* (indexierter Betrag für die Einkünfte 2024) pro Tag für maximal 30 Tage begrenzt.
  • Dieser Betrag kann um eine Vergütung von 22,06 Euro* (indexierter Betrag für die Einkünfte 2024) für Fahrtkosten erhöht werden.
  • Künstler und Auftraggeber müssen sich beim Online-Dienst Working in the Arts (ONSS) anmelden.

* siehe Belgisches Staatsblatt vom 19.01.2024
 

Gesetzliche Grundlage

Einkommensteuergesetzbuch 1992:

  • art. 38, §1 Nr. 23°
  • art. 38, §4
  • art. 97, §2
  • art. 178, §4