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Schicht- und Nachtarbeit – System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit

System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit

  • Welche Bedingungen muss ein Unternehmen erfüllen, um als Unternehmen mit einem System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit zu gelten?

    Die Bedingungen bezüglich der durchgehenden Arbeit werden in Artikel 2755 § 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 aufgezählt.

    Konkret muss es sich um eines der folgenden Unternehmen handeln:

    • Unternehmen aus dem kommerziellen Sektor,
    • Unternehmen, in denen die Arbeit in mindestens vier Schichten mit mindestens zwei Arbeitnehmern geleistet wird, die sowohl in Bezug auf Inhalt als auch auf Umfang die gleiche Arbeit leisten, die eine durchgehende Besetzung während der ganzen Woche und am Wochenende gewährleisten und die sich ablösen, ohne dass es eine Unterbrechung zwischen den aufeinander folgenden Schichten gibt und ohne dass die Überschneidung mehr als ein Viertel ihrer täglichen Arbeit beträgt,
    • Unternehmen, deren Betriebszeit, das heißt die Zeit, in der das Unternehmen tätig ist, sich auf Wochenbasis auf mindestens 160 Stunden beläuft.

    Diese Bedingungen sind kumulativ.

  • Kann ein Arbeitssystem, bei dem während der Woche in drei Schichten gearbeitet wird und das am Wochenende durch eine separate Schicht ergänzt wird, als System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit betrachtet werden?

    Unternehmen, die mit einem System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit funktionieren, müssen die Arbeit in mindestens vier Schichten organisieren.

    Es spricht nichts dagegen, dass die Arbeit in mehr als vier Schichten organisiert wird.

    Es ist also grundsätzlich möglich, dass die durchgehende Arbeit mit einem Drei-Schicht-System während der Woche organisiert wird, das durch ein Zwei-Schicht-System am Wochenende ergänzt wird.

    Solange die Arbeit durchgehend in mindestens vier Schichten organisiert ist, handelt es sich um durchgehende Arbeit.

  • Muss das gesamte Unternehmen durchgehend arbeiten oder reicht es aus, dass eine Einheit, eine Produktionskette oder eine Abteilung durchgehend arbeitet, damit die erhöhte Befreiung für alle Arbeitnehmer, die in Schichten arbeiten, in Anspruch genommen werden kann?

    Die erhöhte Befreiung gilt nur für Unternehmen, die vollständig in einem System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit funktionieren.

    Bei Unternehmen, die nur teilweise in einem System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit funktionieren, kann jedoch gestattet werden, dass die erhöhte Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für Arbeitnehmer angewendet wird, die tatsächlich in einem Vier-Schicht-System arbeiten, das alle Voraussetzungen erfüllt, um als System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit zu gelten. Wenn diese Arbeitnehmer teilweise auch in einem anderen Arbeitssystem beschäftigt sind, muss der Berufssteuervorabzug, der für die erhöhte Befreiung von der Zahlung in Betracht kommt, anteilig berechnet werden.

    Dies ist in folgenden Situationen der Fall:

    • Ein Unternehmen organisiert neben einer Produktionslinie, die in einem System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit funktioniert, weitere Produktionslinien, die in einem System mit drei aufeinander folgenden Schichten arbeiten oder am Wochenende nicht arbeiten. In diesem Fall kann das Unternehmen die erhöhte Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs nur für die Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, die in der Produktionslinie beschäftigt sind, die im System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit funktioniert.
    • Ein Unternehmen funktioniert in einem System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit, muss aber wegen Wartungsarbeiten eine oder mehrere Produktionslinien für einige Wochen oder über das Wochenende schließen. Da auf wöchentlicher Basis geprüft werden muss, ob das Unternehmen durchgehend arbeitet, kann es wegen Wartungsarbeiten vorkommen, dass ein Unternehmen die Bedingungen nur während einer oder mehrerer Wochen in einem Monat erfüllt. Die erhöhte Befreiung von der Zahlung gilt daher nur für die Wochen, in denen das Unternehmen durchgehend gearbeitet hat.
    • Ein Unternehmen hat verschiedene Produktionslinien, von denen einige in einem System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit funktionieren und die Bedingungen erfüllen, während andere sie nicht erfüllen. Das Personal wird nicht ausschließlich einer ganz bestimmten Linie zugewiesen, sondern arbeitet abwechselnd auf der (den) Linie(n), die durchgehend arbeitet/arbeiten, und auf der (den) Linie(n), die nicht durchgehend arbeitet/arbeiten. Die erhöhte Befreiung von der Zahlung wird in diesem Fall auch auf den Berufssteuervorabzug beschränkt, der sich auf die Arbeit an der durchgehend betriebenen Linie bezieht.

    Aus pragmatischen Gründen kann diese verhältnismäßige Berechnung pauschal erfolgen.

  • Welche Codes müssen in der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug 274 von Unternehmen verwendet werden, die die Bedingungen in Bezug auf das System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit erfüllen?

    Für Zeiträume, in denen ein Unternehmen in einem System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit funktioniert, muss der neue Code 53 in der Erklärung zum Berufssteuervorabzug verwendet werden.

  • Zu welchem Zeitpunkt muss festgestellt werden, ob ein Unternehmen die Bedingungen bezüglich durchgehender Arbeit erfüllt?

    Die durchgehende Tätigkeit muss „während der ganzen Woche und am Wochenende“ gewährleistet sein und die Mindestbetriebszeit muss auf Wochenbasis mindestens 160 Stunden betragen. Daher sollte pro Woche beurteilt werden, ob ein Unternehmen die Bedingungen in Bezug auf das System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit erfüllt.

  • Ist es möglich, sowohl den bereits bestehenden Code 06 als auch den neuen Code 53 in ein und demselben Zeitraum der Erklärung zum Berufssteuervorabzug zu verwenden?

    Ja.

    Der neue Code 53 betrifft die erhöhte Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs in Höhe von 17,8 % für Unternehmen, die die Bedingungen erfüllen.

    Der bereits bestehende Code 06 betrifft die anderen Schichtarbeitssysteme, die die Bedingungen für das System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit nicht erfüllen.

    Für Unternehmen, die teilweise durchgehend arbeiten, kann eine solche Situation in zwei Fällen eintreten:

    • Wenn Unternehmen mehrere Abteilungen haben, von denen einige durchgehend arbeiten und andere nicht, kann die erhöhte Befreiung von der Zahlung nur für den Berufssteuervorabzug gelten, der sich auf die Leistungen der Teams oder Abteilungen bezieht, die tatsächlich die Bedingungen bezüglich des Systems der vollkontinuierlichen Schichtarbeit erfüllen (Code 53). Andere Abteilungen oder Teams, die nicht durchgehend arbeiten, kommen nur für die Basisbefreiung (Code 06) in Betracht.
    • Wenn in einem Unternehmen, wie in Punkt 1 beschrieben, Arbeitnehmer Leistungen sowohl in einem klassischen Schichtarbeitssystem als auch in einem durchgehenden Arbeitssystem erbringen, kann die erhöhte Befreiung von der Zahlung nur auf den Teil des Berufssteuervorabzugs angewendet werden, der sich auf die Entlohnungen für die durchgehende Arbeit bezieht.

    In Unternehmen, die im Normalfall vollständig im System der vollkontinuierlichen Schichtarbeit funktionieren, kann der Fall auch eintreten, wenn z. B. eine Abteilung aufgrund von Wartungsarbeiten teilweise geschlossen wird, so dass sie die Betriebszeit von mindestens 160 Stunden in einer Woche nicht mehr erreicht, wobei die Dauer auf wöchentlicher Basis zu überprüfen ist. In dieser Situation ist die Kontinuität in dieser Abteilung während der gesamten Woche und am Wochenende nicht mehr gewährleistet und daher können die steuerpflichtigen Entlohnungen für diese Abteilung und diese Woche bei der Berechnung der erhöhten Befreiung von der Zahlung nicht mehr berücksichtigt werden.