MwSt.-Rückerstattung
Qualifiziere ich für eine MwSt.-Rückerstattung?
Wenn Sie geschäftlich tätig sind und keine von der MwSt. befreite Berufstätigkeit (gemäß Artikel 44 des MwSt.-Gesetzbuches) ausüben, können Sie in der Regel die bei gewerblichen Ankäufen entrichtete Mehrwertsteuer mit der Mehrwertsteuer verrechnen, die Sie Ihren Kunden in Rechnung gestellt haben. Sie führen lediglich die Differenz ab und geben diese in Ihrer periodischen Erklärung an.
Mitunter zahlt Ihr Unternehmen mehr Mehrwertsteuer, als es von Kunden eingenommen hat. In diesem Fall sollte Ihnen die Differenz von den Veranlagungsämtern erstattet oder gutgeschrieben werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Steuerpflichtiger eine Genehmigung für monatliche Erstattungen erhalten.
Für welche Ausgaben ist keine oder nur eine teilweise MwSt-Rückerstattung möglich?
Von der Mehrwertsteuererstattung ausgeschlossene Ausgaben
Bestimmte Kategorien von Ausgaben sind nicht abzugsfähig und somit von der Mehrwertsteuererstattung ausgeschlossen. In Belgien handelt es sich um Steuern auf:
- Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Tabakwaren,
- Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe alkoholischer Getränke. Die Getränke, die dazu bestimmt sind, (erneut) weiterverkauft oder in Ausführung einer Dienstleistung angeboten zu werden, fallen nicht in diese Kategorie.
- Kosten für Wohnung, Speisen und Getränke, die vor Ort eingenommen werden. Kosten für das Personal, das beauftragt ist, außerhalb des Unternehmens eine Lieferung von Gütern oder eine Dienstleistung zu bewirken, fallen nicht hierunter, ebenso wenig wie Kosten, die bei Steuerpflichtigen anfallen, die ihrerseits dieselben Leistungen gegen Entgelt bewirken.
- Empfangskosten,
- Güter und Dienstleistungen, die andere Steuerpflichtige zu Gunsten eines Reisebüros im Hinblick auf die Leistungen bewirken, die Teil einer Reise sind oder zu einer Reise gehören und die den Reisenden direkt zugute kommen (Differenzbesteuerung für Reisebüros),
- An- und Verkauf von Gebrauchtwagen und anderen Waren durch Steuerpflichtige im Rahmen der Differenzbesteuerung für Gebrauchtgegenstände.
Kategorien von Ausgaben, für die nur eine teilweise MwSt.-Erstattung möglich ist
Für einige Ausgaben wird nur ein eingeschränktes Recht auf Abzug gewährt. Es kann daher sein, dass Ihnen lediglich ein Teil der Mehrwertsteuer erstattet wird. Es handelt sich unter anderem um Steuern auf:
- Kosten für Kfz (Pkw): Abzug entsprechend beruflicher Nutzung, maximal 50 %,
- Material, das nicht ausschließlich beruflich genutzt wird (Telefon, ICT-Material usw.): Abzug entsprechend beruflicher Nutzung.
Mehr dazu finden Sie in Kapitel 11 des MwSt.-Kommentars.
Innerhalb welcher Frist muss ich eine MwSt.-Erstattung beantragen?
Die Verwaltung führt für jeden Steuerpflichtigen, der periodische Erklärungen einreicht, ein MwSt.-Verrechnungskonto.
Wenn beim Ablauf eines Zeitraums, auf den sich die periodische Erklärung bezieht, das MwSt.-Verrechnungskonto eines Steuerpflichtigen einen Überschuss zu seinem Vorteil aufweist (eine Steuergutschrift), dann wird dieses Guthaben in der Regel auf den folgenden Erklärungszeitraum übertragen.
Obwohl dies die übliche Vorgehensweise ist, kann der Steuerpflichtige ausdrücklich die Erstattung des Guthabens beantragen. Um jegliche Beanstandung aufgrund der Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu vermeiden, muss ein solcher Antrag vor dem 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Datum der Einreichung der Erklärung, aus der das Guthaben hervorgeht, bei der Verwaltung eingereicht werden.
Werden Rechnungskopien verlangt?
Bei einer Erstattungsprüfung kann der Kontrollbeamte jederzeit die Vorlage der Originalrechnungen verlangen. Zudem wird jedes Dokument, das die Originalrechnung ändert und sich ausdrücklich und eindeutig auf diese bezieht, ebenfalls als Rechnung angesehen.
Kann ich Fehler beim Beantragen meiner MwSt.-Erstattung berichtigen?
Eine Steuergutschrift kann lediglich auf besonderen Antrag des Steuerpflichtigen erstattet werden (durch Ankreuzen des Feldes „Erstattungsantrag“ in der periodischen Erklärung oder Sondererklärung).
Ein Versäumnis kann durch das fristgerechte Einreichen einer neuen Erklärung berichtigt werden, in der das betreffende Feld dann angekreuzt wird.
Für den Fall, dass das Versäumnis nicht mehr fristgerecht berichtigt werden kann, muss dafür gesorgt werden, dass das Feld „Erstattungsantrag“ in der nächsten Erklärung angekreuzt wird.
Wann erhalte ich meine MwSt.-Erstattung?
Allgemeine Regeln
Wenn Sie monatliche oder vierteljährliche Erklärungen einreichen, kann Ihnen Ihr MwSt.-Guthaben vier Mal im Jahr erstattet werden, wenn Sie die folgenden Bedingungen allesamt erfüllen:
- Sie beantragen ausdrücklich die Erstattung Ihres Guthabens, indem Sie in Ihrer Erklärung das entsprechende Feld ankreuzen.
- Ihr Guthaben hat den erforderlichen Mindestbetrag erreicht.
- Sie haben Ihre MwSt.-Erklärung rechtzeitig eingereicht.
- Sie haben dem FÖD Finanzen Ihre Kontonummer mitgeteilt.
In allen anderen Fällen wird Ihnen Ihr MwSt.-Guthaben nicht erstattet. Es wird dann automatisch auf den folgenden Erklärungszeitraum übertragen.
Das äußerstes Datum für die Erstattung hängt von dem Zeitraum ab, auf den sich Ihre MwSt.-Erklärung bezieht.
Sonderregelung mit Genehmigung
In einigen Fällen kann den monatlich einreichenden Steuerpflichtigen ihr MwSt.-Guthaben monatlich erstattet werden. Sie benötigen hierfür eine Genehmigung.
Um für eine solche Genehmigung in Frage zu kommen, müssen Sie während des abgelaufenen Kalenderjahres die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllt haben:
- Ihr steuerfreier Umsatz hat mindestens 30% des Gesamtumsatzes betragen und
- Sie hatten einen Steuerüberschuss zu Ihren Gunsten in Höhe von mindestens 12.000 Euro.
Sie können die Genehmigung bei Ihrem Team Aktenverwaltung schriftlich beantragen.
Nach Erhalt der Genehmigung kann Ihnen Ihr MwSt.-Guthaben monatlich erstattet werden, wenn Sie Ihre monatlichen Erklärungen rechtzeitig und elektronisch über Intervat eingereicht haben.
Schnellere Erstattung für Starter
Für startende Unternehmen, die sich für monatliche Erklärungen entscheiden, besteht die Möglichkeit einer schnelleren Erstattung ihres MwSt.-Guthabens.
Wenn Sie sich bei der Registrierung Ihrer MwSt.-Nummer für monatliche Erklärungen entscheiden, fallen Sie automatisch unter diese Regelung. Diese gilt ab dem Beginn Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit für 24 Monate.
Ihnen kann Ihr MwSt.-Guthaben dann monatlich erstattet werden, wenn Sie Ihre monatlichen Erklärungen rechtzeitig und elektronisch über Intervat eingereicht haben.
Äußerstes Datum für die Erstattung
Vierteljährlich einreichende Steuerpflichtige
Zeitraum MwSt.-Erklärung Erreichter Mindestbetrag Ihres Guthabens Äußerstes Datum für die Erstattung
Erstes Quartal 615 Euro 30. Juni des laufenden Kalenderjahres
Zweites Quartal 615 Euro 30. September des laufenden Kalenderjahres Drittes Quartal
615 Euro 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres Viertes Quartal
245 Euro 31. März des folgenden Kalenderjahres
Monatlich einreichende Steuerpflichtige ohne GenehmigungZeitraum MwSt.-Erklärung Erreichter Mindestbetrag Ihres Guthabens Äußerstes Datum für die Erstattung
März 1.485 Euro 30. Juni des laufenden Kalenderjahres
Juni 1.485 Euro 30. September des laufenden Kalenderjahres September 1.485 Euro 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres Dezember 245 Euro 31. März des folgenden Kalenderjahres
Monatlich einreichende Steuerpflichtige mit Genehmigung + schnellere Erstattung für Starter
Zeitraum MwSt.-Erklärung Erreichter Mindestbetrag Ihres Guthabens Äußerstes Datum für die Erstattung
Januar 245 Euro 31. März des laufenden Kalenderjahres Februar 245 Euro 30. April des laufenden Kalenderjahres
März 245 Euro 31. Mai des laufenden Kalenderjahres
April 245 Euro 30. Juni des laufenden Kalenderjahres
Mai 245 Euro 31. Juli des laufenden Kalenderjahres
Juni 245 Euro 31. August des laufenden Kalenderjahres Juli 245 Euro 30. September des laufenden Kalenderjahres August 245 Euro 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres September 245 Euro 30. November des laufenden Kalenderjahres Oktober 245 Euro 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres November 245 Euro 31. Januar des folgenden Kalenderjahres Dezember 245 Euro 28./29. Februar des folgenden Kalenderjahres
Kann ich meine Rückerstattung schneller erhalten?
Im Prinzip nein. Sie können Ihre Rückerstattung nicht schneller erhalten. Bei der normalen Steuerregelung sind die Rückerstattungsfristen jedoch Maximalfristen. Wir können Ihnen daher bestimmte Beträge schneller erstatten (insbesondere, wenn keine Schulden vorliegen, siehe unten).
Bei der Sonderregelung (für Anmeldepflichtige, die monatliche Rückerstattungen erhalten) ist eine schnellere Rückerstattung nie möglich.
Wie erfolgt die Rückerstattung?
Sie erhalten die MwSt.-Rückerstattung auf das Bankkonto, das Sie uns mitgeteilt haben:
- Bei der Tätigkeitsaufnahme tragen Sie Ihre Kontonummer sowie die anderen erforderlichen Angaben in das Formular „Antrag auf MwSt.-Identifikation bei Tätigkeitsaufnahme (Formular 604A) ein.
- Wenn Sie Ihre Kontonummer ändern oder bei der Tätigkeitsaufnahme keine Kontonummer mitgeteilt haben, müssen Sie Ihre Kontonummer über das Formular „Erklärung über Änderung einer MwSt.-Identifikation“ (Formular 604B) mitteilen.
- Sie können diese Formulare bei den Mehrwertsteuerämtern erhalten oder unter folgender Adresse herunterladen MyMinfin (mit oder ohne Authentifizierung – Registerkarte „Angaben und Dokumente“ – „Formulare“). Sie können die Verwendung von Formularen vermeiden, wenn Sie sich an einen Unternehmensschalter wenden, der die elektronische Verarbeitung dieser Formulare im Rahmen der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) gewährleistet.
Wass passiert, wenn ich eine ausstehende Schuld habe?
Wenn Sie Anspruch auf eine MwSt.-Rückerstattung haben, aber noch eine oder mehrere Schulden beim FÖD Finanzen haben, erhalten Sie Ihre Rückerstattung in der Regel nicht (oder nur einen Teil davon).
Dasselbe gilt, wenn Sie noch Schulden bei Dritten haben (z. B. wenn Sie Ihre Sozialbeiträge nicht rechtzeitig bezahlt haben). Diese Dritten können uns eine Drittpfändung oder Schuldforderungsabtretung vorlegen und so versuchen, die Zahlung einer oder mehrerer Ihrer Schulden zu erreichen. In diesen Fällen wird der betreffende Einnehmer den erforderlichen Betrag von Ihrer Rückerstattung einbehalten:
- um ihn auf eine Schuld beim FÖD Finanzen zu verbuchen,
- um ihn an Dritte zu überweisen, die uns eine Drittpfändung oder Schuldforderungsabtretung vorgelegt haben.
Wir werden Sie informieren, wenn eine solche Einbehaltung vorgenommen wird.
Wie kann ich eine Rückerstattung der ausländischen MwSt. beantragen?