Sie möchten die Gültigkeit einer MwSt.-Nummer innerhalb der Europäischen Union überprüfen?
Eine Gültigkeitsbescheinigung sofort überprüfen und erhalten
Mit der Anwendung MIAS der Europäischen Kommission erfolgt die Überprüfung sofort.
Eine umfassendere Gültigkeitsbescheinigung erhalten
Wenn die Daten von MIAS nicht ausreichen, können Sie über MyMinfin eine Bescheinigung bei uns anfordern.
Innergemeinschaftliche MwSt.-Nummern
Wie kann ich die Gültigkeit einer europäische MwSt.-Nummer einfach und schnell überprüfen?
Verwenden Sie die Anwendung MIAS der Europäischen Kommission. Die Überprüfung erfolgt sofort und Sie können die Bescheinigung ausdrucken oder herunterladen.
Für einige Mitgliedstaaten ist es mit der Anwendung MIAS nicht möglich, eine MwSt.-Nummer mit einer Bezeichnung oder einer Adresse zu verknüpfen. Wenn Sie diese Informationen benötigen, reichen Sie einen Antrag über MyMinfin (oder per E-Mail oder Telefon) ein.
Wie beantrage ich eine Gültigkeitsbescheinigung über MyMinfin?
Nach der Anmeldung kommen Sie auf die Seite „Meine Interaktionen“. In „Meine Anträge auf Bescheinigung“, wählen Sie „Die Gültigkeit einer europäische MwSt.-Nummer überprüfen“.
Sie können einen Antrag für mehrere MwSt.-Nummern stellen (entweder durch direkte Eingabe am Bildschirm oder durch Hochladen einer CSV-Datei). In diesem Fall erhalten Sie eine Bescheinigung mit Angabe aller beantragten MwSt.-Nummern.
Ihre Bescheinigung wird dann in MyMinfin verfügbar sein. Wenn Sie die Benachrichtigungen in Ihrer eBox Unternehmen aktiviert haben, werden Sie darüber informiert.
Arbeiten Sie innerhalb eines Unternehmens?
Als Mitarbeiter müssen Sie, um auf diese Funktion in MyMinfin zugreifen zu können, die Rolle „FÖD Fin Bezeichnung eigenes Unternehmen / Bezeichnung MwSt.“ über die Anwendung „Meine eGov-Rollenverwaltung“ haben.
Sind Sie Bevollmächtigter?
Um auf diese Funktion in MyMinfin zugreifen zu können, muss Ihr Unternehmen über eine aktive MwSt.-Vollmacht im Namen Ihres Kunden verfügen.
Als Mitarbeiter des bevollmächtigten Unternehmens müssen Sie für die MwSt.-Formalitäten der Kunden verantwortlich sein und die Rolle „FÖD Fin Vollmachtnutzer / Vollmachtnutzer MwSt.“ über die Anwendung „Meine eGov-Rollenverwaltung“ erhalten haben.
Wie wird der Antrag in MyMinfin über eine CSV-Datei gestellt?
Bei einem Antrag in MyMinfin können Sie eine CSV-Datei mit den zu prüfenden MwSt.-Nummern hochladen.
Die Anzahl Linien der Datei ist nicht begrenzt (Maximale Dateigröße: 100 MB).
Ihre CSV-Datei muss 1, 2 oder 3 „Spalten“ enthalten:
- Fügen Sie die zu prüfende MwSt.-Nummer in die erste Spalte ein.
- Wenn Sie möchten, dass die Bezeichnung des Steuerpflichtigen validiert wird, tragen Sie diese in die zweite Spalte ein.
- Wenn Sie möchten, dass die Adresse des Steuerpflichtigen validiert wird, tragen Sie diese in die dritte Spalte ein.
Wichtige Anmerkungen
- Als Trennzeichen ist das Semikolon (;) zu verwenden.
- Wenn Sie eine Tabelle verwenden, fügen Sie keine Titel über den Spalten ein und vermeiden Sie leere Zellen in der ersten Spalte.
- Verwenden Sie keine Kommas oder Semikola in den Bezeichnungen oder Adressen.
Beispiel des Inhalts einer CSV-Datei
- Tabellenfassung
ATU99999999 CY99999999L Company B Adress Postal code City Country -
Textfassung
ATU99999999;
CY99999999L;Company B;Adress Postal code City Country
Wie kann ich eine Gültigkeitsbescheinigung per E-Mail oder per Telefon beantragen?
Noch ist es möglich, einen Antrag beim FÖD Finanzen per E-Mail oder per Telefon zu stellen. Langfristig wird die Nutzung von MyMinfin verpflichtend werden. Anträge, die über MyMinfin eingereicht werden, werden vorrangig bearbeitet.
Wenn Sie MyMinfin nicht nutzen, stellen Sie Ihren Antrag über:
- 02 577 40 30 (werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr)
Ich bin Selbstständiger. Wie werden meine Daten in die Anwendung VIES übernommen?
Indem sie Ihre MwSt.-Nummer in die Anwendung VIES eingeben, können Ihre Wirtschaftspartner deren Gültigkeit überprüfen und haben Zugang zu folgenden Daten:
- Ihrem Namen
- Ihrer Adresse
Achtung! Üben Sie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit an einer anderen Adresse (Betriebssitz) als Ihrem Steuerwohnsitz Privatadresse) aus? Damit die Berufsadresse diejenige ist, die in die Anwendung VIES angezeigt wird, müssen Sie uns diese mitteilen:
- entweder bei der Beantragung der MwSt.-Identifikation (Formular 604A)
- oder indem Sie eine Erklärung über Änderung einer MwSt.-Identifikation (Formular 604B) ausfüllen.
Ist dies nicht der Fall, wird Ihr Steuerwohnsitz (Privatadresse) in die Anwendung VIES angezeigt.