Pauschale MwSt.-Regelung
- An welche Steuerpflichtige richtet sich die pauschale MwSt.-Regelung?
Um für ein bestimmtes Jahr in den Genuss der Pauschalregelung kommen zu können, muss der Steuerpflichtige vier Bedingungen in Bezug auf Folgendes erfüllen:
- Tätigkeitsbereich
- Form des Unternehmens
- Art der bewirkten Umsätze
- maximaler Umsatz
Tätigkeitsbereich
Die Pauschalregelung gilt für:
- Metzger und Fleischer
- Bäcker und Bäcker-Konditoren
- Gastwirte
- Herrenfriseure, Damenfriseure, Herren- und Damenfriseure
- Schuster
- Einzelhändler in Milchprodukten und wandergewerbetreibende Milchhändler
- Lebensmitteleinzelhändler
- Betreiber von Frittüren
- Schausteller
- Speiseeiskonditoren
- Zeitungseinzelhändler
- Einzelhändler in Textilien und Lederwaren
- Apotheker
Form des Unternehmens
Um in den Genuss der Pauschalregelung kommen zu können, muss das Unternehmen eine der folgenden Formen haben:
- eine natürliche Person
- eine offene Handelsgesellschaft
- eine einfache Kommanditgesellschaft
- eine Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung
Art der bewirkten Umsätze
Die Pauschalregelung gilt für Steuerpflichtige, die Rechnungen (oder Dokumente) für höchstens 25 % des Betrags ihrer Umsätze ausstellen müssen.
In bestimmten Fällen kann dieser Höchstbetrag von 25 % auf 40 % erhöht werden.
Maximaler Umsatz
Um in den Genuss der Pauschalregelung kommen zu können, darf der Steuerpflichtige im Laufe des vorhergehenden Jahres nur einen Umsatz von höchstens 750.000 Euro (ohne MwSt.) erzielt haben.
Siehe auch: Inhaltsverzeichnis - Mehrwertsteuerpauschalregelung
- Welches sind die administrativen Verpflichtungen?
Steuerpflichtige, die der Pauschalregelung unterliegen, müssen folgende Bücher und Dokumente führen:
- Rechnungseingangsbuch
- Rechnungsausgangsbuch (ggf.)
- Tageseinnahmebuch (ggf.)
- ein ausführliches Verzeichnis der Mehrgewinne aus besonderen Einkaufsbedingungen
- Ausrechnungsblätter