Vorteile jeglicher Art, deren Wert pauschal festgelegt wird
Für die gängigsten Vorteile jeglicher Art sieht das Gesetz eine Pauschalveranschlagung vor.
In diesem Fall spielt es keine Rolle, wie hoch der Wert des Vorteils im Verhältnis zu seinem Realwert ist.
Der steuerpflichtige Betrag ist stets derjenige, der pauschal festgelegt wurde.
Nutzung des Firmenwagens zu privaten Zwecken
Zinsloses Darlehen oder Darlehen mit herabgesetztem Zinssatz
Nutzung eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs oder eines kostenlos zur Verfügung gestellten Internetanschlusses im Rahmen des Privatlebens
Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos einen PC, einen Laptop und/oder einen Internetanschluss zur Verfügung stellt, wird diesen Arbeitnehmern ein Vorteil jeglicher Art für die Nutzung dieses Materials zu privaten Zwecken gewährt.
Dieser Vorteil wird wie folgt veranschlagt:
- 72 Euro pro Jahr für einen PC, einschließlich bestimmter grundlegender Peripheriegeräte (vollständige Liste) und/oder des Druckers,
- 36 Euro pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Tablet oder Mobiltelefon,
- 60 Euro pro Jahr für Internetanschluss und Internetabonnement,
- 48 Euro pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Abonnement für Festnetz- oder Mobiltelefonie.
Kostenlose Verfügung über unbewegliche Güter oder Teile von unbeweglichen Gütern
Unbebaute unbewegliche Güter oder Teile derselben
Der Vorteil wird auf 100/90 des indexierten Katastereinkommens des unbeweglichen Gutes oder des Teils des unbeweglichen Gutes festgelegt.
Bebaute unbewegliche Güter oder Teile derselben
Der Vorteil wird auf 100/60 des indexierten Katastereinkommens des unbeweglichen Gutes oder des Teils des unbeweglichen Gutes festgelegt, mit zwei multipliziert.
Möblierte unbewegliche Güter
Der nach den Regeln für unbebaute unbewegliche Güter berechnete Vorteil muss mit 5/3 multipliziert werden, wenn es sich um ein bebautes unbewegliches Gut (oder Teile eines unbeweglichen Gutes) handelt, das möbliert zur Verfügung gestellt wird.
Kostenlose Verfügung über einen einzigen Raum
Wenn die zur Verfügung gestellte Wohnung aus nur einem möblierten Raum besteht, der mit Heizung, Strom und Wasser ausgestattet ist, ist der Vorteil auf 0,74 Euro pro Tag oder 266,40 Euro pro Jahr festgelegt.
Kostenlose Verfügung über Heizung und über Strom zu anderen Zwecken als zu Heizzwecken
Für Führungspersonal und Unternehmensleiter entspricht der Vorteil:
- Heizung: 2.130 Euro pro Jahr für das Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022)
- Strom, der zu anderen Zwecken als zu Heizzwecken genutzt wird: 1.060 Euro pro Jahr für das Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022)
Für andere Empfänger ist der zu berücksichtigende Vorteil festgelegt auf:
- Heizung: 960 Euro pro Jahr für das Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022)
- Strom, der zu anderen Zwecken als zu Heizzwecken genutzt wird: 480 Euro pro Jahr für das Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022)
Vorteile für Hauspersonal
Der Wert der Vorteile wird wie folgt festgelegt:
Art der Vorteile | Pro Tag | Pro Jahr |
---|---|---|
Erste Mahlzeit (Frühstück) | € 0,55 | € 198,00 |
Zweite Mahlzeit (Hauptmahlzeit) | € 1,09 | € 392,40 |
Dritte Mahlzeit (Abendbrot) | € 0,84 | € 302,40 |
Unterkunft, Heizung, Beleuchtung | € 0,74 | € 266,40 |
Gesamtbetrag | € 3,22 | € 1.159,20 EUR |
Die Pauschalveranschlagung von Wohnung, Heizung und Beleuchtung findet jedoch nur Anwendung für Hauspersonal, das über einen einzigen Raum verfügt.
Wenn das Personal über mehrere Wohnräume verfügt, siehe nachstehend:
- „Kostenlose Verfügung über unbewegliche Güter oder Teile von unbeweglichen Gütern“
- „Kostenlose Verfügung über Heizung und über Strom zu anderen Zwecken als zu Heizzwecken”
Kostenlos bereitgestellte gemeinschaftlich eingenommene Mahlzeiten
Bei kostenlos bereitgestellten Mahlzeiten bilden die Beträge in der nachstehenden Tabelle die Grundlage für die Veranschlagung der Vorteile:
Art der Vorteile | Pro Tag | Pro jahr |
---|---|---|
Erste Mahlzeit (Frühstück) | € 0,55 | € 198,00 |
Zweite Mahlzeit (Hauptmahlzeit) | € 1,09 | € 392,40 |
Dritte Mahlzeit (Abendbrot) | € 0,84 | € 302,40 |
Gesamtbetrag | € 2,48 | € 892,80 |
Kostenlose Zurverfügungstellung von Essen an Seeleute und, aufgrund der Entfernung der Baustelle, an Bauarbeiter
Der Vorteil wird pauschal auf 2,48 Euro pro effektivem Tag auf See beziehungsweise pro effektiv gearbeiteten Tag veranschlagt.
Kostenlose Verfügung über Dienstboten, Hauspersonal, Gärtner, Fahrer usw.
Der jährliche Vorteil wird auf 5.950 Euro pro vollzeitbeschäftigten Arbeiter, vollzeitbeschäftigtes Dienstmädchen, vollzeitbeschäftigte Arbeiterin usw. veranschlagt.