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Vorauszahlungen

Gesellschaften müssen Vorauszahlungen leisten, um Steuererhöhungen zu vermeiden. Es ist sehr wichtig, dass die Gesellschaft die Vorauszahlungen korrekt und zeitig leistet.

Vorauszahlungen Gesellschaften

  • Wie kann ich eine Vorauszahlung leisten?

    Sie möchten Vorauszahlungen leisten für Ihr Unternehmen, wissen aber nicht wie? Zahlen Sie ganz einfach online über MyMinfin. So zahlen Sie automatisch auf die richtige Kontonummer ein und verwenden die richtige strukturierte Mitteilung. Sie müssen nur den Betrag eingeben, den Sie zahlen möchten, und auf „online zahlen“ klicken.

    Ich leiste eine Vorauszahlung über MyMinfin.be

    Achtung: wenn der Betrag hoch ist, kann die Transaktion aufgrund eines von Ihrer Bank auferlegten Zahlungslimits abgelehnt werden. Die genaue Höhe dieses Limits variiert von Bank zu Bank, aber Sie können Ihre Bank bitten, Ihr Online-Zahlungslimit zu erhöhen.

    Sonstige Zahlungsarten

    • Sie können auch per Banküberweisung zahlen:
      • Auf das Konto BE61 6792 0022 9117 (BIC: PCHQ BEBB) des „Einnahmezentrums - Dienststelle Vorauszahlungen“ an folgender Adresse: Avenue Roi Albert II 33, 1030 Brüssel,
      • mit der strukturierten Mitteilung, die in MyMinfin angegeben ist,
      • vorzugsweise über ein auf Ihren Namen eröffnetes Bankkonto.
    • Sie können einen Dritten bitten, für Sie zu zahlen (zum Beispiel eine Bank im Rahmen eines Finanzierungsvertrags). Stellen Sie in diesem Fall sicher, dass auch Ihre Bank die strukturierte Mitteilung verwendet, die in MyMinfin angegeben ist. 
  • Kann meine Bank die Vorauszahlung für meine Gesellschaft leisten?

    Ihre Gesellschaft unterliegt den Vorauszahlungen und Sie möchten diese Vorauszahlungen von Ihrer Bank vornehmen lassen?

    Dies ist zum Beispiel im Rahmen eines Finanzierungsvertrages möglich. Für diese Zahlungen gelten die gleichen Regeln, als wenn Sie sie selbst leisten würden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bank Ihre strukturierte Mitteilung kennt.

    Die Bank kann die strukturierte Mitteilung selbst auf Basis Ihrer Unternehmensnummer/Registrierungsnummer erstellen:

    • die 10 ersten Ziffern der Unternehmensnummer/Registrierungsnummer,
    • die 11. und 12. Ziffer für die Kontrollziffer des belgischen Bankensektors.

  • Kann eine Steuererstattung auf Namen meiner Gesellschaft als Vorauszahlung verwendet werden?

    Haben Sie Ihren Steuerbescheid erhalten, der bestätigt, dass Sie eine Erstattung erhalten? Dann kann diese Erstattung als Vorauszahlung für den folgenden Besteuerungszeitraum verwendet werden. Dies müssen Sie vor dem Tag der Erstattung beantragen (am Ende des zweiten Monats nach Erhalt des Steuerbescheids).

    Wenden Sie sich per Post an uns.

    SPF Finances - AGPR Versements Anticipés
    Avenue du Prince de Liège 133 - boîte 292
    5100 Jambes
  • Welche Gesellschaften müssen Vorauszahlungen leisten?

    Vorauszahlungen sind im Prinzip verpflichtend für:

    • belgische Gesellschaften, die der Gesellschaftssteuer unterliegen,
    • ausländische Gesellschaften, die der Steuer der Gebietsfremden unterliegen und die eine oder mehrere gewinnbringende Tätigkeiten ausüben.

    Achtung

    Kleinunternehmen sind für die ersten drei Geschäftsjahre ab ihrer Gründung nicht verpflichtet, Vorauszahlungen zu leisten. Die Kleinunternehmen überschreiten nicht eines der folgenden Kriterien

    • Durchschnittliche Anzahl Beschäftigter pro Jahr: 50.
    • Jahresumsatz ohne MwSt.: 9.000.000 Euro.
    • Bilanzsumme: 4.500.000 Euro.
  • Was geschieht, wenn meine Gesellschaft keine Vorauszahlungen leistet?

    Gesellschaften, die keine oder nicht rechtzeitig Vorauszahlungen leisten, riskieren eine Steuererhöhung.

    Achtung:

    Kleinunternehmen sind für die ersten drei Geschäftsjahre ab ihrer Gründung nicht verpflichtet, Vorauszahlungen zu leisten. Die Kleinunternehmen überschreiten nicht eines der folgenden Kriterien

    • Durchschnittliche Anzahl Beschäftigter pro Jahr: 50.
    • Jahresumsatz ohne MwSt.: 9.000.000 Euro.
    • Bilanzsumme: 4.500.000 Euro.
  • Wie wird die Steuererhöhung berechnet?

    Sie haben als Gesellschaft, die den Vorauszahlungen unterliegt, keine Vorauszahlungen geleistet? In diesem Fall müssen Sie eine Steuererhöhung auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen zahlen. Für Steuerjahr 2025 (Einkünfte 2024) sind steuerpflichtig:

    • Einkünfte, die Gesellschaften 2024 erzielt oder erhalten haben, die ihre Buchhaltung nach Kalenderjahr führen.
    • Einkünfte, die sich auf ein in 2024 vor dem 31. Dezember abgeschlossenes Geschäftsjahr beziehen, für Gesellschaften, die ihre Buchhaltung nicht nach Kalenderjahr führen.

    Die Erhöhung wird auf die Gesellschaftssteuer und auf die Steuer der Gebietsfremden angewandt.

    Achtung:

    • Gesellschaften, die aufgrund von Artikel 2 des Gesellschaftsgesetzbuches als kleine Gesellschaften betrachtet werden, sind für die ersten drei Geschäftsjahre ab ihrer Gründung nicht verpflichtet, Vorauszahlungen zu leisten.
    • Für Interkommunale wird die Steuererhöhung auf die Steuer der juristischen Personen auf die Dividenden angewandt, die sie anderen Gesellschaften oder juristischen Personen zuerkennen, außer dem Staat, den Gemeinschaften, Provinzen, Gemeinden, ÖSHZ usw.

    Berechnungsgrundlage der Erhöhung

    Die Berechnungsgrundlage beträgt 102 % der Steuer, die auf die Einkünfte geschuldet ist, die eine Erhöhung bewirken. Von diesen Einkünften werden eventuell Vorabzüge und andere darauf anrechenbare Bestandteile abgezogen (z. B.Pauschalanteil der ausländischen Steuer, Steuergutschriften, Mobiliensteuervorabzug usw.).

    Erhöhungssatz

    Für Steuerjahr 2024 (Einkünfte 2023) beträgt der Steuersatz 9 %.

    Berechnung der Erhöhung

    Wir multiplizieren die Erhöhungsgrundlage mit dem Satz von 9 %.

  • Welchen Betrag muss meine Gesellschaft vorauszahlen?

    Gesellschaften und Interkommunale, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, können den Betrag der zu leistenden Vorauszahlungen wie folgt berechnen:

    1. Schätzen Sie den Betrag der Einkünfte ab, die eine Steuererhöhung zur Folge haben könnten.
    2. Bestimmen Sie ungefähr die Steuer, die die Gesellschaft auf diesen Betrag schuldet.
    3. Multiplizieren Sie diese Steuer mit 102 %.
    4. Ziehen Sie relevante Vorabzüge und abziehbare Bestandteile ab. Im Prinzip ist das Ergebnis der Betrag der dieses Jahr zu leistenden Vorauszahlung.

    Auf diese Weise können Sie auch den Betrag bestimmen, den Sie jedes Quartal einzahlen können, aber beachten Sie, dass Sie auch eine andere Aufteilung der Vorauszahlungen wählen können: 

    1. Teilen Sie den Jahresbetrag durch vier.
    2. Runden Sie den so erhaltenen Quotienten vorzugsweise auf die nächsten zehn Euro.
  • Was geschieht, wenn meine Gesellschaft nicht genug Vorauszahlungen geleistet hat?

    Hat Ihre Gesellschaft Vorauszahlungen geleistet, aber Sie wissen nicht, ob diese ausreichen?

    Durch rechtzeitige und ausreichende Vorauszahlungen vermeidet Ihre Gesellschaft eine Steuererhöhung. Für Steuerjahr 2025 entspricht der Erhöhungssatz 9,00 %.

    Daher berechnen wir zunächst eine Erhöhung und ziehen dann die Vorteile der geleisteten Vorauszahlungen ab. Für Steuerjahr 2025 (Einkünfte 2024) entspricht der Betrag dieser Vorteile der Summe folgender Berechnungen:

    • Betrag der 1. Vorauszahlung (VZ1) x 12,00 %
    • Betrag der 2. Vorauszahlung (VZ2) x 10,00 %
    • Betrag der 3. Vorauszahlung (VZ3) x 8,00 %
    • Betrag der 4. Vorauszahlung (VZ3) x 6,00 %

    Der Durchschnitt dieser Prozentsätze stimmt also mit dem Erhöhungssatzüberein (9,00 %). Wenn Sie genügend Vorauszahlungen geleistet haben, heben die daraus resultierenden Vorteile die Erhöhung vollständig auf. Wenn Sie zu viel Vorauszahlungen geleistet haben, sodass sie nicht alle auf die Steuer angerechnet werden können, erstatten wir Ihnen diesen Überschuss.

  • Hat meine Gesellschaft Anspruch auf eine Vergütung?

    Ihre Gesellschaft leistet Vorauszahlungen und Sie fragen sich, ob sie dadurch ebenfalls Anspruch auf eine Vergütung (eine echte Steuerermäßigung) hat?

    Nein. Gesellschaften haben nie Anspruch auf eine Vergütung, wenn sie zu viel Vorauszahlungen geleistet haben.

    Selbstständige, die sich kürzlich niedergelassen haben, und Privatpersonen können eine Vergütung erhalten.

  • Wann muss meine Gesellschaft ihre Vorauszahlungen leisten?

    Vorauszahlungen sind innerhalb der festgesetzten Fristen zu leisten.

    Für Steuerjahr 2025 (Einkünfte 2024) bedeutet dies:

    • für das erste Quartal: spätestens am 10. April 2024,
    • für das zweite Quartal: spätestens am 10. Juli 2024,
    • für das dritte Quartal: spätestens am 10. Oktober 2024,
    • für das vierte Quartal: spätestens am 20. Dezember 2024.

    Achtung

    Dies sind die äußersten Termine, an denen Sie den Betrag auf das Konto der Dienststelle Vorauszahlungen gezahlt haben müssen. Warten Sie mit der Zahlung nicht bis zum letzten Tag, da es einige Tage dauern kann, bis der Betrag tatsächlich auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Zahlungen, die nach Fälligkeitsdatum eingehen, werden automatisch auf das nächste Quartal vorgetragen.

    Nach Geschäftsjahresabschluss erhält Ihre Gesellschaft in MyMinfin einen Überblick über die im vergangenen Jahr geleisteten Vorauszahlungen. Sie können diesen Überblick verwenden, um die Steuererklärung auszufüllen.

  • Was ist mit Gesellschaften, die ihre Buchhaltung nicht pro Kalenderjahr führen?

    Das Geschäftsjahr einer Gesellschaft stimmt nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr überein. Aufgrund besonderer Umstände kann das Geschäftsjahr mehr als 12 Monate oder weniger als 12 Monate umfassen (Gründungsjahr, Änderung des Abschlussdatums, Auflösung oder Beendigung des Kontos).

    Diese Umstände beeinflussen die Festlegung der Fälligkeitsdaten der Vorauszahlungen, die Anzahl Fälligkeitsdaten, die Tarife und die Art und Weise, wie die Erhöhung berechnet wird.

  • Was ist mit Vorauszahlungen für nichtrechtsfähige Vereinigungen?

    In gewissen Situationen werden Vorauszahlungen persönlich von den Mitgliedern der nichtrechtsfähigen Vereinigung geleistet. Möchte die nichtrechtsfähige Vereinigung dennoch eine Aufforderung zur Leistung von Vorauszahlungen in eigenem Namen erhalten, muss sie sich an uns wenden.

  • Kann ich die Bestimmung einer bereits geleisteten Vorauszahlung ändern?

    Ja, Sie können die Bestimmung einer Vorauszahlung unter bestimmten Bedingungen ändern.

    Antrag auf Änderung der Bestimmung über MyMinfin.be

    Welche Änderungen der Bestimmung können Sie beantragen?

    Sie können beantragen, dass die geleisteten Vorauszahlungen ganz oder teilweise:

    • erstattet werden,
    • verwendet werden, um eine ausstehende Schuld zu zahlen (das Datum des Antrags entspricht dem Zahlungsdatum),
    • auf ein späteres Steuerjahr vorgetragen werden.

    Haben Sie als Dritter im Namen eines Steuerpflichtigen eine Vorauszahlung geleistet? Dann können Sie auch eine Berichtigung eines materiellen Fehlers bei der Überweisung beantragen.

    Was sind die Bedingungen?

    1. Die Vorauszahlung darf noch nicht von der vom Steuerpflichtigen geschuldete Einkommenssteuer abgezogen worden sein.
    2. Sie müssen dies spätestens am letzten Tag des dritten Monats nach dem Besteuerungszeitraum bei uns beantragen.
  • Wo kann ich eine spezifische Frage zu meiner Akte in Bezug auf die Vorauszahlungen stellen?

    Rufen Sie uns an

    Werktags von 9 Uhr biz 17 Uhr unter der Nummer 02 572 57 57 (Ortstarif).

    Wenden Sie sich per Post an uns

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    5100 Jambes