Gesellschaftssteuer zahlen
Wie kann ich zahlen?
Zahlen Sie ganz einfach online über MyMinfin. So zahlen Sie auf jeden Fall auf die richtige Kontonummer ein und verwenden die richtige strukturierte Mitteilung.
Zahlen Sie online über MyMinfin
Tipp: Scannen Sie den QR-Code und zahlen Sie noch schneller!
Achtung: wenn der Betrag hoch ist, kann die Transaktion aufgrund eines von Ihrer Bank auferlegten Zahlungslimits abgelehnt werden. Die genaue Höhe dieses Limits variiert von Bank zu Bank, aber Sie können Ihre Bank bitten, Ihr Online-Zahlungslimit zu erhöhen.
Sonstige Zahlungsarten
Sie können auch:
- per Banküberweisung mit der korrekten strukturierten Mitteilung auf die Kontonummer zahlen, die auf dem Steuerbescheid, auf der Zahlungsaufforderung oder dem Erinnerungsschreiben angegeben ist (ab dem Steuerjahr 2020 wird dies immer die Kontonummer BE42 6792 0000 0054 sein),
- an den Gerichtsvollzieher zahlen, wenn wir ein Beitreibungsverfahren eingeleitet haben (Achtung: Es fallen zusätzliche Kosten an).
Welche strukturierte Mitteilung muss ich verwenden?
Verwenden Sie immer die strukturierte Mitteilung, die Sie auf Ihrem Steuerbescheid (auch „Steuerberechnung“ oder „Berechnungsblatt“ genannt), auf der Zahlungsaufforderung oder dem Erinnerungsschreiben finden. Nur so kann Ihre Zahlung automatisch bearbeitet und Ihr Zahlungsstatus schnell aktualisiert werden.
Sie können auch ganz einfach online über MyMinfin zahlen. Auf diese Weise verwenden Sie automatisch die richtige strukturierte Mitteilung.
Wie kann ich Vorauszahlungen leisten, um Steuererhöhungen zu vermeiden?
Entdecken Sie unsere FAQ Vorauszahlungen als Gesellschaft.
Wann muss meine Gesellschaft verzugszinsen zahlen?
Wenn Ihre Gesellschaft nach Fälligkeitsdatum ihre Steuerschuld zahlt, muss sie Verzugszinsen zahlen. Sie zahlt keine Zinsen, wenn diese nicht 5 Euro pro Monat betragen.
Der Jahressatz beträgt derzeit 4 %.
Entwicklung des Satzes:
vom 1.10.1986 bis 31.12.1998
9,6 %
vom 01.01.1999 bis 31.12.2017
7 %
ab 01.01.2018
4 %
Die Zinsen werden pro Monat ab dem 1. Tag des Monats nach dem Fälligkeitsdatum berechnet. Jeder angebrochene Monat gilt als ganzer Monat.
Beispiel: Die Gesellschaft muss 1.500 Euro Steuern für 16. März 2018 zahlen. Sie bezahlt erst am 20. September 2018. Sie muss also Verzugszinsen ab April bis September (6 Monate) zahlen.
Der Zinsbetrag beläuft sich auf [1.500 Euro x 4 % (Jahressatz) x 6 Monate] ÷ 12 = 30 Euro
Was kann ich unternehmen, wenn meine Gesellschaft Schwierigkeiten hat, um fristgerecht zu zahlen?
Sie haben eine Schuld (Steuern, MwSt. oder andere Abgaben) beim FÖD Finanzen und können diese aufgrund vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten nicht rechtzeitig begleichen? Dann könnte ein Zahlungsplan die Lösung sein.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um einen Zahlungsplan in Anspruch nehmen zu können?
Sie können Ihre Schuld innerhalb von acht Monaten nach dem Fälligkeitsdatum Ihrer letzten Schuld zahlen.
Einfach und ohne Formalitäten: Sie können einen Zahlungsplan in Anspruch nehmen, ohne dass Ihre Einkünfte und/oder Ausgaben geprüft werden.
Achtung: Auch mit einem Zahlungsplan bleiben Verzugszinsen geschuldet. Je früher Sie mit Ihren Zahlungen beginnen, desto vorteilhafter ist es für Sie.
Sie können Ihre Schuld nicht innerhalb von acht Monaten nach dem Fälligkeitsdatum Ihrer letzten Schuld zahlen.
Wenn Sie nicht innerhalb von acht Monaten zahlen können, können wir Ihren Antrag auf einen Zahlungsplan nicht automatisch annehmen. Zunächst müssen Ihre Einkünfte und Ihre Ausgaben geprüft werden.
Konkret berücksichtigen wir bei unserer Prüfung für die Gewährung Ihres Zahlungsplans:
- Ihre Zahlungsfähigkeit (diese wird anhand Ihrer tatsächlichen Einkünfte und Ausgaben ermittelt),
- die Frist, innerhalb derer die Schuld(en) entsprechend der Zahlungsfähigkeit beglichen werden kann/können,
- die maximale Laufzeit des Plans, die nie mehr als zwölf Monate nach dem Fälligkeitsdatum Ihrer letzten Schuld betragen darf.
Sie können Ihre Schuld nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Fälligkeitsdatum Ihrer letzten Schuld zahlen.
Ein gewöhnlicher Zahlungsplan reicht in Ihrem Fall nicht aus, da Ihre Zahlungsschwierigkeiten struktureller Natur sind, d. h. schwerwiegender und langfristiger. Je nach Ihrer Situation können jedoch auch andere Lösungen in Betracht gezogen werden.
Erneuerbarer Zahlungsplan für zwölf Monate
Wenn ein gewöhnlicher Zahlungsplan nicht ausreicht, kann ein erneuerbarer Plan für zwölf Monate in Betracht gezogen werden. Dieser richtet sich an Unternehmen mit strukturellen Zahlungsschwierigkeiten, die jedoch in der Lage sind, einen längerfristigen Plan einzuhalten.
Diese Möglichkeit erfordert eine vorherige Bewertung Ihrer Einkünfte und Ausgaben durch den FÖD Finanzen.
Um Ihren Antrag einzureichen, verwenden Sie bitte das Antragsformular.
Insolvenzverfahren
Das Gesetz enthält auch eine Reihe von Verfahren, die Unternehmen mit strukturellen Zahlungsproblemen helfen können. Insolvenzverfahren (darunter auch die gerichtliche Reorganisation) bieten Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten eine Reihe von Möglichkeiten, um den Konkurs zu vermeiden.
Wenn Ihre Gesellschaft sich im Zahlungsrückstand befindet und ein anhaltendes Kreditproblem hat (d. h. es besteht keine Möglichkeit mehr, Kredite von ihren Lieferanten oder Banken zu erhalten), befindet sie sich in einer Konkurslage und sie muss vor dem zuständigen Unternehmensgericht Konkurs anmelden.
Wie beantrage ich einen Zahlungsplan?
Haben Sie eine Schuld (Steuern, MwSt. oder andere Abgaben) beim FÖD Finanzen und können diese nicht rechtzeitig begleichen? Sie können so bald wie möglich einen Zahlungsplan beantragen. Die monatlichen Rückzahlungen dieses Plans werden ab dem Fälligkeitsdatum der letzten Schuld gestaffelt. Auf diese Weise können Sie alle Ihre Schulden beim FÖD Finanzen in einem einzigen, an Ihre Situation angepassten Plan zusammenfassen.
- Für Pläne mit einer Laufzeit von maximal acht Monaten ist das Verfahren einfach und ohne Formalitäten.
- Für Pläne mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten ist eine vorherige Bewertung Ihrer Einkünfte erforderlich.
- Für erneuerbare Pläne mit einer Laufzeit von zwölf Monaten müssen Sie hingegen das Antragsformular ausfüllen.
Über MyMinfin
Beantragen Sie ganz einfach einen Zahlungsplan online über MyMinfin.be.
Zahlungsplan anfordern über MyMinfin
Per Post an das zuständige Team Beitreibung
Senden Sie Ihren Antrag an das zuständige Team Beitreibung. Ein einfaches Schreiben reicht aus, wenn Sie Ihre Schuld innerhalb einer Frist von acht bis zwölf Monaten begleichen können.
Ihrem Schreiben müssen Sie jedoch das Antragsformular beifügen, wenn Sie Ihre Schuld nicht innerhalb von zwölf Monaten begleichen können.
Denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Unternehmensnummer anzugeben.
Über unser Contact Center
Rufen Sie unser Contact Center unter der Nummer 02 572 57 57 an.
Wann kann der FÖD Finanzen eine Hypothek auf die unbeweglichen Güter meiner Gesellschaft nehmen?
Wir können eine Hypothek auf Ihre unbeweglichen Güter aufnehmen, wenn wir dies für notwendig erachten, um Ihre Schuld beizutreiben. Beispiel:
- Ihre Gesellschaft hat ihre Schulden nicht gezahlt.
- Sie bestreiten die Steuerschuld Ihrer Gesellschaft und wir denken, dass wir bis zur endgültigen Entscheidung Sicherheiten benötigen.
- Ihrer Gesellschaft wurden Zahlungserleichterungen unter Vorbehalt einer hypothekarischen Sicherheit gewährt.
Möchten Sie vermeiden, dass wir eine Hypothek aufnehmen? Zahlen Sie Ihre Schuld(en) oder bieten Sie uns andere Sicherheiten an (z. B. eine Bankgarantie).
Was kann ich unternehmen, wenn ich Hilfe in einem Rechtsstreit mit dem FÖD Finanzen benötige?
Sie können den Dienst Steuerschlichtung einschalten.
Wie kann ich eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass ich keine Schulden habe, oder eine Schuldenübersicht erhalten?
Erstellen Sie die Bescheinigung online über MyMinfin, so erhalten Sie sie direkt.
Wie lange ist eine Schuldenübersicht gültig?
Die Bescheinigung der Schuldenübersicht ist eine Momentaufnahme mit dem Datum, an dem sie erstellt wurde. Die Organisation, der Sie die Bescheinigung vorlegen, muss dann entscheiden, ob sie diese noch annehmen kann.