Der FÖD Finanzen arbeitet mit den Sozialinspektionsdiensten zusammen, um Großbaustellen und die dort tätigen Unternehmer genau zu überwachen. Deshalb möchten wir die betroffenen Unternehmer besser über ihre steuerlichen Rechte und Pflichten informieren.
Für wen ist diese Information gedacht?
Diese Information richtet sich an alle belgischen und ausländischen Unternehmer, die an großen Bauprojekten in Belgien beteiligt sind, insbesondere an Projekten, bei denen (vorübergehend) ausländische Unternehmen und Arbeitskräfte eingesetzt werden.
Merkmale von Großbauprojekten:
- Sehr hoher Investitionsbetrag
- Einsatz von verschiedenen (ausländischen) Unternehmern und Subunternehmern
- Einsatz von vielen (ausländischen) Zeitarbeitskräften
- Großes gesellschaftliches Interesse
Wie funktioniert das?
Der Hauptunternehmer informiert den FÖD Finanzen über alle auf der Baustelle tätigen (Sub-)Unternehmer und erteilt diesen die erforderlichen Auskünfte über die steuerlichen Rechte und Pflichten ( siehe Broschüre (PDF, 369.34 KB)).
Der FÖD Finanzen arbeitet von Beginn der Arbeiten an mit den (Sub-)Unternehmern zusammen, um sicherzustellen, dass diese die Vorschriften von Anfang an korrekt befolgen.
Dies sorgt für mehr Rechtssicherheit und vereinfacht spätere Kontrollen.
Wichtigste Punkte für die Unternehmer
- Als Unternehmer haften Sie gesamtschuldnerisch für die Steuer- und Sozialversicherungsschulden von Subunternehmern und haben eine Einbehaltungspflicht.
- Sie müssen Arbeitnehmer immer korrekt bei der Sozialversicherung anmelden. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um illegale Arbeit oder Schwarzarbeit.
- Prüfen Sie, ob Sie als ausländischer Unternehmer durch Ihre Tätigkeit in Belgien eine „Betriebsstätte“ gründen. Dies ist wichtig, um zu bestimmen, ob Ihre Einkünfte in Belgien oder im Ausland besteuert werden.
- Prüfen Sie, ob die von Ihnen beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer in Belgien steuerpflichtig sind oder nicht. Dies ist wichtig für den Berufssteuervorabzug, den Sie einbehalten müssen.
- Prüfen Sie, ob es Verrechnungspreise oder Transfer Pricing (grenzüberschreitende gruppeninterne Transaktionen) gibt.
- Prüfen Sie, ob Sie für Zwecke der Mehrwertsteuer erfasst sein müssen und belgische MwSt. in Rechnung stellen und abführen müssen.
- Vorsicht vor „scheinselbstständigen“ Arbeitnehmern, die den Status eines Selbstständigen haben, aber in Wirklichkeit unter Anweisung eines Arbeitgebers arbeiten. Das ist eine Form von Sozialbetrug.
- Ausländische Arbeitnehmer, die in Belgien arbeiten, haben Anspruch auf denselben Bruttolohn und dieselben gesetzlichen Entschädigungen wie belgische Arbeitnehmer. Außerdem müssen die Arbeitnehmer immer sozialversichert sein (in Belgien oder in ihrem Heimatland).
! Achtung: Diese Liste enthält nicht alle Punkte, die Sie beachten müssen. Abhängig von Ihrer individuellen Situation können weitere steuerliche und soziale Verpflichtungen bestehen.
Für weitere Informationen und bei Fragen zu Ihrer speziellen Situation als Unternehmer, der auf einer Großbaustelle tätig ist:
- Lesen Sie die Broschüre „Überwachung von Großbaustellen“ (PDF, 369.34 KB).
- Oder kontaktieren Sie uns via E-Mail.