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Steuer auf Spiele und Wetten

Achtung: Unten stehende Informationen betreffen Ihr Unternehmen nur, wenn die Spiele in der Region Brüssel-Hauptstadt ausgetragen oder die Wetten in der Region Brüssel-Hauptstadt abgeschlossen werden. Für die anderen Regionen siehe:

Steuer auf Spiele und Wetten

  • Welche Spiele und Wetten sind steuerpflichtig?

    Die Steuer auf Spiele und Wetten umfasst alle Arten von Spielen und Wetten, das heißt alle Vorgänge, bei denen:

    • die Teilnehmer eine Summe einsetzen, mit dem Risiko zu verlieren,
    • in der Hoffnung einen Vorteil zu erlangen,
    • in bar oder in Form von Sachleistungen.

    Es spielt keine Rolle, wie die Teilnahme erfolgt (mündlich, schriftlich, telefonisch, per Internet, E-Mail, SMS usw.).

    Verbotene Spiele und Wetten sind ebenfalls steuerpflichtig.

    Die Steuer gilt sowohl für Glücksspiele als auch für Spiele, die keine Glücksspiele sind.

  • Wann wird die Steuer nicht erhoben?

    Die Steuer wird nicht angewandt auf:

    • zugelassene Lotterien,
    • bestimmte öffentliche Vergnügungen,
    • bestimmte Wettbewerbe mit Tauben,
    • bestimmte Wettbewerbe, wenn sie ausschließlich zugunsten eines Museums oder bestimmter Einrichtungen veranstaltet werden.
  • Welche Arten von Spielen und Wetten gibt es?

    Das Gesetz unterscheidet zwischen „realen“ und „virtuellen“ Spielen und Wetten.

    Reale Spiele und Wetten sind:

    • reale Wetten, deren Einsätze in Wettbüros, bei Zeitungshändlern, Buchmachern usw. angenommen werden,
      • Pferderennen,
      • Hunderennen,
      • Sportereignisse,
    • Spiele in den Medien über 0900-Rufnummern, SMS-Nachrichten oder über das Fernsehen.

    Virtuelle (oder Online)-Spiele und -Wetten sind:

    • Spiele und Wetten an denen teilgenommen wird über:
      • PC,
      • Laptops,
      • Tablets,
      • Smartphones usw.
  • Wo ist die Steuer lokalisiert?

    Die Steuer auf Spiele und Wetten gilt als an dem Ort lokalisiert, an dem die Spiele ausgetragen bzw. an dem die Wetten abgeschlossen werden.

    Bei virtuellen „Online“-Spielen und -Wetten gelten die Summen oder Wetten als in der Region Brüssel-Hauptstadt eingesetzt, wenn die Spiele oder Wetten über einen Server empfangen werden, der sich in der Region Brüssel-Hauptstadt befindet oder dort betrieben wird.

  • Wer muss die Steuer zahlen?

    Die Steuer ist von jeder Person zu zahlen, die, wenn auch nur gelegentlich, Einsätze oder Wetten, sei es auf eigene Rechnung oder als Vermittler, annimmt.

    Der Steuerschuldner ist also:

    • zunächst der Veranstalter der Spiele und Wetten, der auf eigene Rechnung handelt,
    • und schließlich der Vermittler zwischen Veranstalter und Spieler, der - im Auftrag des Veranstalters - die Wetten und Einsätze einsammelt.
  • Welche Formalitäten sind zu erfüllen?

    Der Veranstalter des Spiels oder der Wette setzt den FÖD Finanzen mindestens zwei Tage im Voraus von seiner Absicht, Spiele und Wetten zu organisieren, in Kenntnis (Formular 714B).

    Das Formular muss beim Infocenter in Brüssel eingereicht werden.

  • Muss ich eine Kaution zahlen?

    Ja, die Kaution muss spätestens 8 Tage vor Beginn der Vorgänge an die Hinterlegungs- und Konsignationskasse überwiesen werden.

    Der Betrag wird vom Generalberater Einnahme und Beitreibung - Regionaldirektor entsprechend der voraussichtlichen Höhe der Umsätze mit einem Mindestbetrag von 500 Euro und einem Höchstbetrag von 50.000 Euro festgelegt.

  • Wie wird die Steuer gezahlt?

    Bei jeder Zahlung der Steuer muss der Steuerschuldner eine  Erklärung 733 (PDF, 298.86 KB) einreichen, die die notwendigen Angaben zur Berechnung der Steuer enthalten muss.

    Wo? Bei dem Berater des Beitreibungsamtes, das für den Ort zuständig ist, an dem die Umsätze gemacht werden.

    Wann?

    Für Umsätze zwischen dem 1. und 14. des Monats: am 15. des Monats.
    Für Umsätze zwischen dem 15. und dem letzten Tag des Monats: am 1. des folgenden Monats.

  • Wie wird die Steuer berechnet?

    In der Regel beträgt die Steuer 15 % des Bruttobetrags der eingesetzten Summen.

    Der Bruttobetrag der bei Spielen und Wetten eingesetzten Summen entspricht dem Betrag der Summen und Einsätze ohne Abzug von Kosten jeglicher Art. Die für die Einschreibung oder Teilnahme an einem Spiel oder einer Wette zu zahlenden Gebühren oder Entgelte sind diesen Summen oder Einsätzen gleichgestellt.

    Es gibt Ausnahmen:

    Art der Spiele und Wetten

    Besteuerungsgrundlage und Steuersatz

    Wetten auf Pferderennen, die in Belgien oder im Ausland ausgetragen werden.

    15 % der tatsächlichen Bruttomarge

    Virtuelle Online-Spiele und -Wetten (einschließlich derjenigen auf Pferderennen, Hunderennen und Sportereignisse)

    11 % der tatsächlichen Bruttomarge


    Unter tatsächlicher Bruttomarge ist Folgendes zu verstehen: der Bruttobetrag der bei Spielen und Wetten eingesetzten Summen oder Einsätze abzüglich der tatsächlich ausgezahlten Gewinne.

    Reale Casinospiele werden ebenfalls zu besonderen Steuersätzen und aufgrund anderer Besteuerungsgrundlagen besteuert.