Studenten und Berufssteuervorabzug
Gilt für das Gehalt eines Studenten der Berufssteuervorabzug?
Es ist kein Berufssteuervorabzug geschuldet für die Entlohnungen, die an einen Studenten gezahlt werden,
- die im Rahmen eines schriftlichen Arbeitsvertrages angestellt sind,
- die höchstens 475 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr leisten
- und unter der Bedingung, dass auf diese Entlohnungen keine Steuer geschuldet ist (mit Ausnahme des Solidaritätsbeitrags).