- Wichtige Mitteilungen (letzte Aktualisierung: 24.10.2022 – Modernisation traitement processus Tax Shelter) (Französisch)
- Sie suchen Informationen zu Tax Shelter für startende Unternehmen (Gesellschaften)? Werfen Sie einen Blick in die spezifischen FAQ.
- Liste der zugelassenen Produktionsgesellschaften und Vermittler (PDF, 458.75 KB) (Französisch)
Tax Shelter - Allgemeine Vorstellung
Was ist Tax Shelter?
Tax Shelter ist ein Steueranreiz, der die Produktion von audiovisuellen Werken und Bühnenwerken fördern soll.
Er ermöglicht es belgischen oder in Belgien ansässigen ausländischen Gesellschaften, in Werke zu investieren, die für Film, Fernsehen, Theater oder Konzertsäle bestimmt sind, und im Gegenzug einen Steuervorteil zu erhalten.Was sind die Vorteile von Tax Shelter?
Für die Produktionsgesellschaft:
- Finanzierung eines erheblichen Teils ihrer in Betracht kommenden Ausgaben
Für die investierende Gesellschaft:
- Steuerbefreiung in Höhe von 310 % der tatsächlich gezahlten Summen (unter Berücksichtigung der geltenden Grenzen)
- Zusätzliche Rendite auf die gezahlten Summen
- Abgesichertes Risiko
Für die belgische Wirtschaft:
- Obligatorische Ausgaben, die die Produktionsgesellschaft in Belgien tätigen muss
- Steigerung der wirtschaftlichen Tätigkeit (direkte Arbeitsplätze im audiovisuellen Sektor, indirekte Arbeitsplätze usw.)
Welche Gesellschaften dürfen investieren?
Alle inländischen Gesellschaften und belgischen Niederlassungen von gebietsfremden Gesellschaften können dieses Besteuerungssystem in Anspruch nehmen, mit Ausnahme von:
- Unternehmen, deren hauptsächlicher Zweck die Entwicklung und Produktion audiovisueller Werke ist (und Unternehmen, die mit solchen Unternehmen verbunden sind),
- Fernsehanstalten.
Was sind die einzelnen Schritte?
Der Vermittler oder die Produktionsgesellschaft muss das Rahmenübereinkommen innerhalb eines Monats nach dessen Unterzeichnung beim Tax-Shelter-Büro des FÖD Finanzen anmelden unter folgender Adresse: taxshelter@minfin.fed.be.
Der Anleger verpflichtet sich, innerhalb von drei Monaten nach der Unterzeichnung des Rahmenübereinkommens die in dem Rahmenübereinkommen genannte Summe zu zahlen.
Für den Besteuerungszeitraum, in dem das Rahmenübereinkommen unterzeichnet wird, erhält der Anleger eine vorläufige Befreiung seines steuerpflichtigen Gewinns in Höhe von 310 % der in dem Rahmenübereinkommen aufgeführten Summe, die tatsächlich innerhalb von drei Monaten gezahlt wurde.
Das Produktionshaus muss die gezahlten Summen zur Finanzierung der Produktions- und Betriebskosten im Zusammenhang mit dem audiovisuellen Werk verwenden.
Das Tax-Shelter-Büro überprüft, ob alle Bedingungen erfüllt wurden und stellt die Tax-Shelter-Bescheinigung spätestens am 31. Dezember des vierten Jahres nach dem Jahr der Unterzeichnung des Rahmenübereinkommens aus.
Nach Erhalt der Tax-Shelter-Bescheinigung wird die vorläufige Steuerbefreiung für den Anleger in eine endgültige Steuerbefreiung umgewandelt.
Weitere Informationen
- Broschüre ( FR (PDF, 1.11 MB) / EN (PDF, 1.11 MB))
- Detaillierte FAQ (27.09.2024) (Französisch)
- Die am 25.01.2018 veröffentlichte FAQ bezüglich der Tax-Shelter-Regelung für die audiovisuelle Produktion, die beim Staatsrat in der Rechtssache G/A 224.842/XV-3692 angefochten wurde und die darauf abzielte, Artikel 194ter § 1 Nr. 9, Absatz 2 EStGB 92 zu erklären, wird aus dem Grund zurückgezogen, dass ihr zweideutiger Wortlaut ihr eine andere als die vom FÖD Finanzen angestrebte Tragweite verleihen kann.
- Gesetzliche Grundlagen:
- Gesetz vom 12.05.2014 zur Abänderung von Artikel 194ter des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die Tax-Shelter-Regelung zugunsten der audiovisuellen Produktion (B.S. 07.08.2015) (Inkrafttreten: 01.01.2015) (Französisch)
- Gesetz vom 26.05.2016 zur Abänderung des Gesetzes vom 12.05.2014 (B.S. 15.12.2016) (Inkrafttreten: ab dem 01.07.2016 unterzeichnete Rahmenübereinkommen) (Französisch)
- Broschüre ( FR (PDF, 1.11 MB) / EN (PDF, 1.11 MB))
Kontakt
Für die Hinterlegung eines Rahmenübereinkommens
Achtung: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Sie ausschließlich das Portal Tax Shelter in MyMinfin verwenden. Wir nehmen bis einschließlich 24. Dezember 2024 noch per E-Mail übermittelte Anträge an.
Für einen Zulassungsantrag oder die Hinterlegung einer Kontrollakte
Achtung: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Sie ausschließlich das Portal Tax Shelter in MyMinfin verwenden. Wir nehmen bis einschließlich 24. Dezember 2024 noch per E-Mail übermittelte Anträge an.
Für alle sonstigen Fragen
Für allgemeine Informationen und spezifische Informationen zu internationalen Co-Produktionen
FÖD Finanzen
Büro Steuerwesen der ausländischen Investitionen
Rue de la Loi, 24 (Parliament Corner)
B-1000 Brüssel
Tel.: 02 579 38 66
taxinvest@minfin.fed.be
Für einen Antrag auf RulingFÖD Finanzen
Dienst „Vorausentscheidungen“
Rue de la Loi, 24 (Parliament Corner)
B-1000 Brüssel
Tel.: 02 579 38 00
dvbsda@minfin.fed.be
http://www.ruling.be
Achtung: Diese Dienststellen sind nicht für Tax Shelter für startende Unternehmen (Gesellschaften) zuständig. Wir empfehlen Ihnen, einen Blick in die spezifischen FAQ zu werfen.