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Erstattung des Mobiliensteuervorabzugs

Ist Ihr Unternehmen gebietsfremd und wurde ein Mobiliensteuervorabzug auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren einbehalten, die von einer belgischen Gesellschaft zuerkannt wurden? Sie können innerhalb von fünf Jahren ab dem 1. Januar des Jahres, in dem der nicht in die Heberolle eingetragene Mobiliensteuervorabzug gezahlt wurde, eine Erstattung beantragen (in Übereinstimmung mit dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und gegebenenfalls dem nationalen Recht).

Senden Sie Ihren Erstattungsantrag per Post an:

Zentrum KMU für besondere Angelegenheiten – Team 6
Bd du Jardin Botanique 50 boîte 3429
1000 Brüssel
Belgien

Je nach Art des Antrags müssen Sie verschiedene Dokumente beifügen.
 

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    Belgien
     

Beizufügende Dokumente

  • Erstattungsantrag für Dividenden aufgrund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

    Drucken Sie das  Formular 276DIV (PDF, 225.26 KB) aus, füllen Sie es aus und lassen Sie Rahmen IV von der Steuerverwaltung des Wohnsitzstaates bescheinigen.. Sehen Sie sich die  Erläuterungen (PDF, 94.73 KB) zum Ausfüllen des Formulars an.

    Fügen Sie folgende Dokumente bei:

    • Eine Gutschriftanzeige, aus der der wirtschaftliche Eigentümer und der Betrag der erhaltenen Dividenden hervorgehen (Bruttobetrag, Steuersatz des Vorabzugs, Datum der Ausschüttung und einbehaltener Steuervorabzug). Für entmaterialisierte Wertpapiere wird die Gutschriftanzeige vom letzten Finanzvermittler (custodian) zur Verfügung gestellt.
    • Einen Kontoauszug des Empfängers der Einkünfte über den Nettobetrag der erhaltenen Dividenden.
    • Im Falle eines Antrags auf Ermäßigung oder vollständige Befreiung vom Mobiliensteuervorabzug ist eine Schlussnote über den Kauf von Wertpapieren erforderlich, wenn der zurückgeforderte Betrag 100.000 Euro bzw. 10.000 Euro übersteigt. Dieses Dokument muss vom letzten Finanzvermittler (custodian) unterzeichnet sein. Diese Schlussnoten über den Kauf von Wertpapieren müssen eine Übersicht aller Transaktionen enthalten, die sowohl während der zwölf Monate, die dem Datum der Ausschüttung vorausgehen, als auch während des Monats nach dem Datum der Ausschüttung der Dividenden getätigt wurden.
      Dieses Dokument muss die Identität (Name, Adresse und Nummer des Wertpapierkontos) des Inhabers der Aktien deutlich angeben und mindestens folgende Angaben enthalten:
      • Art der Transaktion: Kauf, Verkauf, Darlehen oder Anleihe,
      • Datum der Transaktion: „trade date“ und „actual settlement date“,
      • Wert der Transaktion,
      • Anzahl Aktien,
      • Name der Aktie und ISIN-Code,
      • Name der Gegenpartei, wenn die Aktie über eine Vereinbarung zwischen den Parteien gehandelt wurde,
      • aktuelle Position pro Transaktion. Dies bedeutet, dass für jede Transaktion die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Position angezeigt werden muss.
        Beispiel: Sie besitzen 1.000 Aktien und kaufen 500 zusätzliche Aktien. Nach dieser Transaktion beläuft sich die aktuelle Position auf 1.500 Aktien.
    • Einen Auszug aus dem Unternehmensregister über den wirtschaftlichen Eigentümer.
    • Die MwSt.-Nummer des wirtschaftlichen Eigentümers. In Ermangelung einer MwSt.-Nummer: die LEI-Nummer (Legal Entity Identifier) des wirtschaftlichen Eigentümers.
    • Ein Dokument, das belegt, dass die Person, die den Antrag unterzeichnet hat, die Gesellschaft auch tatsächlich rechtsgültig vertreten darf (z. B. eine Vollmacht oder die Satzung).
    • Wenn Sie Bevollmächtigter sind: die Vollmacht, die Sie ermächtigt, im Namen Ihres Kunden Widerspruch einzulegen. Nur eine Person, die die Gesellschaft rechtsgültig vertreten darf, darf diese Vollmacht erteilen.
  • Erstattungsantrag für Lizenzgebühren aufgrund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

    Drucken Sie das  Formular 276R (PDF, 298.65 KB) aus, füllen Sie es aus und lassen Sie Rahmen IV von der Steuerverwaltung des Wohnsitzstaates bescheinigen. Sehen Sie sich die Erläuterungen (Niederländisch - Französisch) zum Ausfüllen des Formulars an.

    Fügen Sie folgende Dokumente bei:

    • Eine Gutschriftanzeige, aus der der Betrag der erhaltenen Lizenzgebühren hervorgeht (Bruttobetrag, Steuersatz des Vorabzugs, Datum und einbehaltener Steuervorabzug).
    • Einen Kontoauszug des Empfängers der Einkünfte über den Nettobetrag der erhaltenen Lizenzgebühren.
    • Gegebenenfalls: eine Parteivereinbarung, die zur Zahlung der Lizenzgebühren geführt hat.
    • Gegebenenfalls: eine Steuerkarte bezüglich der Einbehaltung des Mobiliensteuervorabzugs.
    • Einen Auszug aus dem Unternehmensregister über den wirtschaftlichen Eigentümer.
    • Die MwSt.-Nummer des wirtschaftlichen Eigentümers. In Ermangelung einer MwSt.-Nummer: die LEI-Nummer (Legal Entity Identifier) des wirtschaftlichen Eigentümers.
    • Ein Dokument, das belegt, dass die Person, die den Antrag unterzeichnet hat, die Gesellschaft auch tatsächlich rechtsgültig vertreten darf (z. B. eine Vollmacht oder die Satzung).
    • Wenn Sie Bevollmächtigter sind: die Vollmacht, die Sie ermächtigt, im Namen Ihres Kunden Widerspruch einzulegen. Nur eine Person, die die Gesellschaft rechtsgültig vertreten darf, darf diese Vollmacht erteilen.
  • Erstattungsantrag für Zinsen aufgrund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

    Drucken Sie das  Formular 276INT (PDF, 229.95 KB) aus, füllen Sie es aus und lassen Sie Rahmen IV von der Steuerverwaltung des Wohnsitzstaates bescheinigen. Sehen Sie sich die  Erläuterungen (PDF, 101.58 KB) zum Ausfüllen des Formulars an.

    Fügen Sie folgende Dokumente bei:

    • Eine Gutschriftanzeige, aus der der Empfänger und der Betrag der erhaltenen Zinsen hervorgehen (Bruttobetrag, Steuersatz des Vorabzugs, Datum und einbehaltener Steuervorabzug).
    • Einen Kontoauszug des Empfängers der Einkünfte über den Nettobetrag der erhaltenen Zinsen.
    • Gegebenenfalls: eine Parteivereinbarung, die zur Zahlung der Zinsen geführt hat.
    • Im Falle eines Antrags auf Ermäßigung oder vollständige Befreiung des Mobiliensteuervorabzugs ist eine Schlussnote über den Kauf von Wertpapieren erforderlich, wenn der zurückgeforderte Betrag 100.000 Euro bzw. 10.000 Euro übersteigt. Dieses Dokument muss vom letzten Finanzvermittler (custodian) unterzeichnet sein. Diese Schlussnoten über den Kauf von Wertpapieren müssen eine Übersicht sowohl aller Transaktionen enthalten, die während der zwölf Monate getätigt wurden, die dem Datum der Ausschüttung vorausgehen, als auch jener, die während des Monats nach dem Datum der Ausschüttung der Zinsen getätigt wurden. Dieses Dokument muss die Identität (Name, Adresse und Nummer des Wertpapierkontos) des Inhabers der Schuldverschreibungen deutlich angeben und mindestens folgende Angaben enthalten:
      • Art der Transaktion: Kauf, Verkauf, Darlehen oder Anleihe,
      • Datum der Transaktion: „trade date“ und „actual settlement date“,
      • Wert der Transaktion,
      • Anzahl Schuldverschreibungen,
      • Name der Schuldverschreibung und ISIN-Code,
      • Name der Gegenpartei, wenn die Wertpapiere über eine Vereinbarung zwischen den Parteien gehandelt wurden,
      • aktuelle Position pro Transaktion. Dies bedeutet, dass für jede Transaktion die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Position angezeigt werden muss.
        Beispiel: Sie besitzen 1.000 Schuldverschreibungen und kaufen 500 zusätzliche Schuldverschreibungen. Nach dieser Transaktion beläuft sich die aktuelle Position auf 1.500 Schuldverschreibungen.
    • Einen Auszug aus dem Unternehmensregister über den wirtschaftlichen Eigentümer.
    • Die MwSt.-Nummer des wirtschaftlichen Eigentümers. In Ermangelung einer MwSt.-Nummer: die LEI-Nummer (Legal Entity Identifier) des wirtschaftlichen Eigentümers.
    • Ein Dokument, das belegt, dass die Person, die den Antrag unterzeichnet hat, die Gesellschaft auch tatsächlich rechtsgültig vertreten darf (z. B. eine Vollmacht oder die Satzung).
    • Wenn Sie Bevollmächtigter sind: die Vollmacht, die Sie ermächtigt, im Namen Ihres Kunden Widerspruch einzulegen. Nur eine Person, die die Gesellschaft rechtsgültig vertreten darf, darf diese Vollmacht erteilen.
  • Erstattungsantrag für Dividenden in Anwendung des nationalen Rechts für Dividenden

    Legen Sie Widerspruch ein (per Post an die oben genannte Adresse).

    Geben Sie darin deutlich Ihre Kontaktdaten, den Tatbestand und den Grund des Widerspruchs an. Wenn Ihnen bereits eine teilweise Ermäßigung des Mobiliensteuervorabzugs gewährt wurde (aufgrund eines Antrags über das Formular 276DIV), geben Sie in dem Widerspruch an, dass Sie bereits eine teilweise Ermäßigung des Mobiliensteuervorabzugs erhalten haben (aufgrund eines Antrags über das Formular 276DIV) und Sie daher nur die Erstattung des Restbetrags beantragen.

    Legen Sie Widerspruch ein und fügen Sie folgende Dokumente bei:

  • Erstattungsantrag für Zinsen in Anwendung des nationalen Rechts für Zinsen

    Legen Sie Widerspruch ein (per Post an die oben genannte Adresse).

    Geben Sie darin deutlich Ihre Kontaktdaten, den Tatbestand und den Grund des Widerspruchs an. Wenn Ihnen bereits eine teilweise Ermäßigung des Mobiliensteuervorabzugs gewährt wurde (aufgrund eines Antrags über das  Formular 276INT (PDF, 229.95 KB)), geben Sie in dem Widerspruch an, dass Sie bereits eine teilweise Ermäßigung des Mobiliensteuervorabzugs erhalten haben (aufgrund eines Antrags über das Formular 276INT) und Sie daher nur die Erstattung des Restbetrags beantragen.

    Fügen Sie folgende Dokumente bei:

    • Eine Gutschriftanzeige, aus der der Empfänger, der erhaltene Betrag und der einbehaltene Mobiliensteuervorabzug hervorgehen.
    • Einen Kontoauszug des Empfängers der Einkünfte über den Betrag der erhaltenen Zinsen.
    • Einen Nachweis, dass der Antragsteller Eigentümer oder Nießbraucher der Schuldforderungen ist.
    • Gegebenenfalls: eine Parteivereinbarung, die zur Zahlung der Zinsen geführt hat.
    • Die gemäß den angeführten Gesetzesbestimmungen erforderliche Bescheinigung. In der Regel handelt es sich um die in Artikel 117 § 6 K.E./EStGB 92 erwähnte Bescheinigung, was jedoch von Fall zu Fall überprüft werden muss.
    • Eine von der Steuerverwaltung des Wohnsitzstaates ausgestellte Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes, aus der Folgendes hervorgeht:
      • der steuerrechtliche Status des wirtschaftlichen Eigentümers,
      • die Steueridentifikationsnummer in diesem Land,
      • das Einkommensjahr, auf das sich diese Bescheinigung bezieht. Die Bescheinigung muss sich auf das Einkommensjahr der Zinsen beziehen.
    • Die Nummer des Bankkontos, auf das eine eventuelle Erstattung erfolgen kann.
    • Bei Schuldverschreibungen: einen Nachweis Ihrer namentlichen Eintragung beim Schuldner.
    • Einen Auszug aus dem Unternehmensregister über den wirtschaftlichen Eigentümer.
    • Die MwSt.-Nummer des wirtschaftlichen Eigentümers. In Ermangelung einer MwSt.-Nummer: die LEI-Nummer (Legal Entity Identifier) des wirtschaftlichen Eigentümers.
    • Ein Dokument, das belegt, dass die Person, die den Antrag unterzeichnet hat, die Gesellschaft auch tatsächlich rechtsgültig vertreten darf (z. B. eine Vollmacht oder die Satzung).
    • Wenn Sie Bevollmächtigter sind: die Vollmacht, die Sie ermächtigt, im Namen Ihres Kunden Widerspruch einzulegen. Nur eine Person, die die Gesellschaft rechtsgültig vertreten darf, darf diese Vollmacht erteilen.

Spezifische Fälle

  • Kann ich als steuerlich transparente Einheit eine Erstattung des einbehaltenen Mobiliensteuervorabzugs beantragen?

    Wenn Sie als steuerlich transparente Einheit gelten, sind Sie nicht der wirtschaftliche Eigentümer der Einkünfte aus beweglichen Gütern. Daher können Sie die Erstattung des einbehaltenen Mobiliensteuervorabzugs nicht beantragen.

    Um zu prüfen, ob Sie als wirtschaftlicher Eigentümer der Einkünfte angesehen werden können, sehen Sie sich bitte die Bestimmungen des belgischen innerstaatlichen Rechts und der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung an.

  • Welche Sonderbestimmungen muss ich als Pensionsfonds (gebietsfremd) beachten?

    Sie müssen die Wertpapiere, aus denen die Dividenden stammen, während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens 60 Tagen in Volleigentum halten, wenn Sie die Befreiung oder die Ermäßigung aufgrund einer Bestimmung innerstaatlichen Rechts oder eines Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie die Wertpapiere weniger als 60 Tage in Volleigentum gehalten haben, müssen Sie nachweisen, dass die Rechtshandlung oder die Gesamtheit der Rechtshandlungen nicht unangemessen sind.

    Eine zusätzliche Erläuterung zu dieser gesetzlichen Vermutung finden Sie im Rundschreiben 2019/C/28 (Niederländisch - Französisch).

    Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Ihr Gesellschaftszweck ausschließlich oder hauptsächlich in der Verwaltung und Anlage der Gelder besteht, die mit dem Ziel gesammelt werden, gesetzliche oder ergänzende Pensionen auszuzahlen. Dies können Sie zum Beispiel nachweisen, indem Sie Ihrem Erstattungsantrag die Satzung und andere relevante Dokumente beifügen.

  • Kann ich die Erstattung einer Entschädigung beantragen, die sich aus einem „Market Claim“ ergibt?

    Der Inhaber von entmaterialisierten Wertpapieren wird ab dem Datum der Identifizierung der Dividendenberechtigten („record date“) die Wertpapiere besitzen und somit als Dividendenberechtigter gelten. Die tatsächliche Auszahlung der Dividenden erfolgt im Prinzip am darauffolgenden Tag.

    Es kann jedoch vorkommen, dass der Käufer, der Kuponwertpapiere gekauft hat, am Datum der Identifizierung der Dividendenberechtigten noch nicht „Eigentümer“ ist, sondern erst am Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Dividenden ausgezahlt wurden. In diesem Fall erhält der Käufer vom Verkäufer einen „Market Claim“, der die verlorenen Dividenden kompensieren muss.

    Ein „Market Claim“ gilt als Entschädigung und kann nicht als Dividende betrachtet werden. Daher können Sie keine Erstattung des Mobiliensteuervorabzugs auf eine Entschädigung beantragen, die Sie durch einen „Market Claim“ erhalten haben.