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Zahlung

MWSt.-Zahlung

  • Auf welche Kontonummer muss ich überweisen?

    MwSt.-Verrechnungskonto

    Sie haben eine periodische MwSt.-Erklärung innerhalb der gesetzlichen Frist über die Intervat-Anwendung eingereicht (bzw. in besonderen Fällen beim Team Aktenverwaltung):

    •    BE22 6792 0030 0047: Dienst MwSt.-Einnahmen Brüssel
       

    Ohne MwSt.-Verrechnungskonto

    Sie haben eine MwSt.-Schuld infolge einer Aufnullsetzung, eines endgültigen Abschlusses Ihres Verrechnungskontos (Sonderkonto), als Ergebnis einer Mehrwertsteuerkontrolle oder -berichtigung. Sie haben bereits eine Aufforderung zur Zahlung dieser MwSt.-Schuld erhalten. Auf der Aufforderung ist vermerkt, wie Sie zahlen müssen:

    • Die Schuld wurde eingetragen als Sie in der Flämischen Region oder in Brüssel wohnhaft waren (bzw.als Ihr Gesellschaftssitz dort war) (wo Sie die niederländische Sprache gewählt hatten):

      BE31 6792 0034 9355: Dienst MwSt.-Einnahmen Mecheln.
       
    • Die Schuld wurde eingetragen als Sie in der Wallonischen Region oder in Brüssel wohnhaft waren (bzw. als Ihr Gesellschaftssitz dort war) (wo Sie die französische Sprache gewählt hatten) oder als Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft waren: 

      BE42 6792 0034 9254: Dienst MwSt.-Einnahmen Namür.
  • Welche Mitteilung muss ich verwenden?

    Für die Zahlung Ihrer periodischen MwSt.-Erklärungen (MwSt.-Verrechnungskonto) müssen Sie eine strukturierte Mitteilung auf Basis Ihrer Unternehmensnummer verwenden. Die Mitteilung können Sie selbst berechnen.

    Für die Zahlung einer MwSt.-Schuld infolge einer Aufnullsetzung, eines endgültigen Abschlusses Ihres Verrechnungskontos (Sonderkonto), als Ergebnis einer Mehrwertsteuerkontrolle oder -berichtigung (ohne MwSt.-Verrechnungskonto) müssen Sie eine andere strukturierte Mitteilung verwenden. Diese finden Sie auf der Zahlungsaufforderung (sofortige Zahlung).

    Die strukturierte Mitteilung ermöglicht eine automatische Bearbeitung Ihrer Zahlung. So können wir eine schnellere Bearbeitung Ihrer Akte gewährleisten.

    Wir bitten Sie, keine freie Mitteilung zu verwenden.

  • Wann muss ich Verzugszinsen zahlen?

    Wenn Sie nach dem Fälligkeitsdatum zahlen, müssen Sie Verzugszinsen auf den geschuldeten Betrag zahlen (berechnet auf das nächste untere Vielfache von 10 Euro). Sie zahlen keine Zinsen, wenn diese nicht 5 Euro pro Monat betragen.

    Der Zinssatz in Steuersachen wird jedes Jahr angepasst. Im dritten Quartal eines jeden Jahres veröffentlicht der FÖD Finanzen eine Mitteilung, mit Angabe des Zinssatzes für das folgende Kalenderjahr.  

    Der Zinssatz in Steuersachen (4 % pro Jahr für 2023) muss um 4 % erhöht werden, um den Satz der Verzugszinsen auf die geschuldeten Mehrwertsteuerbeträge zu erhalten.

    Der für 2023 geltende Zinssatz für Verzugszinsen beträgt folglich 8 % pro Jahr. 

    Die Verzugszinsen werden pro Monat vom 21. Tag des Monats bis zum 20. Tag des folgenden Monats berechnet. Jeder angebrochene Monat wird als ganzer Monat berechnet.

    Beispiel: Sie müssen für die Erklärung des ersten Quartals 2023 1.560 Euro MwSt. für spätestens 20. April 2023 zahlen. Sie zahlen erst am 15. September 2023. Sie müssen also vom 21. April bis einschließlich 20. September (5 Monate) Verzugszinsen zahlen.

    Der Zinsbetrag beläuft sich also auf 1.560 Euro x 8 % / 12 x 5 Monate.

  • Was kann ich unternehmen, wenn meine Gesellschaft Schwierigkeiten hat, um fristgerecht zu zahlen?

    Sie haben eine MwSt.-Schuld beim FÖD Finanzen und können diese aufgrund vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten nicht rechtzeitig begleichen? Dann könnte ein  Zahlungsplan (PDF, 691.33 KB) die Lösung sein. 

    Achtung: Zahlungserleichterungen können nie für Schulden auf einem Verrechnungskonto gewährt werden.
     

    Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um einen Zahlungsplan in Anspruch nehmen zu können?

    SIE KÖNNEN IHRE SCHULD INNERHALB VON VIER MONATEN NACH DEM FÄLLIGKEITSDATUM ZAHLEN

    Einfach und ohne Formalitäten: Wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen, wird Ihnen ein Zahlungsplan ohne zusätzliche Prüfung Ihrer Einnahmen und/oder Ausgaben gewährt:

    • Sie müssen Ihren Antrag rechtzeitig (spätestens am Tag der Fälligkeit der Schuld) einreichen.
    • Sie haben keine weiteren Schulden beim FÖD Finanzen.
    • Für Unternehmen und Selbstständige gilt: Sie müssen die ihnen auferlegten Verpflichtungen in Sachen Erklärung und Zahlung von Steuervorabzügen (Berufssteuervorabzug, MwSt., Mobiliensteuervorabzug usw.) einhalten.

    Achtung:

    • Wenn Sie eine dieser Bedingungen nicht erfüllen, bedeutet dies nicht unbedingt, dass ein Zahlungsplan ausgeschlossen wird. In diesem Fall werden wir Ihre Einnahmen und Ausgaben für den Betrag und die Laufzeit berücksichtigen (siehe "Sie können Ihre Schulden nicht innerhalb von vier Monaten nach dem Fälligkeitsdatum bezahlen" unten).
    • Auch mit einem Zahlungsplan bleiben Verzugszinsen fällig. Je früher Sie mit den Zahlungen beginnen, desto besser ist es für Sie.
       

    SIE KÖNNEN IHRE SCHULDEN NICHT INNERHALB VON VIER MONATEN NACH DEM FÄLLIGKEITSDATUM BEZAHLEN

    Wenn Sie eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen, können wir Ihren Antrag auf Zahlungsplan nicht automatisch akzeptieren, da wir zunächst Ihre Einnahmen und Ausgaben überprüfen müssen:

    • Sie können nicht innerhalb von vier Monaten zahlen.
    • Sie haben zusätzliche Schulden bei anderen Organisationen.
    • Sie haben den Zahlungsplan nach dem Fälligkeitsdatum Ihrer Schuld angefordert.

    Bei unserer Prüfung für Ihren Zahlungsplan berücksichtigen wir :

    • Ihrer Zahlungsfähigkeit. Diese wird nach Ihrem tatsächlichen Einkommen und einer Bemessungsskala für die fixen Ausgaben definiert.
    • die Frist, innerhalb derer die Schuld(en) entsprechend der Zahlungsfähigkeit getilgt werden können
    • die maximale Laufzeit des Plans, die niemals mehr als 12 Monate nach Entstehen der letzten im Antrag enthaltenen Schuld betragen darf.
       

    SIE KÖNNEN IHRE SCHULDEN NICHT INNERHALB VON 12 MONATEN NACH Entstehen der Schuld BEZAHLEN

    Ein Zahlungsplan wird Ihnen nicht helfen, weil Sie strukturelle Zahlungsprobleme haben, aber je nach Ihrer Situation gibt es Alternativen zu einem Zahlungsplan.

  • Wie beantrage ich einen Zahlungsplan?

    Sie haben eine MwSt.-Schuld beim FÖD Finanzen und können diese aufgrund vorübergehender Zahlungsprobleme nicht rechtzeitig begleichen, aber Sie können sie in 4 Monaten oder zwischen 4 und 12 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum begleichen? Machen Sie sich das Leben leichter: Fordern Sie einen Zahlungsplan online über MyMinfin an. Das ist die schnellste und einfachste Methode.

    Zahlungsplan anfordern über MyMinfin

    Wie kann ich einen Zahlungsplan beantragen, wenn ich keinen Zugang zu MyMinfin habe?

    1. Per Brief an eines unserer Infocenter

    WENN SIE IHRE SCHULD INNERHALB VON VIER MONATEN BEZAHLEN KÖNNEN

    Senden Sie einen Brief mit Ihrer Anfrage an eines unserer Infocenter. Teilen Sie bitte Folgendes mit:

    • Ihre nationale Nummer,
    • die Referenzangabe der Schuld, für die Sie einen Zahlungsplan beantragen.

    Sie finden alle diese Angaben auf Ihrer Zahlungsaufforderung.

    WENN SIE IHRE SCHULD INNERHALB VON VIER BIS ZWÖLF MONATEN BEZAHlEN KÖNNEN

    Senden Sie das  Antragsformular (PDF, 676.05 KB)an eines unserer Infocenter. Sind Sie eine juristische Person? Verwenden Sie dieses  Antragsformular für juristische Personen (PDF, 674.04 KB). Teilen Sie bitte Folgendes mit:

    • Ihre nationale Nummer,
    • die Referenzangabe der Schuld, für die Sie einen Zahlungsplan beantragen.

    Sie finden diese Angaben auf Ihrer Zahlungsaufforderung.
     

    2. Wenn Sie einen Termin in einem Infocenter vereinbaren

    Rufen Sie unser Contact Center unter 02 572 57 57 an, um einen Termin zu vereinbaren oder um eine Antwort auf einfache Fragen zu erhalten.

    Achtung: Es ist sehr wichtig, Ihren Antrag so bald wie möglich einzureichen, um Verzugszinsen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Je schneller Sie Ihren Antrag einreichen, desto mehr Optionen haben Sie, um Ihre Schuld zu begleichen.

  • Wass kann ich unternehmen, wenn ich Hilfe in einem Rechtsstreit mit dem FÖD Finanzen benötige?

    Sie können den Dienst Steuerschlichtung einschalten.

  • Kann eine Drittperson eine Rückerstattung beantragen oder eine Mehrwertsteuerzahlung für mich vornehmen?

    Ja, Sie können nur dann einen Dritten beauftragen, eine MwSt-Erstattung zu beantragen oder eine MwSt-Zahlung zu leisten, wenn der Dritte von Ihnen mandatiert wurde oder eine Vollmacht von Ihnen hat, um in Ihrem Namen zu handeln.
     

    Wie kommen wir an das Mandat?

    Die Mandate werden über den E-Service „Vollmachten“ erteilt. Dieser e-Service steht Belgiern mit einem elektronischen Personalausweis (e-ID) und den Mitgliedern der Europäischen Union mit Hilfe des eIDAS (Electronic Identities And Trust Services) offen.

    Über „Vollmachten“ haben Sie Zugang zu den verschiedenen Diensten des FÖD Finanzen und der anderen belgischen öffentlichen Dienste.

    Sobald die betreffende Drittpartei im Besitz dieses Mandats ist, wird Sie sich mit der belgischen Steueranwendung „Intervat“ verbinden können. Mit dieser Anwendung können europäische Unternehmen (mit einer BE-Nummer identifiziert) die Mehrwertsteuererklärung und andere mehrwertsteuerbezogene Dokumente ausfüllen.