MWSt.-Zahlung
Auf welche Kontonummer muss ich überweisen?
MwSt.-Verrechnungskonto
Sie haben eine periodische MwSt.-Erklärung innerhalb der gesetzlichen Frist über die Intervat-Anwendung eingereicht (bzw. in besonderen Fällen beim Team Aktenverwaltung):
BE22 6792 0030 0047: Dienst MwSt.-Einnahmen Brüssel
Ohne MwSt.-Verrechnungskonto
Sie haben eine MwSt.-Schuld infolge einer Aufnullsetzung, eines endgültigen Abschlusses Ihres Verrechnungskontos (Sonderkonto), als Ergebnis einer Mehrwertsteuerkontrolle oder -berichtigung. Sie haben bereits eine Aufforderung zur Zahlung dieser MwSt.-Schuld erhalten. Auf der Aufforderung ist vermerkt, wie Sie zahlen müssen:
- Die Schuld wurde eingetragen als Sie in der Flämischen Region oder in Brüssel wohnhaft waren (bzw.als Ihr Gesellschaftssitz dort war) (wo Sie die niederländische Sprache gewählt hatten):
BE31 6792 0034 9355: Dienst MwSt.-Einnahmen Mecheln.
- Die Schuld wurde eingetragen als Sie in der Wallonischen Region oder in Brüssel wohnhaft waren (bzw. als Ihr Gesellschaftssitz dort war) (wo Sie die französische Sprache gewählt hatten) oder als Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft waren:
BE42 6792 0034 9254: Dienst MwSt.-Einnahmen Namür.
Welche Mitteilung muss ich verwenden?
Für die Zahlung Ihrer periodischen MwSt.-Erklärungen (MwSt.-Verrechnungskonto) müssen Sie eine strukturierte Mitteilung auf Basis Ihrer Unternehmensnummer verwenden. Die Mitteilung können Sie selbst berechnen über diesen Link.
Für die Zahlung einer MwSt.-Schuld infolge einer Aufnullsetzung, eines endgültigen Abschlusses Ihres Verrechnungskontos (Sonderkonto), als Ergebnis einer Mehrwertsteuerkontrolle oder -berichtigung (ohne MwSt.-Verrechnungskonto) müssen Sie eine andere strukturierte Mitteilung verwenden. Diese finden Sie auf der Zahlungsaufforderung (sofortige Zahlung).
Die strukturierte Mitteilung ermöglicht eine automatische Bearbeitung Ihrer Zahlung. So können wir eine schnellere Bearbeitung Ihrer Akte gewährleisten. Wir bitten Sie, keine freie Mitteilung zu verwenden.
Wann muss ich Verzugszinsen zahlen?
Wenn Sie nach Fälligkeitsdatum zahlen, müssen Sie Verzugszinsen auf den geschuldeten Betrag zahlen (berechnet auf das niedrigere Vielfache von 10 Euro). Sie zahlen keine Zinsen, wenn sie nicht 2,50 Euro pro Monat betragen.
Der Monatssatz beträgt derzeit 0,8 %.
Die Zinsen werden pro Monat vom 21. Tag des Monats bis zum 20. Tag des folgenden Monats berechnet. Jeder angebrochene Monat gilt als ganzer Monat.
Beispiel: Sie müssen für die Erklärung des ersten Quartals 2017, 1.569 Euro MwSt. für spätestens 20. April 2017 zahlen. Sie zahlen erst am 15. September 2017. Sie müssen also vom 21. April bis 20. September (5 Monate) Verzugszinsen zahlen.
Der Zinsbetrag beläuft sich auf 1.560 Euro x 0,8 % x 5 Monate = 62,4 Euro.
Was kann ich unternehmen, wenn meine Gesellschaft Schwierigkeiten hat, um fristgerecht zu zahlen?
Haben Sie eine Schuld beim FÖD Finanzen und können diese aufgrund von vorübergehenden Zahlungsproblemen nicht rechtzeitig begleichen? Ein Zahlungsplan könnte die Lösung sein.
Achtung: Zahlungserleichterungen können nie für Schulden auf einem Verrechnungskonto gewährt werden.
Welches sind die Bedingungen, um von einem Zahlungsplan zu profitieren?
SIE KÖNNEN IHRE SCHULDEN INNERHALB VON VIER MONATEN NACH DEM FÄLLIGKEITSDATUM BEGLEICHEN
Einfach und ohne Formalitäten: Wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie von einem Zahlungsplan profitieren, ohne weitere Überprüfung Ihrer Einnahmen und/oder Ausgaben:
- Sie müssen Ihren Antrag rechtzeitig (spätestens am Tag der Fälligkeit der Schuld) einreichen.
- Sie haben keine weiteren Schulden beim FÖD Finanzen.
- Ihr Unternehmen darf mit der Zahlung des Berufssteuervorabzugs, der MwSt. oder des Mobiliensteuervorabzugs nicht im Rückstand sein. Ist dies der Fall? Wenn ja, regeln Sie diese Situation bitte, bevor Sie Ihren Antrag auf Zahlungsplan einreichen.
Achtung:
- Wenn Sie eine dieser Bedingungen nicht erfüllen, bedeutet dies nicht unbedingt, dass ein Zahlungsplan ausgeschlossen wird. In diesem Fall werden wir Ihre Einnahmen und Ausgaben für den Betrag und die Laufzeit berücksichtigen (siehe "Sie können Ihre Schulden nicht innerhalb von vier Monaten nach dem Fälligkeitsdatum bezahlen" unten).
- Auch mit einem Zahlungsplan bleiben Verzugszinsen fällig. Je früher Sie mit den Zahlungen beginnen, desto besser ist es für Sie.
SIE KÖNNEN IHRE SCHULDEN NICHT INNERHALB VON VIER MONATEN NACH DEM FÄLLIGKEITSDATUM BEZAHLEN
Wenn Sie eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen, können wir Ihren Antrag auf Zahlungsplan nicht automatisch akzeptieren, da wir zunächst Ihre Einnahmen und Ausgaben überprüfen müssen:
- Sie können nicht innerhalb von vier Monaten zahlen.
- Sie haben zusätzliche Schulden bei anderen Organisationen.
- Sie haben den Zahlungsplan nach dem Fälligkeitsdatum Ihrer Schuld angefordert.
Bei unserer Prüfung für Ihren Zahlungsplan berücksichtigen wir :
- Ihrer Zahlungsfähigkeit. Diese wird nach Ihrem tatsächlichen Einkommen und einer Bemessungsskala für die fixen Ausgaben definiert.
- die Frist, innerhalb derer die Schuld(en) entsprechend der Zahlungsfähigkeit getilgt werden können. Dabei können besondere oder außergewöhnliche Umstände berücksichtigt werden. Beispiel für besondere oder außergewöhnliche Umstände: hohe medizinische Kosten
- die maximale Laufzeit des Plans, die niemals mehr als 12 Monate nach Entstehen der letzten im Antrag enthaltenen Schuld betragen darf.
SIE KÖNNEN IHRE SCHULDEN NICHT INNERHALB VON 12 MONATEN NACH Entstehen der Schuld BEZAHLEN
Ein Zahlungsplan wird Ihnen nicht helfen, weil Sie strukturelle Zahlungsprobleme haben, aber je nach Ihrer Situation gibt es Alternativen zu einem Zahlungsplan:
Die administrative Schuldenregelung (ASR)
Dies ist ein spezielles Verfahren für Bürger oder Unternehmen mit strukturellen Zahlungsproblemen, das folgende Bedingungen erfüllt:
- Die Schulden sind hauptsächlich beim FÖD Finanzen. Es gibt also keine bedeutenden unbezahlten Privatschulden;
- Der Antrag auf einen Zahlungsplan wurde abgelehnt, weil die Prüfung der Zahlungskapazität ergab, dass die maximale Laufzeit von 12 Monaten nach Entstehung der letzten Schuld aufgrund struktureller Zahlungsprobleme nicht möglich war;
- Es handelt sich nicht um Unterhaltsschulden. Diese sind automatisch von einem ASR-Verfahren ausgeschlossen.
Wir können die Entscheidung treffen, eine zusätzliche Zahlungsfrist zu gewähren, bis zu einem Maximum von 60 Monaten nach Eingang Ihres Antrags. Dieser Beschluss kann mit begleitenden Maßnahmen (z.B. Befreiung von Verzugszinsen) einhergehen.
Nach der Analyse Ihres Antrags auf einen Zahlungsplan werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer ASR erfüllen. Wir werden Sie dann über das weitere Vorgehen informieren. Sie können dieses Verfahren nie direkt anfordern.
Insolvenzverfahren
Das Gesetz enthält auch eine Reihe von Verfahren, die Bürgern und Unternehmen bei strukturellen Zahlungsproblemen helfen können. Insolvenzverfahren (darunter auch die gerichtliche Reorganisation) bieten Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten eine Reihe von Möglichkeiten, um den Konkurs zu vermeiden.
Wenn Ihre Gesellschaft sich im Zahlungsrückstand befindet und das Problem bestehen bleibt (d. h. es gibt keine Möglichkeit mehr, Kredite von ihren Lieferanten oder Banken zu erhalten), dann befindet sie sich in einer Konkurslage und sie muss vor dem zuständigen Handelsgericht Konkurs anmelden.
Wie beantragen ich einen Zahlungsplan?
Sie haben eine Schuld beim FÖD Finanzen und können diese aufgrund vorübergehender Zahlungsprobleme nicht rechtzeitig begleichen, aber Sie können sie in 4 Monaten oder zwischen 4 und 12 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum begleichen? Wenn dies der Fall ist, können Sie einen Zahlungsplan auf zwei Arten anfordern.
Durch einen Brief an eines unserer Infozentren...
WENN SIE IHRE SCHULDEN INNERHALB VON VIER MONATEN BEZAHLEN KÖNNEN
Senden Sie einen Brief mit Ihrer Anfrage an eines unserer Infozentren. Bitte angeben:
- Ihre ZDU-Nr.,
- die Referenz der Schuld, für die Sie einen Zahlungsplan anfordern.
Sie finden all diese Informationen auf Ihrer Zahlungsaufforderung.
WENN SIE IHRE SCHULDEN INNERHALB VON VIER BIS ZWÖLF MONATEN BEGLEICHEN KÖNNEN
Senden Sie das
Antragsformular (PDF, 770.57 KB) an eines unserer Infozentren. Sie möchten einen Zahlungsplan für eine juristische Person? Bitte verwenden Sie dieses
Antragsformular für juristische Personen (PDF, 708.34 KB). Bitte angeben:
- Ihre ZDU-Nr.,
- die Referenz der Schuld, für die Sie einen Zahlungsplan anfordern.
Sie finden all diese Informationen auf Ihrer Zahlungsaufforderung.
Bitte beachten Sie: Es ist sehr wichtig, Ihren Antrag so schnell wie möglich einzureichen, um Verzugszinsen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Je früher Sie Ihren Antrag einreichen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie, Ihre Schulden zu begleichen.
Wenn Sie einen Termin in dem für Sie zuständigen Finanzamt oder in einem Infocenter (nicht in deutscher Sprache) vereinbaren
Rufen Sie unser Contact Center an unter 02 572 57 57.
Achtung: Es ist sehr wichtig, Ihren Antrag so bald wie möglich einzureichen, um Verzugszinsen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Je schneller Sie Ihren Antrag einreichen, desto mehr Optionen haben Sie, um Ihre Schuld zu begleichen.
Wass kann ich unternehmen, wenn ich Hilfe in einem Rechtsstreit mit dem FÖD Finanzen benötige?
Sie können den Dienst Steuerschlichtung einschalten.
Dienst Steuerschlichtung
Boulevard du Roi Albert II, 33 bte 46
1030 Schaerbeek
Tel.: 02 576 23 60
Fax: 0257/980.57
E-Mail: steuerschlichter@minfin.fed.be
Kann eine Drittperson eine Rückerstattung beantragen oder eine Mehrwertsteuerzahlung für mich vornehmen?
Ja, Sie können nur dann einen Dritten beauftragen, eine MwSt-Erstattung zu beantragen oder eine MwSt-Zahlung zu leisten, wenn der Dritte von Ihnen mandatiert wurde oder eine Vollmacht von Ihnen hat, um in Ihrem Namen zu handeln.
Wie kommen wir an das Mandat?
Die Mandate werden über den E-Service "Mandate" erteilt. Dieser e-Service steht Belgiern mit einem elektronischen Personalausweis (e-ID) und den Mitgliedern der Europäischen Union mit Hilfe des eIDAS (Electronic Identities And Trust Services) offen.
Über "Mandate" haben Sie Zugang zu den verschiedenen Diensten des FÖD Finanzen und der anderen belgischen öffentlichen Dienste.
Sobald die betreffende Drittpartei im Besitz dieses Mandats ist, wird Sie sich mit der belgischen Steueranwendung "Intervat" verbinden können. Mit dieser Anwendung können europäische Unternehmen (mit einer BE-Nummer identifiziert) die Mehrwertsteuererklärung und andere mehrwertsteuerbezogene Dokumente ausfüllen.