MWSt.-Zahlung
Auf welche Kontonummer muss ich die MwSt. zahlen?
Ab sofort werden vier Kontonummern verwendet. Ein erstes Konto ist für Vorauszahlungen sowie zur Begleichung periodischer oder Ersatzsteuererklärungen bestimmt. Die drei anderen Konten dienen der Zahlung älterer oder spezifischer Mehrwertsteuerschulden.
MWST Konto – BE41 6792 0036 4210
Verwenden Sie dieses Konto für Zahlungen zur:
- Aufstockung Ihres Rücklagenkontos ;
- Begleichung einer periodischen Erklärung vor dem gesetzlichen Zahlungstermin;
- Begleichung einer periodischen Erklärung nach dem gesetzlichen Zahlungstermin, einschließlich Verzugszinsen und Geldbußen wegen Nicht‑ oder Teilzahlung, solange noch kein vollstreckbarer Titel durch den FÖD Finanzen erstellt wurde;
- Begleichung von Steuern und Zinsen aufgrund einer Sondererklärung, solange noch kein vollstreckbarer Titel ausgestellt wurde.
ALLGEMEINES KONTO – BE42 6792 0000 0054
Verwenden Sie dieses Konto für Zahlungen zur:
- Begleichung einer periodischen Erklärung oder Sondererklärung, nachdem ein vollstreckbarer Titel durch den FÖD Finanzen erstellt wurde;
- Zahlung aller festgestellten MwSt.-Schulden infolge einer Kontrolle eines Guthabens;
- Begleichung von Geldbußen wegen verspäteter Einreichung sowie wegen Nicht‑ oder Teilzahlung im Rahmen einer Sondererklärung.
Sie werden immer durch eine Zahlungsaufforderung darüber informiert, wenn Sie auf dieses Konto zahlen müssen.
Konten FÖD FIN MWST‑EINNAHMEN NAMUR oder MWST‑EINNAHMEN MECHELN
- MWST‑EINNAHMEN NAMUR – BE42 6792 0034 9254, wenn Sie eine MwSt.-Schuld haben infolge einer früheren Nullstellung oder definitiven Schließung Ihres Verrechnungskontos (Sonderkonto) oder infolge einer Kontrolle bzw. MwSt.-Berichtigung, und Sie in der Wallonischen Region oder in Brüssel (französische Sprachwahl) oder in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind (oder dort Ihren Sitz hatten).
- MWST‑EINNAHMEN MECHELN – BE31 6792 0034 9355, wenn Sie eine MwSt.-Schuld haben infolge einer früheren Nullstellung oder definitiven Schließung Ihres Verrechnungskontos (Sonderkonto) oder infolge einer Kontrolle bzw. MwSt.-Berichtigung, und Sie in der Flämischen Region oder in Brüssel (niederländische Sprachwahl) wohnhaft sind (oder dort Ihren Sitz hatten).
Auch in diesen Fällen erhalten Sie immer eine Zahlungsaufforderung, wenn Sie auf dieses Konto zahlen müssen.
Welche strukturierte Mitteilung muss ich für die Zahlung der MwSt. verwenden?
- Für die Zahlung Ihrer periodischen oder Sondererklärungen müssen Sie eine strukturierte Mitteilung verwenden, die auf Ihrer Unternehmensnummer basiert. Sie können diese strukturierte Mitteilung selbst erstellen.
- Für die Zahlung anderer MwSt.-Schulden oder älterer Erklärungen ist eine andere strukturierte Mitteilung zu verwenden, die Ihnen mit der Zahlungsaufforderung (Sofortzahlung) übermittelt wird.
- Die strukturierte Mitteilung ermöglicht eine automatische Verarbeitung Ihrer Zahlung und sorgt für eine schnellere Bearbeitung Ihrer Akte.
- Bitte verwenden Sie keine freie Mitteilung.
Wann muss ich die geschuldete MwSt. bezahlen?
Weitere Informationen finden Sie im MwSt.-Kalender.
Wann muss ich Verzugszinsen zahlen?
Die geschuldete MwSt. muss spätestens zu den im MwSt.-Kalender angegebenen Terminen auf dem Konto BE41 6792 0036 4210 eingegangen sein.
Achtung: Zwischen der Ausführung Ihres Zahlungsauftrags und dem Zahlungseingang können mehrere Tage liegen.
Tipp: Echtzeitüberweisungen ermöglichen eine nahezu sofortige Übertragung und vermeiden Verzögerungen.
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen auf den geschuldeten Betrag erhoben (berechnet auf das nächstniedrigere Vielfache von 10 EUR).
Für Beträge unter 5 EUR pro Monat werden keine Zinsen berechnet.
Der Zinssatz in Steuerangelegenheiten wird jährlich angepasst. Im Laufe des dritten Quartals veröffentlicht der FÖD Finanzen den im kommenden Kalenderjahr gültigen Satz.
Der in Steuersachen geltende Zinssatz (4% auf Jahresbasis) muss bei der MwSt. um 4% erhöht werden.
Für 2026 beträgt der Verzugszinssatz daher 8% pro Jahr.
Die Verzugszinsen werden monatlich berechnet, beginnend am Folgetag der im MwSt.-Kalender festgelegten Zahlungsfrist. Jeder angefangene Monat zählt als voller Monat.
- Monatliche Steuerpflichtige: vom 21. eines Monats bis zum 20. des Folgemonats. Jeder angefangene Monat zählt als voller Monat.
- Vierteljährliche Steuerpflichtige: vom 26. bis zum 25. des Folgemonats. Jeder angefangene Monat zählt als voller Monat.
Beispiel:
Für die Erklärung des 1. Quartals 2026 sind spätestens am 25. April 2026 1.560 EUR MwSt. zu zahlen.
Erfolgt die Zahlung am 15. September 2026, werden Verzugszinsen für 5 Monate (26. April bis 25. September) berechnet.
Die Zinsen belaufen sich daher auf 1.560 EUR × 8 % / 12 × 5 Monate.
Was kann ich unternehmen, wenn meine Gesellschaft Schwierigkeiten hat, um fristgerecht zu zahlen?
Haben Sie eine MwSt.-Schuld beim FÖD Finanzen und vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten, kann ein Zahlungsplan eine Lösung sein.
Ein Zahlungsplan ist nur möglich, wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, die zur Zahlung auf das Konto BE42 6792 0000 0054 auffordert.
Sie können jedoch bereits Teilzahlungen auf das Rücklagenkonto BE41 6792 0036 4210 leisten, um die Schuld zu verringern.
Welche Bedingungen gibt es für einen Zahlungsplan?
Sie können Ihre Schuld in einem Zeitraum von 8 Monaten nach Erhalt der Zahlungsaufforderung tilgen
Einfach und ohne Formalitäten: wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen, können Sie einen Zahlungsplan erhalten, ohne Prüfung Ihrer Einnahmen und Ausgaben:
- der Antrag wird rechtzeitig gestellt (sobald Sie die Zahlungsaufforderung erhalten).
- Sie haben keine weiteren Schulden beim FÖD Finanzen
Achtung:
- Verzugszinsen bleiben auch bei einem Zahlungsplan geschuldet. Je schneller Sie mit den Zahlungen anfangen, umso vorteilhafter ist es für Sie.
Sie können Ihre Schulden nicht innerhalb von acht Monaten nach Erhalt der Zahlungsaufforderung begleichen
Wenn eine der folgenden drei Bedingungen auf Sie zutrifft, können wir Ihrem Antrag auf einen Zahlungsplan nicht automatisch zustimmen, da wir zunächst Ihre Einnahmen und Ausgaben prüfen müssen:
- Sie können nicht innerhalb von acht Monaten nach Erhalt der oben genannten Zahlungsaufforderung zahlen.
- Sie haben weitere Schulden beim FÖD Finanzen.
- Sie haben um einen Zahlungsplan gebeten, nachdem Verfolgungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
Sie können Ihre Schulden nicht innerhalb von 12 Monaten nach Entstehung begleichen
Ein Zahlungsplan wird Ihnen nicht helfen, da Sie strukturelle Zahlungsschwierigkeiten haben. Je nach Situation gibt es aber Alternativen zum Zahlungsplan.
Wie beantrage ich einen Zahlungsplan?
Haben Sie eine MwSt.-Schuld beim FÖD Finanzen und sind Sie aufgrund vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten nicht in der Lage, diese fristgerecht zu begleichen, können Sie sie jedoch innerhalb von acht Monaten oder innerhalb von acht bis zwölf Monaten nach Erhalt der Zahlungsaufforderung bezahlen?
Achtung: Wir können Ihnen keinen Zahlungsplan für Schulden gewähren, für die Sie keine Zahlungsaufforderung erhalten haben, die Sie zur Zahlung auf das Konto BE42 6792 0000 0054 (Bürgerkonto) auffordert.
Selbstverständlich können Sie bereits Teilzahlungen auf das Rücklagenkonto BE41 6792 0036 4210 leisten, um Ihre Schuld zu verringern.
Erleichtern Sie sich das Leben: Beantragen Sie einen Zahlungsplan online über MyMinfin.be.
Zahlungsplan anfordern über MyMinfin
Wie kann ich einen Zahlungsplan beantragen, wenn ich keinen Zugang zu MyMinfin habe?
Per E-Mail oder Brief an Ihr zuständiges Beitreibungs-Team
Wenn Sie Ihre Schuld innerhalb von acht Monaten nach Erhalt der Zahlungsaufforderung begleichen können
Senden Sie einen E-Mail oder Brief mit Ihrer Anfrage an den zuständigen Dienst.
Bitte geben Sie an:
- Ihre Nationalnummer / Unternehmensnummer;
- die Referenz der Schuld, für die Sie einen Zahlungsplan beantragen.
Alle diese Informationen finden Sie auf Ihrer Zahlungsaufforderung.
Wenn Sie Ihre Schuld nicht innerhalb von acht Monaten, jedoch innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Zahlungsaufforderung begleichen können
Senden Sie das
Antragsformular (PDF, 676.05 KB)an den zuständige Dienst. Sind Sie eine juristische Person? Verwenden Sie in diesem Fall das
Antragsformular für juristische Personen (PDF, 674.04 KB). Bitte geben Sie an:
- Ihre Nationalnummer / Unternehmensnummer;
- die Referenz der Schuld, für die Sie einen Zahlungsplan beantragen.
Diese Angaben finden Sie auf Ihrer Zahlungsaufforderung.
Achtung: Es ist äußerst wichtig, Ihren Antrag so schnell wie möglich einzureichen, um Verzugszinsen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Kann eine Drittperson eine Rückerstattung beantragen oder eine Mehrwertsteuerzahlung für mich vornehmen?
Sie können einen Dritten nur dann mit der Beantragung einer MwSt.-Rückerstattung oder der Durchführung einer MwSt.-Zahlung beauftragen, wenn dieser dazu bevollmächtigt ist oder über eine von Ihnen erteilte Vollmacht verfügt, die ihn berechtigt, in Ihrem Namen zu handeln.
Wie erhalten Sie ein Mandat?
Mandate werden über den E‑Service „Vollmachten“ erteilt. Dieser E‑Service steht Belgiern mit einer elektronischen Identitätskarte (eID) sowie Bürgern der Europäischen Union über eIDAS (Electronic Identities And Trust Services) zur Verfügung.
„Vollmachten“ ermöglicht Ihnen den Zugang zu verschiedenen Diensten sowohl des FÖD Finanzen als auch anderer belgischer öffentlicher Dienste.
Sobald ein solches Mandat erteilt wurde, kann der betreffende Dritte sich bei der belgischen Steueranwendung „Intervat“ anmelden. Diese Anwendung ermöglicht es europäischen Unternehmen (mit einer BE‑Nummer), ihre MwSt.-Erklärung sowie weitere MwSt.-bezogene Dokumente einzureichen.
Wass kann ich unternehmen, wenn ich Hilfe in einem Rechtsstreit mit dem FÖD Finanzen benötige?
Sie können den Dienst Steuerschlichtung einschalten.
Welche Folgen hat eine verspätete Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.)?
Die Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.) muss erfolgen:
- für monatliche Steuerpflichtige spätestens am 20. Tag des Monats, der dem Erklärungszeitraum folgt;
- für vierteljährliche Steuerpflichtige spätestens am 25. Tag des Monats, der dem Erklärungszeitraum folgt.
Jede verspätete Zahlung führt unmittelbar zur Anwendung von Verzugszinsen sowie zu einer Geldbuße im Falle der Nichtzahlung oder Teilzahlung.
Um Ihnen zu helfen, diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden, stellt der FÖD Finanzen ein Rücklagenkonto zur Verfügung, auf das Sie vorab Einzahlungen leisten können.
Bleibt eine periodische Erklärung unbezahlt oder werden andere vom FÖD Finanzen festgestellte MwSt.-Schulden nicht fristgerecht beglichen, wird ein vollstreckbarer Titel ausgestellt und dem Steuerpflichtigen mitgeteilt. Bei ausbleibender vollständiger Zahlung kann der FÖD Finanzen Zwangseintreibungsmaßnahmen einleiten. Dieses Vorgehen stellt eine wesentliche Änderung gegenüber dem früheren System des laufenden Kontos dar.
Ich habe nach der Einreichung einer Erklärung einen Betrag zu zahlen – wie kann ich diesen in MyMinfin einsehen?
„Meine Zahlungen“ → „Meine aktuellen Schulden und meine Rückerstattungen einsehen“