Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

Um die Umweltverträglichkeit des Unternehmensfuhrparks voranzubringen, können Sie als Unternehmen oder Freiberufler einen erhöhten Kostenabzug in Anspruch nehmen, wenn Sie in Ladesäulen für Elektrofahrzeuge investieren:   

  • die im Neuzustand erworben oder in diesen gebracht wurden und
  • öffentlich zugänglich sind und
  • intelligent sind: Die Ladezeit und die Ladekapazität müssen von einem Energiemanagementsystem übermittelt werden können.  

Ursprünglich war auch vorgesehen, dass die Ladesäule beim FÖD Finanzen registriert sein musste. Diese Bedingung wurde jedoch fallen gelassen.
 

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