Das MwSt.-Verrechnungskonto wird ab dem 30.09.2025 dauerhaft abgeschafft. Ab diesem Datum:
- werden die Schulden auf dem Verrechnungskonto zurückgefordert,
- werden die Guthaben auf das Rückstellungskonto des Steuerpflichtigen übertragen.
Es bestehen einige Gemeinsamkeiten zwischen der Funktionsweise des Verrechnungskontos und der des Rückstellungskontos, wobei das Rückstellungskonto jedoch eine größere Flexibilität bietet. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die geschuldeten Beträge und die Guthaben, für die die Erstattung beantragt wurde, darin nicht aufgeführt sind. Für jeden Steuerpflichtigen, für den es ein Verrechnungskonto gab, wird ein Rückstellungskonto im September 2025 eröffnet.
Welche Beträge werden auf das Rückstellungskonto überwiesen?
- Diese Beträge entsprechen den Guthaben Ihrer periodischen MwSt.-Erklärungen, für die Sie keine Erstattung beantragt haben, oder für die Sie nicht alle Bedingungen für eine Erstattung erfüllt haben.
- Sie entsprechen ebenfalls den Zahlungen, die Sie in Erwartung einer zu bezahlenden periodischen Erklärung durchführen.
Was können Sie mit dem Rückstellungskonto tun?
- Einzelheiten zu Ihren verfügbaren Rückstellungen einsehen.
- Einen neuen Rückstellungsbetrag per Online-Zahlung oder per Banküberweisung einzahlen.
- Die Erstattung des gesamten Betrags oder eines Teils Ihrer verfügbaren Rückstellungen beantragen.
- Ihre verfügbaren Rückstellungen verwenden, um:
- eine Schuld anderer Art zu begleichen,
- eine Vorauszahlung zu leisten.
Alle diese Schritte können Sie direkt über unsere Plattform MyMinfin durchführen.
Wie kann der FÖD Finanzen auf Ihrem Rückstellungskonto eingreifen?
- Wenn Sie eine periodische Erklärung einreichen, verwenden wir Ihre verfügbaren Rückstellungen, um den geschuldeten Betrag zu begleichen. Dieser Betrag umfasst die Verzugszinsen und die Geldbußen für Nichtzahlung oder für Teilzahlung im Falle einer Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum.
- Erstellen wir als FÖD Finanzen eine Ersatzerklärung, verwenden wir Ihre Rückstellungen, um diese Schuld zu begleichen, einschließlich der Verzugszinsen.
- Am Ende jedes Quartals verwenden wir Ihre verfügbaren Rückstellungen, um alle Mehrwertsteuerschulden für den nicht beanstandeten Teil, den Sie noch schulden, zu begleichen.