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FAQ Einbehaltungen FÖD Finanzen

FAQ Einbehaltungen FÖD Finanzen

  • Was ist die gesetzliche Einbehaltungspflicht und für welche Sektoren gilt diese Verpflichtung?

    Was ist die gesetzliche Einbehaltungspflicht?

    Unternehmen und Selbstständige sind gesetzlich verpflichtet, 15 % des Rechnungsbetrags (ohne MwSt.) an die Behörden zu zahlen, wenn ein Unternehmer oder Subunternehmer steuerliche oder nicht steuerlicheSchulden beim FÖD Finanzen oder dem Landesamt für soziale Sicherheit hat.

    Welche Sektoren sind von dieser gesetzlichen Verpflichtung betroffen?

    Die Einbehaltungspflicht findet Anwendung im Bausektor, Fleischsektor und dem Sektor der Wach- und/oder Schließdienste.

    Achtung, bei Arbeiten, die für eine Privatperson ausgeführt werden, die das unbewegliche Gut rein privat nutzt, besteht keineEinbehaltungspflicht.

  • Muss ich aufgrund der gesetzlichen Einbehaltungspflicht Beträge einbehalten, wenn ich die Rechnung meines Unternehmers oder Subunternehmers zahle?

    Sie haben Arbeiten von einem Unternehmer oder Subunternehmer ausführen lassen und fragen sich, ob Sie bei der Zahlung der Rechnung Beträge einbehalten müssen? Dies kann in der Tat der Fall sein, wenn Ihr Unternehmer oder Subunternehmer Schulden beim FÖD Finanzen oder dem Landesamt für soziale Sicherheit hat und im Bausektor, Fleischsektor oder im Sektor der Wachdienste tätig ist.

    Über www.checkobligationderetenue.be können Sie feststellen, ob Sie eine Einbehaltung vornehmen müssen, indem Sie die Unternehmensnummer des Unternehmers oder des Subunternehmers eingeben und auf „Prüfen“ klicken. Es ist die einzige Möglichkeit, um mit Sicherheit zu erfahren, ob Ihr Unternehmer oder Subunternehmer im betreffenden Sektor tätig ist und ob er Schulden hat. Wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie im Tutorial zur Prüfung der Einbehaltungspflicht.

    Keine Einbehaltungspflicht

    Sie können eine Bescheinigung über die Abfrage der Einbehaltungspflicht erstellen. Diese Bescheinigung gilt nur für einen begrenzten Zeitraum. Sie ist bis zu dem angegebenen Datum gültig. Sie brauchen nichts einzubehalten, wenn Sie die Rechnung bis spätestens zu diesem Datum begleichen. Wenn Sie die Rechnung nach diesem Datum begleichen, müssen Sie die Website erneut einsehen, bevor Sie die Zahlung leisten.

    Einbehaltungspflicht

    Dies gilt nur für den Tag der Abfrage, da der Unternehmer oder Subunternehmer seine steuerlichen oder nicht steuerlichen Schulden jederzeit zahlen kann oder einen Rückzahlungsplan gewährt bekommen haben kann, den er einhält. Wenn Sie die Rechnung nicht am selben Tag begleichen, müssen Sie die Website an dem Tag, an dem Sie die Rechnung tatsächlich bezahlen möchten, erneut einsehen.

    Je nach Rechnungsbetrag erhalten Sie unterschiedliche Anweisungen:

    Ist der Rechnungsbetrag kleiner als 7.143,00 Euro (ohne MwSt.)? 

    Dann müssen Sie 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten (ohne MwSt.). 

    Ist der Rechnungsbetrag gleich oder größer als 7.143,00 Euro (ohne MwSt.)?

    Dann verlangen Sie von Ihrem Unternehmer oder Subunternehmer eine Bescheinigung über den Betrag seiner Schuld. Diese Bescheinigung ist 20 Tage gültig. Wenn Sie innerhalb dieser 20 Tage zahlen, gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Der Schuldbetrag laut Bescheinigung beträgt weniger als 15 % des zu zahlenden Betrags (ohne MwSt.): Sie müssen die Einbehaltung auf den auf der Bescheinigung angegebenen Betrag begrenzen.
    • Der Schuldbetrag laut Bescheinigung beträgt mehr als 15 % des zu zahlenden Betrags (ohne MwSt.): Sie müssen 15 % des gesamten Rechnungsbetrags einbehalten (ohne MwSt.).
  • Welche Pflichten habe ich, wenn ich einen Betrag von der Rechnung meines Unternehmers oder Subunternehmers einbehalten musste?

    Sie haben einen Betrag von einer Rechnung einbehalten, die Sie an einen Unternehmer oder Subunternehmer zahlen müssen, nachdem Sie auf www.checkobligationderetenue.be überprüft haben, ob dies notwendig war, und Sie fragen sich, was Sie als nächstes tun müssen? Sie müssen noch zwei Dinge tun:

    Zahlen Sie den von der Rechnung einbehaltenen Betrag an den FÖD Finanzen.

    Überweisen Sie diesen Betrag auf das Konto Nr. BE63 6792 0036 4008 (BIC PCHQBEBB). Sie sind verpflichtet, in der Mitteilung Ihrer Zahlung folgende Angaben in dieser Reihenfolge anzugeben:

    1. Unternehmensnummer des Unternehmers oder des Subunternehmers (nicht Ihre eigene Unternehmensnummer),
    2. Name des Unternehmers oder des Subunternehmers,
    3. Betrag und Datum der Rechnung.

    Bewahren Sie eine Kopie der Rechnung auf.

    Wenn Sie einen Betrag von einer Rechnung einbehalten haben, den Sie an einen Unternehmer oder Subunternehmer zahlen müssen, bewahren Sie eine Kopie der Rechnung auf. Wir können sie zur Überprüfung anfordern.

  • Wo kann ich als Subunternehmer eine Steuerbescheinigung beantragen?

    Bei Ihrem Team Beitreibung. Deren Angaben finden Sie:

  • An wen kann ich mich als Subunternehmer wenden, wenn fälschlicherweise ein Betrag einbehalten wurde?

    Hat ein Kunde zu Unrecht einen Betrag einbehalten?

    Rufen Sie uns an.

    Werktags von 8.30 Uhr bis 17 Uhr unter der Nummer 02 572 57 57 (Ortstarif).

    Wenden Sie sich per Post an uns.

    SPF Finances - AGPR Team Obligation de Retenue
    Avenue du Prince de Liège 133 - boîte 293
    5100 Jambes
  • Was muss ich für die Einbehaltungspflicht der sozialen Sicherheit tun?

    Haben Sie über den Online-Dienst Check Einbehaltungspflicht festgestellt, dass Ihr Unternehmer oder Subunternehmer Schulden bei der Sozialen Sicherheit hat?

    Weitere Informationen über die zu unternehmenden Schritte finden Sie auf der Website der Sozialen Sicherheit.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine konkrete Frage zu meiner Akte "Einbehaltungspflicht" habe?

    Rufen Sie uns an.

    Werktags von 8.30 Uhr bis 17 Uhr unter der Nummer 02 572 57 57 (Ortstarif).

    Wenden Sie sich per Post an uns.

    SPF Finances - AGPR Team Obligation de Retenue
    Avenue du Prince de Liège 133 - boîte 293
    5100 Jambes
  • Ich bin der Verantwortliche eines Unternehmens, das in einem der drei von der Einbehaltungspflicht betroffenen Sektoren aktiv ist, aber die Einsichtnahme „Check Einbehaltungspflicht“ ist für mein Unternehmen nicht möglich. Was muss ich unternehmen, um die Situation zu klären?

    Damit die Einsichtnahme des Online-Dienstes „Check Einbehaltungspflicht“ für Ihr Unternehmen möglich ist, muss Ihre Situation in Bezug auf die NACE-Codes (Verzeichnis der Tätigkeiten Ihres Unternehmens) unbedingt aktualisiert werden.

    Wie müssen Sie vorgehen?

    Sie müssen das Formular E604 (Link zur Anleitung zur Anmeldung in der Anwendung E604) mit allen „NACE“-Codes in Bezug auf die Tätigkeit Ihres Unternehmens ausfüllen.

    Sobald Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, wird Ihr Team Aktenverwaltung Ihre NACE-Codes zu Ihrer Akte hinzufügen und die Anwendung „Check Einbehaltungspflicht“ wird für Ihr Unternehmen verfügbar sein.