Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

UBO-Register

Das UBO-Register ist ein Register, in das alle „Ultimate Beneficial Owner“ oder „wirtschaftlichen Eigentümer“ einer Gesellschaft oder einer anderen juristischen Einheit eingetragen sind. Sie können Ihre wirtschaftlichen Eigentümer registrieren, indem Sie sich in die Anwendung auf dem MyMinfin-Portal einloggen.

Das Gesetz vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld ( „Gesetz“) sieht die Schaffung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (dessen englisches Akronym „UBO“ für „Ultimate Beneficial Owner“ steht, im Folgenden „UBO-Register“) in Belgien vor.

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Wie registriere ich mich im UBO-Register?

​Registrieren Sie sich im UBO-Register, um in nur wenigen Schritten ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

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Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da!

Sie haben eine Frage zur Registrierung und Nutzung des UBO-Registers? Sie haben Schwierigkeiten mit der Vorgehensweise? Ihnen stehen zahlreiche Benutzerhandbücher, FAQs und Videos zur Verfügung.

Wenn Sie keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben, können Sie uns auch telefonisch unter der Nummer 02 572 57 57 (Code 16551) erreichen oder: 

  • Über MyMinfin, wenn Sie ein belgischer Staatsbürger oder ein belgische Unternehmen sind. Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, uns von nun an über MyMinfin zu kontaktieren, indem Sie unter „Meine Interaktionen“ die Registerkarte „Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten“ auswählen und den dreistelligen Code 652 verwenden. Sie sind Mitarbeiter in einem belgischen Unternehmen? Wenn Sie nicht der gesetzliche Vertreter des Unternehmens sind, müssen Sie die Rolle „FÖD FIN UBO Auskunftspflichtige“ oder die Rolle „FÖD FIN UBO Verpflichtete“ besitzen. Sind Sie eine Gesellschaft, die von einem belgischen Staatsangehörigen oder von einem belgischen Unternehmen bevollmächtigt wurde? Sie müssen über die Vollmacht „UBO-Register“ sowie über die Rolle „FÖDFIN Vollmachtnutzer Schatzamt“ verfügen.  Sämtliche Informationen zu den Vollmachten und ihren Zuweisungen finden Sie hier. Sämtliche Informationen zur Rollenübertragung und ihren Zuweisungen finden Sie hier.
  • per E-Mail an ubobelgium@minfin.fed.be, wenn Sie ein nichtbelgischer Staatsangehöriger oder ein ausländisches Unternehmen sind. Dies gilt auch für eine belgische Gesellschaft, die von einem nichtbelgischen Staatsangehörigen oder von einem ausländischen Unternehmen bevollmächtigt wurde.

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