UBO-Register

Zugang zum UBO-Register

Im UBO-Register („Ultimate Beneficial Owners“) werden alle wirtschaftlichen Eigentümer einer Gesellschaft, (I)VoG, Stiftung, eines Trusts, einer Treuhandgesellschaft und aller anderen ähnlichen Rechtsvereinbarungen registriert. Die wirtschaftlichen Eigentümer einer Einheit sind alle natürlichen Personen oder zwischengeschalteten Einheiten, die die Einheit ganz oder teilweise besitzen oder kontrollieren.

Seit 2018 sind die oben genannten Einheiten gesetzlich dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer („UBO“) innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Gründung zu registrieren und diese Informationen jährlich zu bestätigen. Diese Verpflichtung fördert die Transparenz der Einheit gegenüber ihren Partnern und erhöht ihre Glaubwürdigkeit. Sie trägt auch zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei.

Sind Sie unsicher, ob Ihre Einheit ihre wirtschaftlichen Eigentümer registrieren lassen muss?  Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument: Entités soumises à l‘obligation UBO.

Benötigen Sie weitere Informationen? Rechtsgrundlage und wichtige Zahlen.

Ihre Einheit wurde aufgrund der Nichteinhaltung der UBO-Verpflichtungen aus der ZDU gestrichen. Die Aufhebung dieser Streichung erfolgt nicht mehr automatisch: Sie müssen nun einen Antrag stellen. In unserer Rubrik „Unsere Nachrichten“ finden Sie Informationen zum neuen Verfahren.


Wie registriere ich die wirtschaftlichen Eigentümer meiner Einheit? 

1

Gehen Sie zum UBO-register.

2

Wählen Sie Ihre Anmeldemethode (belgischer Personalausweis, itsme oder eIDAS), um sich zu identifizieren, und klicken Sie auf „im Namen eines Unternehmens anmelden“.

3

Klicken Sie auf „Eine Einheit suchen“ und anschließend auf Ihre Unternehmensnummer, die unten auf der Seite in Blau erscheint..

4

Sie befinden sich nun auf dem UBO-Formular Ihrer Einheit. Klicken Sie auf „Ändern“ unter auf der Seite.

5

Geben Sie die wirtschaftlichen Eigentümer Ihrer Einheit an:

Klicken Sie auf dieses Piktogramm in der Spalte „Aktion(en)“ der Tabelle, um die Angaben einer natürlichen Person einzugeben.

Klicken Sie auf dieses Piktogramm in der Spalte „Aktion(en)“ der Tabelle, um die Angaben einer zwischengeschalteten Einheit einzugeben.

Klicken Sie auf „Speichern“, um Ihre Angaben zu speichern.

6

Fügen Sie im Abschnitt „Belege“ zwingend die Dokumente hinzu, die belegen, dass die registrierten Informationen angemessen, präzise und aktuell sind. Beispiel: eine Kopie des Anteilsregisters, das Protokoll der Generalversammlung, eine Aktionärsvereinbarung usw.

Wenn die Informationen bereits in einer im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Urkunde enthalten sind, können Sie Ihr UBO-Register mit dem Belgischen Staatsblatt verknüpfen, indem Sie auf „Mit dem Belgischen Staatsblatt verknüpfen“ klicken.

7

Achten Sie darauf:

  • die Angaben im UBO-Register innerhalb von 30 Tagen nach einer Änderung der Einheit und ihrer UBO zu aktualisieren,
  • die registrierten Angaben jährlich zu bestätigen, indem Sie auf die Schaltfläche „Jährliche Bestätigung“ klicken, selbst wenn keine Änderung vorgenommen wurde.

Bei Nichteinhaltung können Sanktionen wie eine Geldbuße oder die Streichung aus der ZDU verhängt werden.


Benötigen Sie Hilfe?

Schauen Sie sich unsere Hilfsmaterialien an!

Sie schaffen es nicht, trotz der obigen Schritt-für-Schritt-Anleitung die wirtschaftlichen Eigentümer Ihrer Einheit zu registrieren? Schauen Sie sich Folgendes an:

  • unsere Video-Tutorials, in denen Ihnen Schritt für Schritt erklärt wird, wie Sie Ihre UBO registrieren: VIDEOS
  • unsere detaillierten Handbücher, je nach Ihrer Rolle: HANDBÜCHER    
  • unsere FAQ :  FAq

Bleiben Sie auf dem Laufenden hinsichtlich Ihrer UBO-Verpflichtungen: Abonnieren Sie unseren Newsletter! 

Sind Sie der gesetzlich Verantwortliche einer Gesellschaft, (I)VoG, Stiftung, eines Trusts, einer Treuhandgesellschaft oder einer ähnlichen Rechtsvereinbarung? Verpassen Sie keine mit dem UBO-Register verbundene Verpflichtung mehr! 

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  • nützliche Erinnerungen bezüglich der Registrierung und der jährlichen Bestätigung, 
  • praktische Tipps zum Ausfüllen des Registers und zur Vermeidung von Fehlern, 
  • die letzten Neuigkeiten zum UBO-Register. 

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Zusatzinformationen 

Die Verwaltung des UBO-Registers an einen Dritten übertragen

Sie können die Verwaltung des UBO-Registers Ihres Unternehmens an einen Gewerbetreibenden (z. B. Ihren Buchprüfer) übertragen. Dazu müssen Sie ihm über die Anwendung „Vollmachten“ eine Vollmacht erteilen. Benötigen Sie weitere Informationen?  Schauen Sie sich unser Handbuch für Bevollmächtigte an (PDF, 1.6 MB).

Verfügen Sie nicht über einen digitalen Schlüssel, mit dem Sie sich bei der Anwendung Vollmachten anmelden können?

Die Verwaltung der UBO-Vollmachten erfolgt grundsätzlich online über die Anwendung Vollmachten.
In absoluten Ausnahmefällen kann ein alternatives Verfahren in Papierform genutzt werden, wenn der bzw. die gesetzlichen Vertreter der Einheit weder über eine belgische Authentifizierungsmethode (eID, itsme) noch über einen anderen digitalen Schlüssel (eIDAS oder ForReg) verfügen.

Einschränkungen und Ausnahmen

  • Verfügt der Vollmachtgeber über einen digitalen Schlüssel (eIDAS oder ForReg), darf er das Verfahren in Papierform nicht nutzen.
  • Wenn der Vollmachtgeber bereits über zwei aktive UBO-Vollmachten verfügt und den Bevollmächtigten wechseln möchte, muss er sich selbst über eIDAS oder ForReg bei der Anwendung Vollmachten anmelden. Das Verfahren in Papierform darf nicht genutzt werden.
  • Wenn die Einheit keinen gesetzlichen Vertreter hat, muss der Vollmachtgeber diese Situation zunächst klären, bevor er die Dienste des Teams Vollmachten in Anspruch nehmen kann.


Zugang zum UBO-Register für nichtbelgische Staatsangehörige

Es gibt mehrere Lösungen für Personen, die nicht über ein belgisches Authentifizierungsmittel (eID, itsme oder eIDAS) verfügen, um auf das UBO-Register zuzugreifen:

  • Über die ForReg-Anwendung (Foreign Registration) einloggen.
  • Einen gesetzlichen Vertreter bestimmen, der über einen belgischen elektronischen Personalausweis (eID) verfügt.
  • Eine andere Einheit dazu ermächtigen, die Registrierung im UBO-Register zu verwalten.

Benötigen Sie weitere Informationen? Schauen Sie sich das  Authentifizierungsverfahren für Ausländer, die keine belgische eID haben (PDF, 461.15 KB), an.


Eine Apostille oder Legalisation beantragen 

Füllen Sie dieses Antragsformular aus und senden Sie es per E-Mail an ubobelgium@minfin.fed.be, um eine Apostille oder Legalisation zu beantragen. Benötigen Sie weitere Informationen? Schauen Sie sich das Verfahren zur Beantragung einer Apostille oder Legalisation an.


Unsere Nachrichten

Verfügen Sie nicht über einen digitalen Schlüssel, mit dem Sie sich bei der Anwendung Vollmachten anmelden können?

Die Verwaltung der UBO-Vollmachten erfolgt grundsätzlich online über die Anwendung Vollmachten.
In absoluten Ausnahmefällen kann ein alternatives Verfahren in Papierform genutzt werden, wenn der bzw. die gesetzlichen Vertreter der Einheit weder über eine belgische Authentifizierungsmethode (eID, itsme) noch über einen anderen digitalen Schlüssel (eIDAS oder ForReg) verfügen.

Einschränkungen und Ausnahmen

  • Verfügt der Vollmachtgeber über einen digitalen Schlüssel (eIDAS oder ForReg), darf er das Verfahren in Papierform nicht nutzen.
  • Wenn der Vollmachtgeber bereits über zwei aktive UBO-Vollmachten verfügt und den Bevollmächtigten wechseln möchte, muss er sich selbst über eIDAS oder ForReg bei der Anwendung Vollmachten anmelden. Das Verfahren in Papierform darf nicht genutzt werden.
  • Wenn die Einheit keinen gesetzlichen Vertreter hat, muss der Vollmachtgeber diese Situation zunächst klären, bevor er die Dienste des Teams Vollmachten in Anspruch nehmen kann.

Streichung aus der ZDU wegen Nichteinhaltung der UBO-Verpflichtungen? Erfahren Sie mehr über unser neues Verfahren zur Aufhebung des Streichungsvermerks

Seit Ende April 2026 erfolgt die Aufhebung einer Streichung nicht mehr automatisch. Sie müssen:

  1. Ihre Daten im UBO-Register in Ordnung bringen: Ihre wirtschaftlichen Eigentümer ordnungsgemäß registrieren, die erforderlichen Belege beifügen und gegebenenfalls Ihre jährliche Bestätigung durchführen,
  2. uns per E-Mail an ubobelgium@minfin.fed.be kontaktieren, um die Aufhebung der Streichung zu beantragen. Unser Bediensteter wird Ihre Akte prüfen. Wenn alles in Ordnung ist, wird der Streichungsvermerk innerhalb von 10 Tagen in der ZDU aufgehoben.

Wir haben unsere Handbücher und unsere FAQ zum UBO-Register aktualisiert 

1. Aktualisierung der Handbücher für die Verpflichteten und die Kontrollbehörden

Wir haben ein neues Kapitel über BORIS (Beneficial Ownership Registers Interconnection System),  das System zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher Eigentümer, in das Handbuch für die Verpflichteten und jenes für die Kontrollbehörden aufgenommen.

BORIS: ein europäisches System für finanzielle Transparenz
BORIS ist ein System zur Verknüpfung der nationalen Register der wirtschaftlichen Eigentümer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es erhöht die finanzielle Transparenz und erleichtert die europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Was ändert sich dadurch für Sie?

Mit BORIS können die zuständigen Behörden und die Verpflichteten Informationen zu den in anderen nationalen Registern registrierten wirtschaftlichen Eigentümern suchen, einsehen und herunterladen.

2. Aktualisierung der FAQ zum UBO-Register

Wir haben unsere FAQ zum UBO-Register um einige Informationen ergänzt, insbesondere in Bezug auf:

  • börsennotierte Gesellschaften: Aktualisierung der Liste der Staaten, in denen bestimmten Einheiten eine Befreiung von der Verpflichtung zur UBO-Registrierung gewährt werden kann.
  • StAK (Stitching Administratiekantoor): Erläuterungen zu den Modalitäten für die Registrierung einer StAK im UBO-Register.
  • Belege: Ergänzung von detaillierteren Angaben zu den Dokumenten, die von unserem Dienst als beweiskräftig anerkannt werden.

Personen ohne belgisches Authentifizierungsmittel

Personen ohne belgisches Authentifizierungsmittel (eID, itsme, TOTP) können über die Anwendung ForReg (Foreign Registration) Zugriff auf UBO-Register erhalten. Um Zugriff zu erhalten, befolgen Sie die Anweisungen auf der ForReg-Website. 

 Sehen Sie sich unsere anderen Neuigkeiten an


Wir sind für Sie da!

Haben Sie keine Lösung für Ihr Problem gefunden? Kontaktieren Sie uns per E-Mail an ubobelgium@minfin.fed.be. Rufen Sie uns zwischen 9 und 12 Uhr unter 02 572 57 57 an.