Das UBO-Register ist ein Register, in das alle „Ultimate Beneficial Owner“ oder „wirtschaftlichen Eigentümer“ einer Gesellschaft oder einer anderen juristischen Einheit eingetragen sind. Sie können Ihre wirtschaftlichen Eigentümer registrieren, indem Sie sich in die Anwendung auf dem MyMinfin-Portal einloggen.
Das Gesetz vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld ( „Gesetz“) sieht die Schaffung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (dessen englisches Akronym „UBO“ für „Ultimate Beneficial Owner“ steht, im Folgenden „UBO-Register“) in Belgien vor.
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Personen ohne belgisches AuthentifizierungsmittelPersonen ohne belgisches Authentifizierungsmittel (eID, itsme, TOTP) können über die Anwendung ForReg (Foreign Registration) Zugriff auf UBO-Register erhalten. Um Zugriff zu erhalten, befolgen Sie die Anweisungen auf der ForReg-Website. |
FAST 21.000 SCHEINGESELLSCHAFTEN UND -VEREINIGUNGEN AUS DER ZENTRALEN DATENBANK DER UNTERNEHMEN GESTRICHEN – 30.01.2024Fast 21.000 Scheinfirmen oder ruhende Gesellschaften wurden aus der Zentralen Datenbank der Unternehmen gestrichen, weil sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf das UBO-Register nicht nachgekommen sind. Diese Initiative zielt darauf ab, den Kampf gegen Scheinfirmen oder ruhende Gesellschaften zu verschärfen und säumige Personen dazu anzuregen, ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu registrieren. Diese Streichungen sind das Ergebnis der Änderung des Wirtschaftsgesetzbuches durch das Gesetz vom 5. November 2023 über verschiedene Bestimmungen im Bereich Wirtschaft, das am 21. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. Es sind drei Gründe für die automatische Streichung von Gesellschaften und Vereinigungen vorgesehen, die ihren Verpflichtungen in Bezug auf das UBO-Register nicht nachkommen, nämlich:
Streichungen sind zwar rein administrativ, bleiben aber nicht ohne Folgen. Die betroffenen Einheiten können zwar noch juristisch bestehen, ihre Geschäfte und Beziehungen zu Dritten, insbesondere Banken, können jedoch eingeschränkt oder sogar ganz eingestellt werden. |
MAXIMAL 5 UBO-MANDATE PRO Unternehmen - 10/01/2024In Zukunft kann ein gesetzlicher Vertreter bis zu fünf UBO-Mandate an Dritte übertragen. Dies bedeutet, dass der Mandant gleichzeitig Mandate an fünf verschiedene Bevollmächtigte übertragen kann, um auf das UBO-Register zuzugreifen oder Informationen einzutragen. |
VERÖFFENTLICHUNG UNSERE KENNZAHLEN DAS UBO-REGISTER - 15.12.2023Haben Sie Fragen zu den Kennzahlen? |
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