Finanzielle Sanktionen sind restriktive Maßnahmen, die gegen Länder, Personen und Körperschaften mit dem Ziel getroffen werden, bestimmte strafbare Verhaltensweisen zu beenden, z. B.:
- Verletzungen des Friedens und der internationalen Sicherheit, wie Terrorismus
- Verletzungen der Menschenrechte
- die Destabilisierung souveräner Staaten
- die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Diese finanziellen Sanktionen sind in der Regel Teil einer ausgedehnteren Sanktionsregelung, die ebenfalls andere restriktive Maßnahmen umfasst, z. B. Embargos auf die Ein- und Ausfuhr bestimmter Produkte (wie Waffen, Erdöl, Technologien usw.) oder Einschränkungen von Visa und Reisefreiheit.
Die finanziellen Sanktionen umfassen insbesondere Maßnahmen zur Einfrierung, das Verbot, in bestimmten Sektoren zu investieren, Darlehen oder Versicherungen zu gewähren, die Ein- oder Ausfuhr mancher Waren zu finanzieren usw.
Konsolidierte Liste der von Einfrierungsmaßnahmen betroffenen Personen und Einheiten
Die meisten Sanktionsregelungen enthalten eine Liste von Personen und Körperschaften, für die Maßnahmen zur Einfrierung gelten. Regelmäßig werden Personen oder Körperschaften zu diesen Listen hinzugefügt oder von ihnen gestrichen. Um einen Überblick über all diese Personen und Körperschaften zu behalten, die von den in Belgien geltenden Sanktionsregelungen betroffen sind, führt die Generalverwaltung Schatzamt eine aktualisierte und konsolidierte Liste dieser Personen und Körperschaften, in der die nationalen, europäischen und internationalen Listen zusammengefasst sind.
Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die konsolidierte Liste alle relevanten Daten der offiziell angenommenen Texte, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, korrekt wiedergibt, übernimmt die Generalverwaltung Schatzamt keine Verantwortung für mögliche Datenauslassungen oder relevante Fehler, für jegliche Nutzung der Datenbank oder der konsolidierten Liste. Nur die im Amtsblatt der EU veröffentlichten Informationen haben Beweiskraft.
Arten von finanziellen Sanktionen
NATIONALE FINANZIELLE SANKTIONEN
Nach der Aufforderung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen von Personen und Körperschaften, die Terrorakte begehen oder sich daran beteiligen, einzufrieren, hat Belgien eine nationale Liste mit allen Personen und Körperschaften erstellt, für die Maßnahmen zur Einfrierung gelten.
EUROPÄISCHE FINANZIELLE SANKTIONEN
Die meisten finanziellen Sanktionen, die in Belgien gelten, sind Teil der Sanktionsregelungen, die von der Europäischen Union (EU) auferlegt wurden.
Die EU setzt die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auferlegten Sanktionen nicht nur in europäisches Recht um, sondern verstärkt sie regelmäßig durch zusätzliche Maßnahmen. Außerdem verhängt die EU Sanktionen auch aus eigener Initiative.
INTERNATIONALE FINANZIELLE SANKTIONEN (VEREINTE NATIONEN)
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat zahlreiche Resolutionen verabschiedet, mit denen Sanktionen gegen Regierungen, Personen oder Körperschaften verhängt werden.
Die Sanktionsregelungen der Vereinten Nationen werden von der Europäischen Union in europäisches Recht umgesetzt, wodurch sie unmittelbar in Belgien gelten.
FINANZIELLE SANKTIONEN UND RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR VERHINDERUNG DER GELDWÄSCHE UND DER FINANZIERUNG DER VERBREITUNG VON MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN
Alle Verpflichteten müssen wirksame Strategien, Verfahren und Maßnahmen der internen Kontrolle festlegen und umsetzen, um die verbindlichen Bestimmungen über Finanzembargos einzuhalten.
Finanzielle Sanktionen der EU gegen Iran
Am 27. September 2025 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Sanktionen gegen Iran im Rahmen des Snapback-Mechanismus automatisch wieder eingeführt. Diese Maßnahmen, die ursprünglich im Jahr 2012 verabschiedet wurden, sind 2015 aufgrund der Atomvereinbarung mit Iran ausgesetzt worden.
Auf europäischer Ebene wurde die Verordnung (EU) 267/2012 durch die Verordnungen (EU) 2025/1980, 2025/1982 und 2025/1975 wieder in Kraft gesetzt und geändert.
Dieser rechtliche Rahmen sieht unter anderem restriktive finanzielle Maßnahmen vor, die in den Zuständigkeitsbereich der Generalverwaltung Schatzamt fallen:
- Einfrieren der Vermögenswerte: Die Vermögenswerte der iranischen Zentralbank, mehrerer großer iranischer Banken sowie zahlreicher natürlicher und juristischer Personen sind eingefroren. (Artikel 23 und 23a) Abweichungen sind in Artikel 24 bis 29 vorgesehen.
- Beschränkungen der Geldtransfers: Die Transfers, an denen bestimmte iranische Einrichtungen beteiligt sind, sind verboten. (Artikel 30 und 30a)
- Transfers über 10.000 Euro und unter 40.000 Euro müssen der Generalverwaltung Schatzamt gemeldet werden.
- Für Transfers von mehr als 40.000 Euro ist eine vorherige Genehmigung erforderlich.
- Die verschiedenen Transfers an dieselbe iranische Person oder dasselbe iranische Finanzinstitut beziehungsweise von derselben iranischen Person oder demselben iranischen Finanzinstitut gelten als zusammenhängende Vorgänge und müssen gemeldet werden, wenn sie die oben festgelegten Bedingungen erfüllen. (Art. 30a Absatz 2)
Zum Melden eines Transfers füllen Sie
dieses Formular (XLSX, 22.6 KB) aus und senden Sie es an die E-Mail-Adresse quesfinvragen.tf@minfin.fed.be. Die Abweichungsanträge sind per E-Mail an dieselbe Adresse zu richten.
Finanzielle Sanktionen in Bezug auf die Situation in der Ukraine
Seit Beginn der militärischen Aggression Russlands in der Ukraine hat die EU mit einer Vielzahl von Sanktionsregelungen reagiert.
In diesem Kontext spielt die Generalverwaltung Schatzamt, insbesondere der Dienst Compliance, eine entscheidende Rolle bei der Anwendung der finanziellen Sanktionen gegen Russland.
Alle anderen Arten von Sanktionen gegen Russland finden Sie auf der Seite des FÖD Auswärtige Angelegenheiten.
Fall einer Homonymie, Abweichungen und Blocking Statute
Fall einer Homonymie
Im Fall einer Homonymie oder bei fast identischen Namen kann die Generalverwaltung Schatzamt prüfen, ob die Person oder die Körperschaft diejenige ist, die von den Einfrierungsmaßnahmen betroffen ist, um jegliche Verwechslung zu vermeiden.
Abweichungen
Die Generalverwaltung Schatzamt kann auf Antrag Abweichungen von den finanziellen Sanktionen gewähren.
Blocking statute
Die Generalverwaltung Schatzamt ist eine der Behörden, die für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der „Blocking-Verordnung“ oder dem „Blocking Statute“, d. h. der Verordnung 2271/96 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte zuständig ist, um europäischen Unternehmen Schutz zu bieten.
Benötigen Sie Hilfe?
WIR HELFEN IHNEN GERNE!
Sie haben eine Frage zu finanziellen Sanktionen?
Sie können das Schatzamt über die E-Mail-Adresse quesfinvragen.tf@minfin.fed.be kontaktieren, um Informationen zu übermitteln oder Fragen zu stellen.
⚠️Die Generalverwaltung Schatzamt prüft Anträge auf Abweichung von finanziellen Sanktionen, sofern die Akte vollständig ist (siehe Abschnitt Abweichungen).