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Finanzielle Sanktionen

Finanzielle Sanktionen sind restriktive Maßnahmen, die gegen Regierungen von Drittländern, Personen und Einheiten (wie terroristische Organisationen) getroffen werden mit dem Ziel, bestimmte strafbare Verhaltensweisen zu beenden.

Sie sind immer Teil einer ausgedehnteren Sanktionsregelung, die ebenfalls andere restriktive Maßnahmen, wie z. B. Embargos auf Im- und Export bestimmter Produkte (wie Waffen oder Atomenergie) oder Einschränkungen von Visa und Reisefreiheit beinhalten.

Die Sanktionen können auf verschiedenen Ebenen entschieden werden:

  • international;
  • europäisch;
  • national

In der Praxis

Die Generalverwaltung Schatzamt ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Abweichungsgenehmigungen zu finanziellen Sanktionen.

Alle Fragen können an quesfinvragen.tf@minfin.fed.be gerichtet werden.

Die konsolidierte Liste der belgischen nationalen Liste und die Liste der europäischen Sanktionen

Sie können die aktualisierte konsolidierte Liste  hier (XLSX, 1.82 MB) einsehen.

Und  hier (ZIP, 1.16 MB) für die XML-Version.

Informationspflicht

Eine Informationspflicht besteht im Rahmen aller internationalen, europäischen und nationalen finanziellen Sanktionen. Wie in den europäischen Verordnungen und in Art.8 de l'AR du 28/12/2006, vorgesehen, sind die Finanzinstitute verpflichtet, der Generalverwaltung Schatzamt Informationen zu eingefrorenen Konten und anderen Fonds oder wirtschaftlichen Ressourcen zu übermitteln. Diese verpflichtende Mitteilung muss aus Eigeninitiative erfolgen, sobald eine bestimmte Embargomaßnahme angewandt wird, auch wenn kein Kunde in der im vorherigen Punkt genannten konsolidierten Liste aufgeführt ist.   

Alle Informationen können über quesfinvragen.tf@minfin.fed.be mitgeteilt werden.

Die Generalverwaltung Schatzamt ist betraut mit:

  • abweichungsanträgen in Sachen Einfrieren von Geldern;
  • der Veröffentlichung von Königlichen Erlassen für die nationale Terrorismusliste;
  • der Veröffentlichung von ministeriellen Erlassen ohne Frist;
  • der Übermittlung von Informationen;
  • der Überprüfung von Fällen der Homonymie