Die vorliegende Erklärung zum Schutz des Privatlebens erläutert die Art und Weise, wie der FÖD Finanzen die personenbezogenen Daten zu Ihrer Person verarbeitet.
Der FÖD Finanzen verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung[1], abgekürzt „DSGVO“, entsprechend den Verfügungen des Gesetzes vom 30. Juli 2018 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten und auf der Grundlage des Gesetzes vom 3. August 2012 zur Festlegung von Bestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen im Rahmen seiner Aufträge.
Ziel dieser Erklärung zum Schutz des Privatlebens ist es, Ihnen die folgenden Informationen zu liefern:
- Wer ist der Verantwortliche für die Datenverarbeitung?
- Wer ist der Datenschutzbeauftragte (Data Protection Officer , abgekürzt „DPO“)?
- Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
- Warum werden diese personenbezogenen Daten verarbeitet?
- Wie werden die personenbezogenen Daten gesichert?
- Wer sind die Adressaten dieser personenbezogenen Daten?
- Wie lange werden diese personenbezogenen Daten gespeichert?
- Welches sind Ihre Rechte und wie können Sie diese ausüben?
1. Wer sind der Verantwortliche für die Datenverarbeitung und der Datenschutzbeauftragte (DPO)?
Der FÖD Finanzen (Boulevard du Roi Albert II, 33, 1030 Brüssel), vertreten durch den Präsidenten des Direktionsausschusses, ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, wobei er die Daten im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufträge verarbeitet.[2]
Auf der Grundlage des Gesetzes vom 3. August 2012 zur Festlegung von Bestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen im Rahmen seiner Aufträge wurde beim FÖD Finanzen ein Dienst Informationssicherheit und Schutz des Privatlebens eingerichtet, der die Arbeit des Datenschutzbeauftragten (besser bekannt als Data Protection Officer, abgekürzt DPO) unterstützt. [3]
Der Datenschutzbeauftragte ist der Leiter des Dienstes Informationssicherheit und Schutz des Privatlebens und ist über die E-Mail-Adresse dataprotection@minfin.fed.be erreichbar.
Der Datenschutzbeauftragte ist die Kontaktperson für alle Fragen rund um die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung, die nicht in der vorliegenden Erklärung beantwortet werden.
2. Welche personenbezogenen Daten werden vom FÖD Finanzen verarbeitet?
Der FÖD Finanzen verarbeitet die folgenden Kategorien personenbezogener Daten:
- Identitätsangaben (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum)
- Kontaktdaten (z. B. Adresse, Telefonnummer)
- Bankdaten (z. B. Kontonummer)
- Finanz- und Vermögensdaten (z. B. Einkünfte, Immobilien, Mietverhältnisse)
- gerichtliche Daten (z. B. Verwaltungsstrafen)
Der FÖD Finanzen sammelt personenbezogene Daten, insbesondere über Erklärungen (Steuererklärungen, Erklärungen über die Vermögensverhältnisse, Erbschaftserklärungen usw.).
Der FÖD Finanzen kann Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen eines Telefongespräches mit Ihnen in Ausübung seiner gesetzlichen Aufträge verarbeiten.
Zudem sammelt der FÖD Finanzen bestimmte personenbezogene Daten bei anderen Verarbeitungsverantwortlichen. Näheres zum externen Datenaustausch
3. Warum verarbeitet der FÖD Finanzen meine personenbezogenen Daten?
Der FÖD Finanzen verarbeitet personenbezogene Daten, um seine gesetzlichen Aufträge auszuüben[4] und seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.[5]
Sie finden die gesetzlichen Aufträge des FÖD Finanzen im Königlichen Erlass vom 17. Februar 2002 zur Schaffung des FÖD Finanzen.
Es handelt sich insbesondere um die folgenden Ziele:
- Festlegung und Prüfung von Steuern (Steuer der natürlichen Personen, Mehrwertsteuer, Steuer der Gebietsfremden usw.)
- Ermittlung des Katastereinkommens
- Erhebung und Beitreibung von Registrierungsgebühren und Erbschaftssteuern
- Verwaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens des Staates einschließlich Erwerb, Verkauf und Enteignung
- Einnahme und Beitreibung von steuerlichen und nichtsteuerlichen Forderungen und Verwaltung von Akten im Zusammenhang mit Unterhaltsforderungen (Dienst Unterhaltsforderungen (DUFO))
- Erstattung von Steuergutschriften an Anspruchsberechtigte
- Verwaltung von Streitsachen
- Überwachung von Bewilligungen und verwaltungstechnischen Kontrollen in Sachen Zoll und Akzisen – Aufträge der Verwaltungspolizei
- Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen im Bereich Zoll und Akzisen – Öffentliche Sicherheit
- Allgemeiner Dienst für die Vollmachtenverwaltung für Bürger und Unternehmen auf der Grundlage einer unabhängigen E-Government-Anwendung zur Erstellung von „Selfservice-Vollmachten“
- Verwaltung der Berechtigten durch die Generalverwaltung Schatzamt
Das Gesetz sieht zudem vor, dass der FÖD Finanzen im Rahmen seiner Aufträge gezielte Kontrollen auf der Grundlage von Daten aus den verschiedenen internen Verwaltungen durchführen kann. Aufgrund dieses Gesetzes kann der FÖD Finanzen diese Daten in einem Datenlager speichern und so Data-Mining- und Data-Matching[6]-Prozesse einschließlich Profiling ausführen.[7]
Ihre personenbezogenen Daten werden niemals vom FÖD Finanzen zu kommerziellen Zwecken oder Werbezwecken verwendet oder an Dritte weitergegeben, die diese Daten für solche Zwecke verwenden würden.
4. Wie werden Ihre personenbezogenen Daten gesichert?
Der FÖD Finanzen hat technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Der Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten durch Bedienstete des FÖD Finanzen ist strikt auf all jene Mitarbeiter begrenzt, die entsprechend befugt sind, und ist auf jene Daten beschränkt, die die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Aufgaben benötigen.[8]
5. Wer sind die Adressaten dieser personenbezogenen Daten?
Die Kategorien von Adressaten oder die Verarbeitungsverantwortlichen, denen der FÖD Finanzen Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung oder im Rahmen der Erfüllung seiner Aufträge für das Allgemeinwohl zur Verfügung stellt, sind:
- die Dienste des FÖD Finanzen[9],
- die anderen föderalen öffentlichen Dienste: die Verwaltungen der Gemeinschaften, die Regionen, die Provinzen und Gemeinden, die gerichtlichen Instanzen, die Polizeidienste, die öffentlichen Institutionen und Einrichtungen, die juristischen Personen öffentlichen oder privaten Rechts,
- Staaten, mit denen Belgien internationale Abkommen oder Vereinbarungen in Sachen Verwaltungszusammenarbeit oder Informationsaustausch geschlossen hat. Näheres zum internationalen Austausch von Steuerdaten.
Auf der Website zum externen Datenaustausch finden Sie nähere Informationen zur Übermittlung personenbezogener Daten durch den FÖD Finanzen an andere Behörden oder private Organismen.[10]
6. Welches sind Ihre Rechte?
Sie verfügen über die folgenden Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten[11]:
- Recht auf Information und Recht auf Auskunft in Bezug auf Ihre Daten
- Recht auf Einsichtnahme
- Recht auf Berichtigung (Anpassung/Hinzufügen von Daten)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Übermittlung Ihrer Daten
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten
Nähere Informationen zur Änderung Ihrer Adresse, Ihres Familienstandes oder Ihrer Kontonummer finden Sie auf dieser Website. Alternativ können Sie über diesen Link Kontakt mit dem Contact Center aufnehmen.
Einschränkung bestimmter Rechte:
Die Datenschutz-Grundverordnung sieht für die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, Gesetze zur Einschränkung der Ausübung bestimmter Rechte zu erlassen. [12]
Dies gilt für das Recht auf Information, das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wobei der belgische Gesetzgeber in Bezug auf diese Regeln Vorschriften erlassen hat, an die sich der FÖD Finanzen im Rahmen der Ausübung seiner gesetzlichen Aufträge halten muss.[13]
Wenn der FÖD Finanzen zum Beispiel eine Steuerprüfung durchführt, kann die betroffene Person, bei der die Kontrolle durchgeführt wird, ihr Recht auf Information während des Zeitraums der Kontrolle nicht ausüben.
7. Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert?
Ihre personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie ihre Verarbeitung für die Ausübung der gesetzlichen Aufträge des FÖD Finanzen erforderlich ist.[14]
Die aus den Prüfungen und Untersuchungen des FÖD Finanzen hervorgehenden personenbezogenen Daten werden nicht länger gespeichert, als dies für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Dieser Zeitraum beträgt maximal ein Jahr nach der endgültigen Einstellung aller gerichtlichen, verwaltungstechnischen und außergerichtlichen Verfahren und Rechtsmittel im Zusammenhang mit diesen Prüfungen.[15]
Die aus der Verarbeitung im Datenlager hervorgehenden personenbezogenen Daten werden nicht länger gespeichert, als dies für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Dieser Zeitraum beträgt höchstens ein Jahr ab der Verjährung aller Maßnahmen, die unter die Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten fallen, und gegebenenfalls der endgültigen Einstellung aller gerichtlichen und verwaltungstechnischen Verfahren und Rechtsmittel.[16]
8. Wie können Sie Ihre Recht ausüben?
Nähere Informationen zu Ihren vom FÖD Finanzen verarbeiteten personenbezogenen Daten finden Sie unter diesem Link: www.myminfin.be.
Sobald Sie sich mithilfe Ihrer eID oder Ihrer digitalen Identität angemeldet haben, haben Sie ausschließlich Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, es sei denn, Sie verfügen über eine Vollmacht, um auch bestimmte andere Daten einzusehen (zum Beispiel ein Buchhalter im Rahmen der Einreichung der Steuererklärung seines Kunden). Wenn Sie über MyMinfin feststellen, dass einige Ihrer personenbezogenen Daten Fehler enthalten oder unvollständig sind, oder wenn Sie Ihre Recht ausüben möchten, können Sie einen entsprechenden Antrag oder das beigefügte Formular [ Wordformat (DOCX, 20.53 KB) oder PDF-Format (PDF, 59.23 KB)] datiert und unterzeichnet einreichen, und zwar
per Mail (wenn möglich, mit einer elektronischen Unterschrift versehen) an die folgende Adresse: dataprotection@minfin.fed.be
oder
per Post an:
FÖD Finanzen
Dienste des Präsidenten
Dienst Informationssicherheit und Schutz des Privatlebens
North Galaxy
Boulevard du Roi Albert II 33, boîte 10
1030 Brüssel.
Wenn Sie Ihren Antrag auf Ausübung Ihrer Rechte (Einsichtnahme, Berichtigung/Ergänzung Ihrer personenbezogenen Daten) mit gewöhnlicher Post stellen und Ihr Antrag eher spezifische personenbezogene Daten betrifft, wird bei der Bearbeitung Ihres Antrags eine Kopie (Vorder- und Rückseite) Ihres Personalausweises zur Überprüfung Ihrer Identität verlangt.
Ohne diese Überprüfung kann ein spezifischer Antrag nicht bearbeitet werden.
Sobald die Akte abgeschlossen ist, wird die Kopie Ihres Personalausweises unverzüglich entfernt.
Wenn Sie von Ihrem Auskunftsrecht per E-Mail Gebrauch machen und diese E-Mail oder das beigefügte Antragsformular elektronisch unterschreiben, wird keine Kopie des Personalausweises angefordert.
Betrifft Ihr Antrag eher eine allgemeine Information, wird keine Kopie Ihres Personalausweises verlangt.
Ihr Antrag wird innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen bearbeitet. Für den Fall, dass Ihr Antrag sehr komplex ist oder der Dienst eine große Anzahl an Anträgen bearbeiten muss, wird die Frist um 60 Tage verlängert.
9. Beschwerden
Unbeschadet anderer administrativer oder gerichtlicher Beschwerden sind alle betroffenen Personen berechtigt, bei den zuständigen Verwaltungsinstanzen und gerichtlichen Instanzen einen Widerspruch einzulegen. Sie können außerdem bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einreichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte keine Beachtung finden oder dass eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung darstellt.[17]
Um Beschwerde einzureichen, können Sie Ihren Antrag an die folgende Adresse richten:
Datenschutzbehörde
Rue de la Presse, 35
1000 Brüssel
E-Mail: contact@apd-gba.be
10. Aktualisierung der Erklärung zum Schutz des Privatlebens
Die vorliegende Erklärung zum Schutz des Privatlebens wird möglicherweise mit Blick auf die neue Richtlinie aktualisiert. Die angepasste Erklärung zum Schutz des Privatlebens entspricht dabei jeweils den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung.
Die vorliegende Erklärung zum Schutz des Privatlebens wurde zuletzt am 05.03.2021 aktualisiert.
[1] Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt „DSGVO“).
[2] Königlicher Erlass vom 17. Februar 2002 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen und Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 3. August 2012 zur Festlegung von Bestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen im Rahmen seiner Aufträge, abgeändert durch das Gesetz vom 5. September 2018 zur Schaffung des Informationssicherheitsausschusses und zur Abänderung verschiedener Gesetze zur Ausführung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
[3] Artikel 8 des vorgenannten Gesetzes vom 3. August 2012, abgeändert durch das vorgenannte Gesetz vom 5. September 2018.
[4] Vorgenannter Königlicher Erlass vom 17. Februar 2002 und vorgenanntes Gesetz vom 3. August 2012, abgeändert durch das Gesetz vom 5. September 2018.
[5] Gemäß Artikel 6 § 1 DSGVO.
[6] Artikel 5 §1 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 des Gesetzes vom 3. August 2012, abgeändert durch das vorgenannte Gesetz vom 5. September 2018: „Datenlager“: Datensystem, das eine große Menge an numerischen Daten enthält, die einer Analyse unterzogen werden können;
„Data-Mining“: erweiterte Suche nach Informationen in großen Datenbeständen;
„Data-Matching“: Vergleich von mehreren Sätzen gesammelter Daten.
[7] Art. 5 § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 3. August 2013, abgeändert durch das vorgenannte Gesetz vom 5. September 2018. , Art. 4 § 4 DSGVO: „Profiling“ ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
[8] Authentisierungsmechanismus für den Zugriff: „Identity and Access Management“, Art. 10 des vorgenannten Gesetzes vom 3. August 2012, abgeändert durch das vorgenannte Gesetz vom 5. September 2018.
[9] Artikel 4 des vorgenannten Gesetzes vom 3. August 2012 und Königlicher Erlass vom 27. März 2015 zur Ausführung von Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 3. August 2012 zur Festlegung von Bestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen im Rahmen seiner Aufträge.
[10] Artikel 20 des Gesetzes vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
[11] Mehr zu Ihren Rechten finden Sie auf der Website der belgischen Datenschutzbehörde: https://www.autoriteprotectiondonnees.be/citoyen/vie-privee/quels-sont-mes-droits-
[12] Artikel 23 DSGVO.
[13] Art. 11, 11/1, 11/ 2 und 11/ 3 des Gesetzes vom 3. August 2012, abgeändert durch das vorgenannte Gesetz vom 5. September 2018, ergänzend zu Artikel 23 DSGVO.
[14] Vorstehender KE vom 17. Februar 2002.
[15] Art. 11 § 1 Absatz 3, 11/1 § 1 Absatz 3, 11/2 § 1 Absatz 3 und 11/3 § 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 3. August 2012, abgeändert durch das vorgenannte Gesetz vom 5. September 2018, ergänzend zu Artikel 23 DSGVO.
[16] Art. 5 § 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 3. August 2012, abgeändert durch das vorgenannte Gesetz vom 5. September 2018.
[17] Art. 77 DSGVO.