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FATF

Die Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche (FATF) ist ein 1989 eingesetztes zwischenstaatliches Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstiger Gefahren, die das gesamte internationale Finanzsystem schädigen könnten. Sie entwickelt Normen und fördert die wirksame Anwendung der Rechts- und Verfahrensvorschriften, die alle Staaten und alle für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden, Finanzinstitute und sonstige Akteure befolgen müssen.

Hierfür hat die FATF  40 Empfehlungen  (PDF, 1.13 MB)die als internationaler Standard anerkannt sind und regelmäßig überarbeitet werden, um der Entwicklung der Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Rechnung zu tragen.

Die FATF führt regelmäßig eine Evaluierung in den einzelnen Mitgliedstaaten durch, um die Einhaltung der Empfehlungen zu prüfen und die allgemeine Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bewerten. Es handelt sich dabei um gegenseitige Evaluierungen.

Seit Juni 2016,das Schatzamt, das durch Virginia Di Marcoberardino vertreten wird, hat mittlerweile die Leitung der belgischen Delegation der FATF inne.

Kontakt

Treasury.fatf@minfin.fed.be