Finanzmarktaufsicht (FSMA)
Congresstraat 12-14
1000 Brüssel
Aufgabe der FSMA ist die Gewährleistung der Überwachung der Finanzmärkte und der börsennotierten Unternehmen, die Zulassung und Kontrolle bestimmter Kategorien von Finanzinstituten, die Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln durch Finanzvermittlern, die Beaufsichtigung der Vermarktung von Anlageprodukten für die breite Öffentlichkeit und die sogenannte "soziale" Kontrolle von Zusatzpensionen. Der Gesetzgeber beauftragte die FSMA außerdem, einen Beitrag zur finanziellen Aufklärung von Sparern und Anlegern zu leisten.