Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Generalverwaltung Vermögensdokumentation

Unsere Zuständigkeiten

Unsere Bezeichnung gibt unsere Hauptaktivität perfekt wieder, nämlich die Organisation einen umfassenden Dokumentation des Vermögens, das Immobilien und bewegliche Güter umfasst, wie beispielsweise Möbel, Fahrzeuge, Schmuck und andere Objekte oder auch Geld.

Wir haben die Aufgabe, Hypothekengebühren, Eintragungsgebühren und Erbschaftssteuer einzunehmen,  den Verkauf staatlicher Güter zu organisieren, Enteignungen zum allgemeinen Nutzen vorzunehmen, das Katastereinkommen zu ermitteln usw.

Die Verwaltungen

Die Verwaltung Aufmaße und Bewertungen garantiert:

  • die Vermessung von Parzellen und Bauten,
  • die Vermessung von Verwaltungsgrenzen im Rahmen der Aktualisierung des Katasterplans und die Entwicklung eines geographischen Informationssystems,
  • die Aktualisierung des Katasterplans auf der Grundlage der Pläne von Landvermessern,
  • die Festlegung der Besteuerungsgrundlage, etwa des Katastereinkommens für die Steuerbehörden und die Überprüfung des angegebenen Wertes zwecks Ermittlung der Eintragungsgebühr und Erbschaftssteuer,
  • die Überprüfung des Wertes des Baus hinsichtlich der MwSt. und des Wertes von beweglichen Gütern, wie Unternehmensbeteiligungen, Kunstwerken usw.

Die Verwaltung Rechtssicherheit garantiert:

  • den Einzug von Eintragungsgebühr und Erbschaftssteuer (zugunsten der Region Brüssel-Hauptstadt und der Flämische Region), sowie von Hypothekengebühren, Kanzleigebühren und diversen Gebühren und Steuern,
  • die Publikation von Urkunden öffentlicher Beamter im Bereich Hypotheken und Immobilien,
  • die Aktualisierung der Vermögensdokumentation.

Die Verwaltung Vermögensdienste garantiert:

  • den Erwerb (gütlich oder durch Beschlagnahme) von Immobilien, die hilfreich oder unentbehrlich für die Realisierung von Infrastrukturen sind, die von den öffentlichen Behörden beschlossen wurden,
  • den Verkauf von Immobilien öffentlicher Behörden auf deren Veranlassung,
  • als „öffentlicher Notar“ die Zusammenstellung öffentlicher Urkunden über Erwerb und Verkauf, sowie bestimmter besonderer Urkunden für Rechnung öffentlicher Unternehmen,
  • die Verwaltung des privaten Immobilienvermögens des Staats durch Vermietung, Konzession oder Verkauf,
  • den Verkauf, Recycling oder gegebenenfalls Zerstörung konfiszierter Güter oder beweglicher Güter, die von den Behörden nicht mehr genutzt werden,
  • den Verkauf beschlagnahmter Güter.

Die Verwaltung Informationssammlung und -austausch garantiert:

  • Sammlung und Austausch von Vermögensinformation (Immobilien und bewegliche Güter) bei natürlichen oder juristischen Personen,
  • die Weitergabe dieser Informationen an öffentliche und private Einrichtungen oder Bürger; sie muss natürlich unter Einhaltung der Bestimmungen bezüglich des Schutzes der Privatsphäre erfolgen.
  •  Broschüre (PDF, 1.21 MB) (Französisch)

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