Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

ORGANISMEN FÜR GEMEINSAME ANLAGEN

Ein Organismus für gemeinsame Anlagen (OGA) hat zum Ziel, Kapital von Anlegern zu beschaffen, um es gemeinsam in verschiedene Arten von Vermögenswerten (Aktien, Schuldverschreibungen, unbewegliche Güter, Schuldforderungen usw.) zu investieren.

Ein OGA kann seine Eintragung in ein vom FÖD Finanzen geführtes Verzeichnis unter einer der nachstehend aufgeführten Kategorien beantragen. Die Generalverwaltung Schatzamt überprüft, ob der antragstellende Organismus die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften erfüllt.

 DAS VERZEICHNIS DER ORGANISMEN FÜR GEMEINSAME ANLAGEN EINSEHEN (PDF, 202.99 KB) 

Achtung: Organismen für gemeinsame Anlagen, die vor der Aktivierung des neuen OGA-Moduls in MyMinfin (31.07.2023) gestrichen wurden, sind nur über das folgende Verzeichnis einsehbar.


Neues Verfahren zur Eintragung, Änderung oder Streichung eines Organismus für gemeinsame Anlagen auf MyMinfin

EINE EINFACHE UND 100 % DIGITALE METHODE

MyMinfin

Zugriff auf das OGA-Modul im Namen Ihrer Gesellschaft

Wenn Sie im Namen Ihrer Gesellschaft auf das OGA-Modul zugreifen möchten, müssen Sie vor der Anmeldung in MyMinfin keine spezifischen Schritte unternehmen.

Zugriff auf das OGA-Modul als bevollmächtigte Gesellschaft, deren gesetzlicher Vertreter Sie sind

Wenn Sie als bevollmächtigte Gesellschaft, deren gesetzlicher Vertreter Sie sind, auf das OGA-Modul zugreifen möchten, müssen Sie über die Vollmacht „Organismen für gemeinsame Anlagen“ verfügen, die Ihnen den Zugriff im Namen dieser Gesellschaft ermöglicht.

Sämtliche Informationen zu den Vollmachten und ihren Zuweisungen finden Sie hier.

Zugriff auf das OGA-Modul als bevollmächtigte Gesellschaft, der Sie als Mitarbeiter angehören

Wenn Sie als bevollmächtigte Gesellschaft, der Sie als Mitarbeiter angehören, auf das OGA-Modul zugreifen möchten, müssen Sie über die Vollmacht „Organismen für gemeinsame Anlagen“ und die Rolle „FÖD Fin Vollmachtnutzer“ mit der Eigenschaft „Vollmachtnutzer OGA“ verfügen.

Sämtliche Informationen zu den Vollmachten und ihren Zuweisungen finden Sie hier.

Sämtliche Informationen zur Rollenübertragung und ihren Zuweisungen finden Sie hier.

1

Besuchen Sie die gesicherte Website MyMinfin.

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Klicken Sie auf den Link „Identifizieren Sie sich“. Wählen Sie Ihren digitalen Schlüssel aus, um sich anzumelden, und folgen Sie den Anweisungen, die auf dem Bildschirm erscheinen.

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Klicken Sie in der Rubrik „Meine beruflichen Anwendungen“ auf die Schaltfläche „Einen Organismus für gemeinsame Anlagen verwalten“.

4

Nachdem Sie die Registerkarte „Einen Organismus für gemeinsame Anlagen verwalten" geöffnet haben, wählen Sie die Aktion, die Sie ausführen möchten.

Unter anderem können Sie:
- die Eintragung eines neuen OGA oder eines Teilfonds eines bereits eingetragenen OGA beantragen,
- die übermittelten Daten und Anhänge einsehen und ändern (auf diesem Weg müssen Sie dem Schatzamt übrigens jede Veränderung Ihrer Akte melden),
- die Streichung eines OGA oder eines Teilfonds beantragen,
- auf Verwaltungsakten nach einer Eintragung und/oder Streichung zugreifen.

ZUGRIFF AUF MyMinFin


Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da!

Haben Sie eine Frage in Bezug auf Organismen für gemeinsame Anlagen? Schwierigkeiten mit der Vorgehensweise? Ihnen stehen zahlreiche Benutzerhandbücher und FAQ zur Verfügung.

Wenn Sie keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben, können Sie uns auch unter registration.treasury@minfin.fed.be kontaktieren.

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