Die Haupttätigkeiten bestehen in der Prüfung der Konten der Einrichtungen (Anforderung der Rechnungen der Einrichtungen und Weiterleitung an den Rechnungshof) und in der Überprüfung ihres Haushaltsplans.
Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.