Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Sonstige Vorteile

Vorteile jeglicher Art, deren Wert pauschal festgelegt wird

Für die gängigsten Vorteile jeglicher Art sieht das Gesetz eine Pauschalveranschlagung vor.

In diesem Fall spielt es keine Rolle, wie hoch der Wert des Vorteils im Verhältnis zu seinem Realwert ist.

Der steuerpflichtige Betrag ist stets derjenige, der pauschal festgelegt wurde.

Nutzung des Firmenwagens zu privaten Zwecken

Zinsloses Darlehen oder Darlehen mit herabgesetztem Zinssatz

Nutzung eines kostenlos zur Verfügung gestellten PCs oder eines kostenlos zur Verfügung gestellten Internetanschlusses im Rahmen des Privatlebens

Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos einen PC, einen Laptop und/oder einen Internetanschluss zur Verfügung stellt, wird diesen Arbeitnehmern ein Vorteil jeglicher Art für die Nutzung dieses Materials zu privaten Zwecken gewährt.

Dieser Vorteil wird wie folgt veranschlagt:

  • 72 Euro pro Jahr für einen PC, einschließlich bestimmter grundlegender Peripheriegeräte (vollständige Liste) und/oder des Druckers,
  • 36 Euro pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Tablet oder Mobiltelefon,
  • 60 Euro pro Jahr für Internetanschluss und Internetabonnement,
  • 48 Euro pro Jahr für ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Abonnement für Festnetz- oder Mobiltelefonie.

Kostenlose Verfügung über unbewegliche Güter oder Teile von unbeweglichen Gütern

Unbebaute unbewegliche Güter oder Teile derselben

Der Vorteil wird auf 100/90 des indexierten Katastereinkommens des unbeweglichen Gutes oder des Teils des unbeweglichen Gutes festgelegt.

Bebaute unbewegliche Güter oder Teile derselben

Der Vorteil wird auf 100/60 des indexierten Katastereinkommens des unbeweglichen Gutes oder des Teils des unbeweglichen Gutes festgelegt, mit zwei multipliziert.

Möblierte unbewegliche Güter

Der nach den Regeln für unbebaute unbewegliche Güter berechnete Vorteil muss mit 5/3 multipliziert werden, wenn es sich um ein bebautes unbewegliches Gut (oder Teile eines unbeweglichen Gutes) handelt, das möbliert zur Verfügung gestellt wird.

Kostenlose Verfügung über einen einzigen Raum

Wenn die zur Verfügung gestellte Wohnung aus nur einem möblierten Raum besteht, der mit Heizung, Strom und Wasser ausgestattet ist, ist der Vorteil auf 0,74 Euro pro Tag oder 266,40 Euro pro Jahr festgelegt.

Kostenlose Verfügung über Heizung und über Strom zu anderen Zwecken als zu Heizzwecken

Für Führungspersonal und Unternehmensleiter entspricht der Vorteil:

  • Heizung: 2.130 Euro pro Jahr für das Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022)
  • Strom, der zu anderen Zwecken als zu Heizzwecken genutzt wird: 1.060 Euro pro Jahr für das Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022)

Für andere Empfänger ist der zu berücksichtigende Vorteil festgelegt auf:

  • Heizung: 960 Euro pro Jahr für das Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022)
  • Strom, der zu anderen Zwecken als zu Heizzwecken genutzt wird: 480 Euro pro Jahr für das Steuerjahr 2023 (Einkünfte 2022)

Vorteile für Hauspersonal

Der Wert der Vorteile wird wie folgt festgelegt:

Art der Vorteile Pro Tag Pro Jahr
Erste Mahlzeit (Frühstück) € 0,55 € 198,00
Zweite Mahlzeit (Hauptmahlzeit) € 1,09 € 392,40
Dritte Mahlzeit (Abendbrot) € 0,84 € 302,40
Unterkunft, Heizung, Beleuchtung € 0,74 € 266,40
Gesamtbetrag € 3,22 € 1.159,20 EUR

Die Pauschalveranschlagung von Wohnung, Heizung und Beleuchtung findet jedoch nur Anwendung für Hauspersonal, das über einen einzigen Raum verfügt.

Wenn das Personal über mehrere Wohnräume verfügt, siehe nachstehend:

  • „Kostenlose Verfügung über unbewegliche Güter oder Teile von unbeweglichen Gütern“
  • „Kostenlose Verfügung über Heizung und über Strom zu anderen Zwecken als zu Heizzwecken”

Kostenlos bereitgestellte gemeinschaftlich eingenommene Mahlzeiten

Bei kostenlos bereitgestellten Mahlzeiten bilden die Beträge in der nachstehenden Tabelle die Grundlage für die Veranschlagung der Vorteile:

Art der Vorteile Pro Tag Pro jahr
Erste Mahlzeit (Frühstück) € 0,55 € 198,00
Zweite Mahlzeit (Hauptmahlzeit) € 1,09 € 392,40
Dritte Mahlzeit (Abendbrot) € 0,84 € 302,40
Gesamtbetrag € 2,48 € 892,80

Kostenlose Zurverfügungstellung von Essen an Seeleute und, aufgrund der Entfernung der Baustelle, an Bauarbeiter

Der Vorteil wird pauschal auf 2,48 Euro pro effektivem Tag auf See beziehungsweise pro effektiv gearbeiteten Tag veranschlagt.

Kostenlose Verfügung über Dienstboten, Hauspersonal, Gärtner, Fahrer usw.

Der jährliche Vorteil wird auf 5.950 Euro pro vollzeitbeschäftigten Arbeiter, vollzeitbeschäftigtes Dienstmädchen, vollzeitbeschäftigte Arbeiterin usw. veranschlagt.