MwSt.-Regelungen
Welche verschiedenen MwSt.-Regelungen gibt es?
Die normale Steuerregelung
- Die Unternehmen müssen monatliche Erklärungen einreichen.
- Unternehmen, deren Jahresumsatz ohne MwSt. 2.500.000 Euro nicht überschreitet (250.000 Euro ohne MwSt. bei Lieferungen von Mineralöl, Geräten für Mobiltelefonie, Computern und ihren Peripheriegeräten, ihrem Zubehör und ihren Einzelteilen, sowie von motorbetriebenen Landfahrzeugen, die den Zulassungsvorschriften unterliegen) können eine vierteljährliche Erklärung einreichen.
Sonderregelungen
Die Anwendung der normalen Steuerregelung bringt einige steuerliche Pflichten mit sich. Um die Erfüllung dieser Pflichten zu erleichtern, können Kleinunternehmen sich für bestimmte Sonderregelungen entscheiden (Sie können sich jederzeit auch wieder für die normale Steuerregelung entscheiden).
Hier ein Überblick über die verschiedenen Regelungen:
- Die Steuerbefreiungsregelung gilt für Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 25.000 Euro (ohne MwSt.). Diese Unternehmen sind von den meisten steuerlichen MwSt.-Pflichten befreit.
- Die Pauschalregelung gilt für Unternehmen, deren Jahresumsatz 750.000 Euro (ohne MwSt.) nicht übersteigt, die hauptsächlich mit Privatpersonen zu tun haben und in bestimmten Sektoren tätig sind.
- Die Regelung für Landwirte
- Die Regelung der Differenzbesteuerung gilt für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten.
Wenn ein Unternehmen die Voraussetzungen für eine dieser Regelungen erfüllt (mit Ausnahme der Pauschalregelung, s. nachfolgende Anmerkung), muss es einen Antrag stellen, um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können:
- entweder vor Beginn seiner Tätigkeit, indem es online einen Antrag auf MwSt.-Identifikation (Formular 604A) einreicht,
- oder im Laufe der Tätigkeit, indem es online eine Erklärung über Änderung der Identifikation (Formular 604B) einreicht.
Anmerkung: Die neuen Mehrwertsteuerpflichtigen und die Steuerpflichtigen, die der normalen Steuerregelung oder der Befreiungsregelung für Kleinunternehmen unterliegen, können sich seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr für die Pauschalregelung entscheiden. Diese Regelung wird am 31. Dezember 2027 abgeschafft.