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Startende Unternehmen

FAQ (Stand vom 01.01.2016)

Das Programmgesetz vom 10.08.2015(1) sieht unter anderem Unterstützungsmaßnahmen für startende Unternehmen vor. Eine dieser Maßnahmen sieht eine zeitweilige Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs vor, der auf die Entlohnungen der Arbeitnehmer eines startenden Unternehmens einbehalten wird. Diese Maßnahme wurde in Artikel 27510 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92) aufgenommen und anschließend durch das Gesetz vom 18.12.2015(2) und das Programmgesetz vom 26.12.2015(3) abgeändert.

(1) Belgisches Staatsblatt vom 18.08.2015 - Ausg. 2.
(2) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates, Belgisches Staatsblatt vom 30.12.2015.
(3) Belgisches Staatsblatt vom 30.12.2015 - Ausg. 2.