Das Gesetz zur Ausführung des Pakts für Wettbewerbsfähigkeit* sieht unter anderem eine Unterstützungsmaßnahme zugunsten von Arbeitgebern vor, durch die den Regionen die Möglichkeit gegeben wird, im Falle von Massenentlassungen von großem Ausmaß Förderzonen festzulegen. In einer solchen Förderzone erhalten Arbeitgeber, die infolge einer Investition neue Arbeitsplätze schaffen, für zwei Jahre eine Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs, der auf die Entlohnungen der mit diesen neuen Arbeitsplätzen verbundenen Arbeitsplätze einzubehalten ist.
- 05.09.2022 - Von großen Unternehmen getätigte Investition in einer Förderzone: seit dem 25. Juli 2022 wieder möglich
- 18.02.2022 - Investition in eine Förderzone durch große Unternehmen: Ende der Gültigkeit der Fördergebietskarte
- FAQ (03.01.2018)