Studenten

Studenten und Berufssteuervorabzug

Gilt für das Gehalt eines Studenten der Berufssteuervorabzug?

Es ist kein Berufssteuervorabzug geschuldet für die Entlohnungen, die an einen Studenten gezahlt werden,

  • die im Rahmen eines schriftlichen Arbeitsvertrages angestellt sind,
  • die höchstens 475 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr leisten
  • und unter der Bedingung, dass auf diese Entlohnungen keine Steuer geschuldet ist (mit Ausnahme des Solidaritätsbeitrags).