Datum:
Seit dem 25. Juli 2022 können große Unternehmen (erwähnt in Art. 275/9 EStGB 92) wieder das Formular 274 SZ einreichen und somit von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs im Rahmen von Investitionen in einer Förderzone befreit werden (sofern alle Bedingungen erfüllt sind).
Zur Erinnerung:
- Das Formular 274 SZ kann nicht mehr eingereicht werden, wenn die Investition seit mehr als 3 Monaten abgeschlossen ist.
- Die Unterstützung wird nicht für einen neuen Arbeitsplatz gewährt, der zum Zeitpunkt der Einreichung des Formulars 274 SZ bereits besetzt war.