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Überstunden - Immobilienarbeiten

Der Plan zur Wirtschaftsbelebung 2013 der Regierung sieht verschiedene Maßnahmen vor, die Arbeitgeber fördern, die Immobilienarbeiten ausführen.

So wird die Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für Überarbeit, die für die ersten 130 Überstunden gilt, für Arbeitgeber im Bausektor ab dem 1. April 2014 auf 180 Überstunden ausgeweitet.

Teilbefreiung von der Zahlung des Vorabzugs - Arbeitgeber, die Immobilienarbeiten ausführen

  • Welche Arbeitgeber können eine Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die ersten 180 Überstunden in Anspruch nehmen?

    Arbeitgeber, die Immobilienarbeiten ausführen, sowohl natürliche als auch juristische Personen, die aufgrund der Tatsache, dass sie Entlohnungen zahlen oder zuerkennen, den Berufssteuervorabzug schulden und die ein elektronisches System zur Registrierung der Anwesenheiten (ESRA) auf den Baustellen verwenden, auf denen Arbeitnehmer, für die eine Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gilt, Leistungen erbringen.

    Leiharbeitsgesellschaften, die Arbeitgebern, die Immobilienarbeiten ausführen, Arbeitnehmer zur Verfügung stellen und ein ESRA verwenden, können die Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs ebenfalls in Anspruch nehmen.

    Schuldner des Berufssteuervorabzugs, die zu einer der vorgenannten Kategorien gehören, aber kein ESRA verwenden, können jedoch immer noch eine Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die ersten 130 Überstunden pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr in Anspruch nehmen.

  • Was ist ein elektronisches System zur Registrierung der Anwesenheiten (ESRA)?

  • Was versteht man unter „Ausführung von Immobilienarbeiten”?

    Unter „Ausführung von Immobilienarbeiten“ sind alle Arbeiten zu verstehen, die den Bau, den Umbau, die Fertigstellung, die Einrichtung, die Reparatur, den Unterhalt, die Reinigung und den Abbruch eines Ganzen oder eines Teils eines naturgemäß unbeweglichen Gutes betreffen sowie jede Leistung, die die Lieferung eines beweglichen Gutes und sein Aufstellen in einem unbeweglichen Gut umfasst, so dass aus dem beweglichen Gut ein naturgemäß unbewegliches Gut wird.

    Darüber hinaus gelten unter anderem als Immobilienarbeiten:

    1. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Befestigung an einem Gebäude umfassen:
      • aller oder eines Teils der Bestandteile einer Zentralheizungs- oder Klimaanlage, einschließlich der Brenner, Behälter und Regelungs- und Kontrollgeräte, die mit dem Heizkessel oder den Heizkörpern verbunden sind,
      • aller oder eines Teils der Bestandteile einer Sanitäranlage eines Gebäudes und allgemein aller ortsfesten Geräte für den Gebrauch im Sanitär- oder Hygienebereich, die an eine Wasser- oder Abwasserleitung angeschlossen sind,
      • aller oder eines Teils der Bestandteile einer elektrischen Anlage eines Gebäudes ausschließlich der Beleuchtungsgeräte und Lampen,
      • aller oder eines Teils der Bestandteile einer Klingelanlage, einer Branderkennungsanlage, einer Alarmanlage gegen Diebstahl, einer Haustelefonanlage,
      • von Stauschränken, Spülbecken, Schränken für Spülbecken und Schränken mit eingebautem Spülbecken, Waschtischen und Schränken mit eingebautem Waschbecken, Abzugshauben, Ventilatoren und Entlüftern, die in Küchen oder Badezimmern angebracht sind,
      • von Fensterläden, Rollläden und Rollos, die außen am Gebäude angebracht sind,
    2. Leistungen, die sowohl die Lieferung als auch die Anbringung in einem Gebäude von Wandverkleidung oder Fußbodenbelag umfassen, ungeachtet dessen, ob die Verkleidung oder der Belag am Gebäude befestigt wird oder für die Anbringung einfach vor Ort entsprechend der Abmessungen der zu bedeckenden Fläche zugeschnitten wird,
    3. Befestigung, Anbringung, Unterhalt und Reinigung der in den vorhergehenden Nummern 1 oder 2 erwähnten Güter.

    In einem weiteren Sinne sind auch die Landschaftsgestaltung von Gärten, die Forstwirtschaft, die Verlegung und Reinigung von Abwasserkanälen, der Straßenbau, das Schornsteinfegen usw. als „Immobilienarbeiten“ zu betrachten.

    Für eine umfassendere Liste von „Immobilienarbeiten“ wird auf die entsprechenden MwSt.-Vorschriften verwiesen.

  • Was versteht man unter einer „Baustelle“?

    Der Begriff „Baustelle“, wie er in diesen FAQ verwendet wird, ist wie folgt zu verstehen: Jeder Ort, an dem Immobilienarbeiten ausgeführt werden (siehe Frage 3). Der so definierte Begriff „Baustelle“ umfasst somit jeden „Arbeitsplatz“, an dem Immobilienarbeiten ausgeführt werden.

  • Welche Überstunden können Gegenstand einer Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs sein (allgemeine Regel – erste 130 Überstunden)?

    Es handelt sich um Überstunden, für die eine gesetzliche Lohnzulage in Höhe von 20, 50 oder 100 % gilt. Diese Stunden müssen tatsächlich von den Arbeitnehmern, für die die Befreiung geltend gemacht wird, geleistet worden sein.

    Überstunden, die nicht bezahlt, sondern in Ausgleichsruhe umgewandelt wurden, können auch bei der Bestimmung der Berechnungsgrundlage für die Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs berücksichtigt werden.

    Wenn der Arbeitgeber auf den Baustellen, auf denen die Überstunden geleistet werden, für die eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs geltend gemacht wird, kein ESRA verwendet hat, können nur die ersten 130 Überstunden, die pro Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr geleistet werden, für die Berechnung der Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs berücksichtigt werden.

  • Welche Überstunden sind von der Erhöhung von 130 auf 180 Überstunden in Bezug auf die Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs betroffen?

    Wenn der Arbeitgeber nachweist, dass er auf allen Baustellen, auf denen er aktiv ist, ein ESRA verwendet, können alle Überstunden, die auf diesen Baustellen geleistet werden und erfasst wurden, für die Erhöhung berücksichtigt werden.

    Verwendet der Arbeitgeber hingegen nur auf bestimmten Baustellen, auf denen er aktiv ist, ein ESRA, können nur die Überstunden, die auf den betreffenden Baustellen tatsächlich geleistet werden und erfasst wurden, für die Erhöhung berücksichtigt werden.

    Die Überstunden müssen auf einer Baustelle geleistet werden, auf der Immobilienarbeiten ausgeführt werden. Ausgenommen sind Überstunden, die am Sitz des Arbeitgebers oder in anderen Verwaltungsgebäuden, in denen keine Immobilienarbeiten durchgeführt werden, geleistet werden.

  • Wie wird die Berechnungsgrundlage der Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs bestimmt?

    Die Berechnungsgrundlage besteht aus den Entlohnungen für tatsächlich geleistete Überstunden, die Anspruch auf eine gesetzliche Lohnzulage in Höhe von 20, 50 oder 100 % gewähren, wobei es keine Rolle spielt, ob die Überstunden tatsächlich bezahlt oder in Ausgleichsruhe umgewandelt wurden.

    Es handelt sich um Bruttoentlohnungen, d. h. vor Abzug der Sozialbeiträge.

  • Wie hoch ist der Satz der Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs?

    Der Satz der Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs liegt derzeit bei 32,19 % für Überstunden, auf die eine gesetzliche Lohnzulage in Höhe von 20 % angewendet wird und bei 41,25 % für Überstunden, auf die eine gesetzliche Lohnzulage in Höhe von 50 oder 100 % angewendet wird.

    Dieser Satz muss auf die in den vorherigen FAQ erwähnte Berechnungsgrundlage angewendet werden. Das Ergebnis entspricht dem Betrag des Berufssteuervorabzugs, der nicht an die Staatskasse entrichtet werden muss.

    Konkret bedeutet dies, dass der Betrag der Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs derzeit wie folgt berechnet werden muss: Anzahl der geleisteten Überstunden, die Anspruch auf eine gesetzliche Lohnzulage in Höhe von 20, 50 oder 100 % geben (begrenzt auf die ersten 130, eventuell erhöht um die folgenden 50 Überstunden) X Bruttostundenlohn (vor Einbehaltung der Sozialbeiträge) X 32,19 oder 41,25 % (je nachdem, ob es sich um eine Lohnzulage in Höhe von 20, 50 oder 100 % handelt).

  • Auf welchen Berufssteuervorabzug kann die Teilbefreiung von der Zahlung angerechnet werden?

    Die Teilbefreiung von der Zahlung kann auf den Berufssteuervorabzug angerechnet werden, der auf die steuerpflichtigen Entlohnungen des Arbeitnehmers geschuldet wird, in denen die Entlohnungen für geleistete Überstunden enthalten sind, sofern der gesamte auf die Entlohnungen geschuldete Berufssteuervorabzug einbehalten wird.

    Der nicht zu entrichtende Betrag des Berufssteuervorabzugs muss also nicht nur auf den Berufssteuervorabzug angerechnet werden, der auf die Entlohnungen geschuldet wird, die sich tatsächlich auf die von einem Arbeitnehmer geleisteten Überstunden beziehen, sondern kann auch auf den Berufssteuervorabzug angerechnet werden, der sich auf die anderen (gewöhnlichen) Entlohnungen des Arbeitnehmers bezieht und die in derselben Erklärung zum Berufssteuervorabzug enthalten sind.

  • Ab wann kann ein Schuldner des Berufssteuervorabzugs eine Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die 50 Überstunden, die auf die ersten 130 Überstunden folgen, in Anspruch nehmen?

    Ab dem 1. April 2014 und sobald sie ein ESRA auf den betreffenden Baustellen während des Zeitraums einsetzen, in dem die betreffenden 50 Überstunden geleistet werden, können die Schuldner des Berufssteuervorabzugs eine Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die 50 Überstunden beantragen, die auf die ersten 130 Überstunden folgen.

    Dies bedeutet, dass keine Befreiung von der Zahlung in Bezug auf Überstunden, die über die ersten 130 Überstunden hinaus geleistet wurden, gewährt werden kann, wenn diese Überstunden in einem Zeitraum geleistet wurden, der vor der tatsächlichen Nutzung eines ESRA durch den Arbeitgeber auf den Baustellen, auf denen diese Überstunden geleistet wurden, lag.

  • Wie wird mit dieser Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs in der Erklärung zum Berufssteuervorabzug umgegangen?

    Es müssen zwei Erklärungen zum Berufssteuervorabzug eingereicht werden:

    1. Erklärung
    In der ersten Erklärung, die alle Arbeitnehmer betrifft, muss der Bruttobetrag der steuerpflichtigen Einkünfte in der Rubrik „steuerpflichtige Einkünfte“ und der ursprünglich geschuldete Berufssteuervorabzug in der Rubrik „geschuldeter Berufssteuervorabzug“ angegeben werden.

    2. Erklärung
    Die zweite Erklärung betrifft Arbeitnehmer, für die die Befreiung geltend gemacht wird. Die Berechnungsgrundlage, die zur Bestimmung der Lohnzulage für die in dem betreffenden Zeitraum tatsächlich geleisteten Überstunden verwendet wurde, muss in der Rubrik „steuerpflichtige Einkünfte“ angegeben werden.

    Ein negativer Betrag in Höhe von 32,19 % oder 41,25 % des Bruttobetrags der Entlohnungen, die die Berechnungsgrundlage gebildet haben, die zur Bestimmung der Lohnzulage diente, muss in der Rubrik „geschuldeter Berufssteuervorabzug“ angegeben werden.

    Je nach Situation variieren die Codes, die in der Rubrik „Art der Einkünfte“ zu verwenden sind.

    • Für die Befreiung in Bezug auf die ersten 130 Überstunden muss Code 45 (Lohnzulage in Höhe von 20 %) oder Code 44 (Lohnzulage in Höhe von 50 % oder 100 %) angegeben werden. In der Rubrik „steuerpflichtige Einkünfte“ muss der Betrag auf Entlohnungen begrenzt werden, die sich auf die ersten 130 Überstunden beziehen.
    • Für die Befreiung in Bezug auf die folgenden 50 Überstunden muss Code 52 (Lohnzulage in Höhe von 20 %) oder Code 51 (Lohnzulage in Höhe von 50 % oder 100 %) angegeben werden. In diesem Fall muss die Rubrik „steuerpflichtige Einkünfte“ auf maximal 50 Überstunden begrenzt werden.

    Wenn der Arbeitgeber die oben genannten Bedingungen für die Erhöhung von 130 Überstunden auf 180 Überstunden während des Erklärungszeitraums erfüllt, in dem das Kontingent der ersten 130 Überstunden ausgeschöpft wird, sind während dieses Zeitraums drei Erklärungen zum Berufssteuervorabzug einzureichen. Die zweite Erklärung wird dann Code 45 oder 44 enthalten, je nachdem, ob es sich um eine Lohnzulage in Höhe von 20, 50 oder 100 % handelt, und betrifft die ersten 130 Überstunden, während die dritte Erklärung Code 52 oder 51 enthalten wird, je nachdem, ob es sich um eine Lohnzulage in Höhe von 20, 50 oder 100 % handelt, und betrifft die Überstunden, die auf die ersten 130 Überstunden folgen und auf 50 begrenzt sind.

    Ab dem nächsten Erklärungszeitraum wird die zweite Erklärung nur noch die Codes 52 und 51 enthalten, und zwar so lange, bis das Kontingent der nächsten 50 Überstunden ausgeschöpft ist.

  • Welche Belege sind erforderlich, um die Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für Überstunden in Anspruch nehmen zu können?

    Der Schuldner des Berufssteuervorabzugs muss eine namentliche Liste zur Verfügung der Steuerverwaltung halten, die für jeden Arbeitnehmer die vollständige Identität, die Anzahl der Überstunden, die Berechnungsgrundlage der Lohnzulage und den Zeitraum des Jahres, in dem dieser Arbeitnehmer Überstunden geleistet hat, enthält.

    In Bezug auf die 50 Überstunden, die auf die ersten 130 pro Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr geleisteten Stunden folgen, muss der Schuldner des Berufssteuervorabzugs außerdem nachweisen können, dass er auf den Baustellen, auf denen die betreffenden 50 Überstunden geleistet und erfasst wurden, ein ESRA verwendet hat.

  • Kann der Schuldner des Berufssteuervorabzugs die Teilbefreiung von der Zahlung noch in Anspruch nehmen, nachdem er bereits den gesamten eigentlich geschuldeten Berufssteuervorabzug entrichtet hat?

    Wenn der Schuldner des Berufssteuervorabzugs den gesamten geschuldeten Berufssteuervorabzug entrichtet hat, obwohl er Anspruch auf eine Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gehabt hätte, kann er bis zum 31. August des Jahres, das auf das Jahr der betreffenden Einkünfte folgt, eine Berichtigung vornehmen, indem er eine zweite (negative) Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreicht.

    Ab dem 1. September des Jahres, das auf das Einkommensjahr folgt, kann eine Berichtigung des Berufssteuervorabzugs nur durch Einreichen eines Widerspruchs beim zuständigen Steuerdirektor innerhalb von fünf Jahren ab dem 1. Januar des Jahres, für das der Berufssteuervorabzug geschuldet ist, erfolgen.

  • Auf welche Weise müssen Überstunden erfasst werden, wenn ein Arbeitnehmer im Laufe des Jahres auf verschiedenen Baustellen arbeitet, von denen einige mit einem ESRA und andere ohne ein solches ESRA ausgestattet sind?

    In Bezug auf die ersten 130 Überstunden müssen immer die Codes 44 oder 45 verwendet werden, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer diese Stunden auf Baustellen mit oder ohne ESRA geleistet hat.

    Erst wenn diese ersten 130 Überstunden „ausgeschöpft“ sind, können die folgenden 50 Überstunden angerechnet werden, vorausgesetzt, sie wurden auf Baustellen geleistet und erfasst, auf denen ein ESRA eingesetzt wurde.

    Es ist daher wichtig zu beachten, dass es sich nicht um zwei Überstundenkontingente handelt, die wahlweise alternativ genutzt werden könnten, je nachdem, ob die Bedingung der tatsächlichen Nutzung eines ESRA erfüllt ist oder nicht.

    Beispiel 1
    In den Monaten Januar und Februar leistet ein Arbeitnehmer jeden Monat 40 Überstunden auf einer Baustelle mit ESRA und auf der seine Anwesenheiten erfasst wurden. Im März leistet er 30 Überstunden und im April 20 Überstunden, jeweils auf Baustellen ohne ESRA. Im Mai leistet er 20 Überstunden auf einer Baustelle mit ESRA. Im Juni leistet er 30 Überstunden auf einer Baustelle ohne ESRA und 10 auf einer Baustelle mit ESRA. Im September leistet er schließlich 30 Überstunden auf einer Baustelle mit ESRA.

    Die Überstunden der Monate Januar (40), Februar (40), März (30) und April (20) müssen unter Code 44 oder 45 angegeben werden, da sie in den ersten 130 Überstunden enthalten sind.

    Die 20 Überstunden im Monat Mai können in die folgenden 50 Überstunden eingerechnet werden und müssen daher unter Code 51 oder 52 angegeben werden. Die 30 Stunden im Juni, die auf einer Baustelle ohne ESRA geleistet wurden, können nicht berücksichtigt werden, da sie nicht die Bedingungen für die 50 Überstunden erfüllen, die auf die ersten 130 Stunden folgen. Stattdessen können die 10 Überstunden vom Juni, die auf einer Baustelle mit ESRA geleistet wurden, sowie 20 der 30 Überstunden vom September berücksichtigt werden (der Saldo von 10 wird nicht berücksichtigt, da das Kontingent von 50 Überstunden ausgeschöpft ist).

    Beispiel 2
    In den Monaten Januar, Februar und März leistet ein Arbeitnehmer jeden Monat 40 Überstunden auf einer Baustelle mit ESRA Im April leistet er 30 Überstunden auf einer Baustelle ohne ESRA. Im Mai leistet er 20 Überstunden auf einer Baustelle mit ESRA. Den Rest des Jahres leistet er nur noch Überstunden auf Baustellen ohne ESRA.

    Die Überstunden der Monate Januar (40), Februar (40) und März (40) werden unter Code 44 oder 45 angegeben, da sie in den ersten 130 Überstunden enthalten sind. Von den 30 Überstunden im April werden 10 zu den ersten 130 Überstunden gezählt. Die Überstunden im Mai können unter Code 51 oder 52 angegeben werden, da sie die Bedingungen für die 50 Überstunden erfüllen, die auf die ersten 130 Überstunden folgen. Alle anderen in diesem Jahr geleisteten Überstunden sind über die ersten 130 Überstunden hinaus geleistet worden und erfüllen nicht die Bedingungen, um vom Kontingent der folgenden 50 Überstunden abgezogen zu werden.

  • In Bezug auf den Steuervorteil für die 50 Überstunden, die auf die ersten 130 Überstunden folgen: Bezieht sich die Steuerregelung nur auf obligatorische ESRA oder kann ein Arbeitgeber auch freiwillig ein solches System einführen, um den genannten Vorteil in Anspruch zu nehmen?

    Aufgrund der Sozialgesetzgebung ist die Verwendung eines ESRA auf allen Baustellen vorgeschrieben, auf denen Immobilienarbeiten im Wert von mindestens 800.000,00 Euro ohne MwSt. durchgeführt werden. Ist dies der Fall, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass alle auf der Baustelle anwesenden Arbeitnehmer erfasst werden.

    Auf Baustellen, auf denen Arbeiten mit einem Betrag unterhalb dieser Grenze durchgeführt werden, ist die Verwendung eines ESRA grundsätzlich nicht verpflichtend. Arbeitgeber können jedoch auf solchen Baustellen freiwillig ein ESRA einrichten, um die Arbeitnehmer, die dort Leistungen erbringen, zu erfassen. In diesem Fall können diese Arbeitgeber die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die 50 Überstunden, die auf die ersten 130 Überstunden folgen, in Anspruch nehmen, die auf solchen Baustellen geleistet und erfasst wurden.

  • Kann der Arbeitnehmer, der diese Überstunden geleistet hat, auch einen Steuervorteil für sich in Anspruch nehmen?

    Diesem Arbeitnehmer wird tatsächlich eine Steuerermäßigung für Überstunden gewährt, die dem Arbeitgeber eine Teilbefreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs ermöglichen.

    Diese Steuerermäßigung wird auch auf den Berufssteuervorabzug angewendet. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer im Prinzip in dem Monat, in dem die Überstunden geleistet wurden, höhere Nettoentlohnungen erhält, da für diesen Monat ein geringerer Berufssteuervorabzug von seinem Lohn einbehalten wird.

    Regeln für die Bestimmung des Betrags des Berufssteuervorabzugs