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Fall einer Homonymie


Vorgehensweise

1. Ein Finanzinstitut gibt an, Gelder für eine betroffene Person oder Körperschaft zu verwalten, und beantragt eine Überprüfung, ob diese Person oder Körperschaft diejenige ist, die von den Einfrierungsmaßnahmen betroffen ist.

 2. Das Institut muss alle verfügbaren Informationen, die die notwendige Überprüfung ermöglichen (z. B. eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass der betreffenden Person), sowie die Nummer der Verordnung oder des Beschlusses der entsprechenden Sanktionsregelung, in der/dem der Name der Person oder der Körperschaft erwähnt wird, einreichen.


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Sie können das Schatzamt über die E-Mail-Adresse quesfinvragen.tf@minfin.fed.be kontaktieren, um Informationen zu übermitteln oder Fragen zu stellen.