Der UN-Sicherheitsrat hat in Anwendung von Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen mehrere Resolutionen verabschiedet, die Sanktionen gegen Regierungen, Personen oder Einheiten verhängen. Diese UNO-Sanktionen wurden von der Europäischen Union in Europäisches Recht umgesetzt, wodurch sie unmittelbar in Belgien anwendbar sind. Eine konsolidierte Liste der Sanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist verfügbar.
Es ist äußerst wichtig, dass die von den Vereinten Nationen verhängten finanziellen Sanktionen unverzüglich angewandt werden. Dadurch wird Personen oder Einheiten, deren Vermögen im Rahmen einer UN-Sanktionsregelung eingefroren wurde, die Gelegenheit genommen, mit ihrem Vermögen zu fliehen oder dieses verschwinden zu lassen.
Aus diesem Grund veröffentlicht der Minister der Finanzen stets einen Ministeriellen Erlass, wenn die Vereinten Nationen im Rahmen einer Sanktionsregelung zur Bekämpfung von Terrorismus-Finanzierung oder Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen das Vermögen einer oder mehrerer Personen oder Einheiten einfrieren.
Diese Ministeriellen Erlasse verpflichten zur unverzüglichen Anwendung dieser UN-Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögen. Um diese Einfrierungsmaßnahmen anzuwenden, muss die Umsetzung der Maßnahmen in Europäisches Recht also nicht abgewartet werden.
Hier die Liste der Ministeriellen Erlasse zu den Einfrierungsmaßnahmen im Rahmen der: