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Abweichungen


Wie beantragt man eine Abweichung für die Freigabe von Geldern?

Die Generalverwaltung Schatzamt prüft Anträge auf Abweichung von finanziellen Sanktionen, sofern eine vollständige Akte eingereicht wird.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Komplexität des Antrags und dem Stand der Akte ab.

Die Akte gilt als vollständig, wenn alle erforderlichen Informationen unter Beifügung der entsprechenden Belege und der beglaubigten Übersetzungen in einer der Landessprachen oder in Englisch vorliegen.

Ist die Akte zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags unvollständig, kann die Generalverwaltung Schatzamt die Relevanz und Richtigkeit der Abweichungsanträge nicht überprüfen. Daher werden diese Anträge abgeschlossen.

Der Genehmigungsantrag zur Freigabe oder zur Übertragung von Vermögenswerten und wirtschaftlichen Ressourcen muss folgende Angaben enthalten:

  1. die entsprechende Verordnung und den entsprechenden Artikel,
  2. die Identität des Schuldners/Auftraggebers,
  3. die Identität des Gläubigers/Begünstigten,
  4. den Betrag und die Währungseinheit, für die die Aufhebung beantragt wird,
  5. die Begründung des Abweichungsantrags,
  6. Angaben zu den Banken und Instituten, die an dieser Transaktion beteiligt sind,
  7. das Datum des Vertrags, der Vereinbarung oder der Verpflichtung, aufgrund derer die Zahlung eventuell geschuldet ist,
  8. Belege, die es der Generalverwaltung Schatzamt ermöglichen, Überprüfungen vorzunehmen (z. B. eine Kopie der Rechnung, eine Vollmacht, ein Identitätsdokument, eine Beendigung der Beziehung, eine Vereinbarung usw.),
  9. im Falle einer Verbringung von Gütern: eine Beschreibung der Beschaffenheit der Güter (z. B. das Produktdatenblatt),
  10. im Falle einer Verbringung von Waffen oder von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck die Genehmigung
  • für die Flämische Region: Internationaal Vlaanderen, Boudewijnlaan 30 bus 80 in 1000 Brüssel,
  • für die Wallonische Region: Operative Generaldirektion Wirtschaft,

WO KANN MAN DEN ABWEICHUNGSANTRAG IN BELGIEN EINREICHEN?

Bitte reichen Sie Ihre Anfragen mit oder ohne Anhang über die E-Mail-Adresse quesfinvragen.tf@minfin.fed.be

Die in Belgien eingefrorenen Vermögenswerte dürfen niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis der Generalverwaltung Schatzamt freigegeben werden.


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Sie können das Schatzamt über die E-Mail-Adresse quesfinvragen.tf@minfin.fed.be kontaktieren, um Informationen zu übermitteln oder Fragen zu stellen.