Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Abweichungen

Die Generalverwaltung Schatzamt kann auf Anfrage Abweichungen von den finanziellen Sanktionen gewähren.

Finanz- und Nicht-Finanzinstitute werden gehalten zu überprüfen, ob sie Gelder für Personen oder Einheiten verwalten, die von diesen Verordnungen betroffen sind. Wenn dies der Fall ist, müssen sie die vorgeschriebenen einfrierungsmaßnahmen anwenden und unverzüglich das Schatzamt davon in Kenntnis setzen. Die genannten Einrichtungen müssen die Generalverwaltung Schatzamt außerdem benachrichtigen, wenn sie keine Gelder für diese Personen oder Einheiten verwalten.

Jedesmal wenn neue Personen oder Einheiten beigefügt wird, müssen diese von jedem Institut analysiert werden, um zu prüfen, ob es Gelder für diese Personen oder Einheiten verwaltet.

Welche Informationen muss ein Abweichungsantrag auf Freigabe enthalten?

Der Genehmigungsantrag zu Freigabe oder Transfer von Geldmitteln und wirtschaftlichen Ressourcen muss folgende Informationen beinhalten:

  • Verordnung und den entsprechenden Artikel;
  • Identität des Schuldners/Auftraggebers;
  • Identität des Gläubigers/Begünstigten;
  • Betrag und Währungseinheit für die die Aufhebung beantragt wird;
  • Begründung des Abweichungsantrags;
  • Angaben zu Banken und Instituten, die in dieser Handlung intervenieren;
  • Datum des Vertrags, der Vereinbarung oder der Verpflichtung, aufgrund derer die Zahlung eventuell geschuldet ist;
  • Beweiskräftige Belege, die es der Generalverwaltung Schatzamt ermöglichen, Überprüfungen vorzunehmen (zum Beispiel eine Rechnungskopie);
  • Im Falle einer Verbringung von Gütern: eine Beschreibung der Beschaffenheit der Güter (z. B. das Produktdatenblatt);
  • Im Falle einer Verbringung von Waffen oder von Gütern mit zweierlei Verwendungszweck, die Genehmigung: 
    • Für die flämische Region: Internationaal Vlaanderen, Boudewijnlaan 30 - Bfk 80 in 1000 Brüssel; 
    • Für die wallonische Region: Operative Generaldirektion für Wirtschaft, Beschäftigung und Forschung - Direktion der Waffenlizenzen, Place de la Wallonie 1 in 5100 Namur (Jambes); 
    • Für die Region Brüssel Hauptstadt: External Relations Directorate Licence Cell, Boulevard du Jardin Botanique, 20 in 1035 Brüssel.

Wo kann man den Abweichungsantrag in Belgien einreichen?

Er muss bei der Generalverwaltung Schatzamt eingereicht werden:

Die in Belgien eingefrorenen Vermögen können niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis der Generalverwaltung Schatzamt freigegeben werden.

<< zurück zu Finanzielle Sanktionen