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Abweichungen


Wie beantragt man eine Abweichung für die Freigabe von Geldern?

Die Generalverwaltung Schatzamt kann auf Antrag Abweichungen von den finanziellen Sanktionen gewähren.

Finanz- und Nicht-Finanzinstitute müssen überprüfen, ob sie Gelder für Personen und Körperschaften verwalten, die von den Verordnungen betroffen sind. Wenn dies der Fall ist, müssen sie die vorgeschriebenen Einfrierungsmaßnahmen anwenden und unverzüglich das Schatzamt davon in Kenntnis setzen. Die genannten Institute müssen die Generalverwaltung Schatzamt auch benachrichtigen, wenn sie keine Gelder für diese Personen und Körperschaften verwalten.

Jedes Mal, wenn neue Personen oder Körperschaften hinzugefügt werden, muss jedes Institut diese analysieren, um zu prüfen, ob es Gelder für diese Personen oder Körperschaften verwaltet.

WELCHE INFORMATIONEN MUSS EIN ABWEICHUNGSANTRAG FÜR DIE FREIGABE VON GELDERN ENTHALTEN?

Der Genehmigungsantrag zur Freigabe oder zum Transfer von Geldmitteln und wirtschaftlichen Ressourcen muss folgende Angaben enthalten: 

  1. die entsprechende Verordnung und den entsprechenden Artikel
  2. die Identität des Schuldners/Auftraggebers
  3. die Identität des Gläubigers/Begünstigten
  4. den Betrag und die Währungseinheit, für die die Aufhebung beantragt wird
  5. die Begründung des Abweichungsantrags
  6. Angaben zu den Banken und Instituten, die an dieser Transaktion beteiligt sind
  7. das Datum des Vertrags, der Vereinbarung oder der Verpflichtung, aufgrund derer die Zahlung eventuell geschuldet ist
  8. Belege, die es der Generalverwaltung Schatzamt ermöglichen, Überprüfungen vorzunehmen (z. B. eine Kopie der Rechnung)
  9. im Falle einer Verbringung von Gütern: eine Beschreibung der Beschaffenheit der Güter (z. B. das Produktdatenblatt)
  10. im Falle einer Verbringung von Waffen oder von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck: die Genehmigung
    • Für die Flämische Region: Internationaal Vlaanderen, Boudewijnlaan 30 – bus 80 in 1000 Brüssel
    • Für die Wallonische Region: Operative Generaldirektion Wirtschaft, Beschäftigung und Forschung – Direktion der Waffenlizenzen, Place de la Wallonie 1 in 5100 Namur (Jambes)
    • Für die Region Brüssel-Hauptstadt: External Relations Directorate Licence Cell, Boulevard du Jardin Botanique 20 in 1035 Brüssel

WO KANN MAN DEN ABWEICHUNGSANTRAG IN BELGIEN EINREICHEN?

Er muss per E-Mail an quesfinvragen.tf@minfin.fed.be bei der Generalverwaltung Schatzamt eingereicht werden.

Die in Belgien eingefrorenen Vermögenswerte dürfen niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis der Generalverwaltung Schatzamt freigegeben werden.


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Sie haben eine Frage zu finanziellen Sanktionen?

Sie können das Schatzamt über die E-Mail-Adresse quesfinvragen.tf@minfin.fed.be kontaktieren, um Informationen zu übermitteln oder Fragen zu stellen.