Vorgehensweise
1. Ein Finanzinstitut gibt an, Gelder für eine betroffene Person oder Körperschaft zu verwalten, und beantragt eine Überprüfung, ob diese Person oder Körperschaft diejenige ist, die von den Einfrierungsmaßnahmen betroffen ist.
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Sie können das Schatzamt über die E-Mail-Adresse quesfinvragen.tf@minfin.fed.be kontaktieren, um Informationen zu übermitteln oder Fragen zu stellen.