Eine Finanzinstitut gibt an, Gelder für eine betroffene Person oder Einheit zu verwalten und beantragt zu prüfen, ob diese Person oder Einheit diejenige ist, die von den Einfrierungsmaßnahmen betroffen ist.
Das Institut muss alle verfügbaren Informationen, die eine Durchführung der notwendigen Überprüfung ermöglichen (zum Beispiel: eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass der betreffenden Person), sowie die Nummer der Verordnung oder des Beschlusses der entsprechenden Sanktionsregelung, in denen der Name der Person oder der Einheit erwähnt wird, einreichen und diese Informationen an folgende Adresse senden: quesfinvragen.tf@minfin.fed.be