Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Europäische finanzielle Sanktionen

Die meisten finanziellen Sanktionen, die in Belgien gelten, sind Teil der Sanktionsregelungen, die von der Europäischen Union (EU) auferlegt wurden. Die EU setzt die vom UN-Sicherheitsrat auferlegten Sanktionen nicht nur in europäisches Recht um, sondern verstärkt sie noch regelmäßig durch zusätzliche Maßnahmen. Außerdem verhängt die EU Sanktionen auch aus eigener Initiative.

Alle Beschlüsse zu diesem Thema finden Sie hier.

Die Sanktionsregelungen der EU gelten unmittelbar in Belgien. Sie werden durch Verordnungen mit unmittelbarer Wirkung in der nationalen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten auferlegt. Das Gesetz vom 13. Mai 2003 gibt dem König die Befugnis, die erforderlichen Maßnahmen für die spätere Umsetzung der von der Europäischen Union verabschiedeten restriktiven Maßnahmen zu ergreifen. Das Gesetz sieht auch Sanktionen für Verstöße gegen die Sanktionsregelungen der EU vor.

Übersicht über die Sanktionsregelungen der (eu sanctions map)

die Sanktionen einsehen (eur-lex)

Informations utilesNÜTZLICHE INFORMATIONEN

Die Website des Europäischen Rates enthält viele nützliche Informationen zu den Sanktionsregelungen der EU. Besonders interessant sind:

Weitere Informationen:


Benötigen Sie Hilfe?

WIR HELFEN IHNEN GERNE!

Sie haben eine Frage zu finanziellen Sanktionen?

Sie können das Schatzamt über die E-Mail-Adresse quesfinvragen.tf@minfin.fed.be kontaktieren, um Informationen zu übermitteln oder Fragen zu stellen.