Am Nationalfeiertag geschlossen
Unser Contact Center und unsere Dienste sind am Montag, dem 20. Juli 2026, und am Dienstag, dem 21. Juli 2026, geschlossen.
Ausnahme: Einige Zollbehörden gewährleisten einen Bereitschaftsdienst.
Ab Mittwoch, dem 22. Juli 2026, um 9 Uhr, werden all unsere Dienste wieder per Telefon erreichbar oder nach Vereinbarung zugänglich sein.
Sie können jederzeit auf Ihre persönliche Akte zugreifen und Ihre Verwaltungsangelegenheiten über unseren Online-Schalter/MyMinfin erledigen.

Europäische finanzielle Sanktionen

Die meisten finanziellen Sanktionen, die in Belgien gelten, sind Teil der Sanktionsregelungen, die von der Europäischen Union (EU) auferlegt wurden. Die EU setzt die vom UN-Sicherheitsrat auferlegten Sanktionen nicht nur in europäisches Recht um, sondern verstärkt sie noch regelmäßig durch zusätzliche Maßnahmen. Außerdem verhängt die EU Sanktionen auch aus eigener Initiative.

Alle Beschlüsse zu diesem Thema finden Sie hier.

Die Sanktionsregelungen der EU gelten unmittelbar in Belgien. Sie werden durch Verordnungen mit unmittelbarer Wirkung in der nationalen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten auferlegt. Das Gesetz vom 13. Mai 2003 gibt dem König die Befugnis, die erforderlichen Maßnahmen für die spätere Umsetzung der von der Europäischen Union verabschiedeten restriktiven Maßnahmen zu ergreifen. Das Gesetz sieht auch Sanktionen für Verstöße gegen die Sanktionsregelungen der EU vor.

Übersicht über die Sanktionsregelungen der (eu sanctions map)

die Sanktionen einsehen (eur-lex)

Informations utilesNÜTZLICHE INFORMATIONEN

Die Website des Europäischen Rates enthält viele nützliche Informationen zu den Sanktionsregelungen der EU. Besonders interessant sind:

Weitere Informationen:


Benötigen Sie Hilfe?

WIR HELFEN IHNEN GERNE!

Sie haben eine Frage zu finanziellen Sanktionen?

Sie können das Schatzamt über die E-Mail-Adresse quesfinvragen.tf@minfin.fed.be kontaktieren, um Informationen zu übermitteln oder Fragen zu stellen.