Wie kann ich eine Waffe ein- oder ausführen?
Der Waffenhandel in Belgien gehört zu den Zuständigkeiten der Regionen. Für die Ein-, Aus- oder Durchfuhr von:
- Waffen,
- Munition,
- Material für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung und
- damit verbundene Technologien.
benötigen Sie eine Genehmigung der Region, in der Sie wohnen oder der Gesellschaftssitz Ihrer Firma niedergelassen ist:
Flämische Region:
Vlaamse Overheid - Herman TeirlinckgebouwDepartement Buitenlandse ZakenDienst Controle Strategische GoederenHavenlaan 88 bus 801000 BrusselWallonische Region:
SPW DGO6
Direction Licences Armes
Chaussée de Louvain, 14
5000 NAMUR
http://economie.wallonie.be/Licences_armes/contacts/Contacts.htmlRegion Brüssel-Hauptstadt:
Gewestelijke Overheidsdienst Brussel - Brussel InternationalCel vergunningen wapens en dual-use goederenCity Center (6de verdiep - Bu 6.226)Kruidtuinlaan 201035 Brussel
http://du-arms.brussels/nl/contacten/Der belgische Zoll kontrolliert bei der Ein-, Aus- oder Durchfuhr dieser Güter, ob die erforderliche Genehmigung vorhanden ist.
Gibt es Ausnahmen in Bezug auf die Genehmigungspflicht für die Ein- oder Ausfuhr von Waffen?
Für „Nicht-Feuerwaffen“, wie z. B. Luftdruckgewehre und blanke Waffen (Messer und andere Schneidwaffen), gilt das Genehmigungsverfahren nicht. Dies ist sogar der Fall, wenn das Waffengesetz aus dem Jahre 2006 eine Genehmigung für den Besitz und die Nutzung innerhalb Belgiens vorschreibt.
Einige blanke Waffen fallen in die Kategorie der verbotenen Waffen. Wie für alle anderen verbotenen Waffen erteilen die Regionen auch für diese Kategorie keine Genehmigungen. Nur einige wenige Ausnahmen, die im Waffengesetz von 2006 vorgesehen sind, ermöglichen die Einfuhr von verbotenen Waffen mit Genehmigung.
Für den Verkehr innerhalb der Beneluxstaaten ist keine Genehmigung erforderlich.
Wann benötigen Sie eine vorherige Genehmigung für die Ein- oder Ausfuhr von Waffen?
Die Wallonische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt erteilen eine Lizenz, nachdem Sie beim FÖD Justiz eine sogenannte vorherige Genehmigung beantragt haben. Diese Genehmigung wird nach einer Leumundsuntersuchung erteilt.
Weitere Auskünfte finden Sie auf der Website des FÖD Justiz.
Die Flämische Region arbeitet mit einem ähnlichen System von vorherigen Genehmigungen, stellt sie jedoch selbst aus.
Was müssen Sie bei Waffenbesitz in Belgien beachten?
Bei Waffenbesitz unterliegen Sie dem Waffengesetz von 2006. Dabei ist es wichtig zu wissen, zu welcher der drei folgenden Kategorien die Waffe gehört:
- verbotene Waffen,
- genehmigungspflichtige Waffen,
- frei erhältliche Waffen.
Feuerwaffen sind im Allgemeinen in Belgien nicht zugelassen, aber auch Güter wie Klappmesser und Pfefferspray gelten als verbotene Waffen. Der belgische Zoll ist für die Anwendung dieses Gesetzes zuständig.
Neben dem Waffengesetz müssen Sie die regionalen Dekrete über die Jagd, die Gemeinschaftsdekrete für Sportschützen und die Vorschriften über die Ausfuhr von Waffen, die regionale Zuständigkeit sind (siehe hiervor), berücksichtigen.
Weitere Informationen und Beispiele finden Sie auf der Website des FÖD Justiz.
