Wo befindet sich mein online gekauftes Päckchen?
Der Zoll kann Ihnen keine Auskunft über den Status Ihres Päckchens geben.
Wenn Sie in der Sendungsverfolgung den Begriff „Zoll“ sehen, bedeutet das immer, dass der Zoll im Besitz Ihres Päckchens ist. Dies ist ein allgemeiner Hinweis darauf, dass die Sendung bestimmten administrativen Einfuhrformalitäten und/oder -kontrollen unterliegt. Bei der Einfuhr bestimmter Waren werden andere Kontrollstellen wie die FAAGP, FASNK, BIPT usw. eingeschaltet. Die Erledigung dieser Formalitäten kann manchmal einige Zeit beanspruchen.
Kontaktieren Sie daher immer erst Ihren Kurierdienst. Wenn Sie diesen kontaktieren, müssen Sie die Tracking-Nummer bereithalten.
Warum wird mein Päckchen, das ich online gekauft habe, vernichtet?
1. Verdacht auf nachgeahmte Waren
Wenn Sie einen Bescheid erhalten, dass ihr online gekauftes Päckchen vernichtet wird, bedeutet das, dass der Zoll die Waren zurückbehält, weil vermutet wird, dass es sich um Nachahmungen handelt.
Standardverfharen
Im Standardverfahren werden diese Waren dann von einem Experten der Marke (dem sogenannten „Markeninhaber“) untersucht, um zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Nachahmung handelt. Wenn das der Fall ist, kann der Markeninhaber Ihnen, dem Adressaten, die Kosten für diese Prüfung berechnen.
Verfahren für Sendungen mit 'geringem Wert'
Diese Sendungen werden nicht von einem Experten untersucht. Wenn Sie mit der Vernichtung der Waren einverstanden sind, werden diese vernichtet und die Marke kann Ihnen die entstandenen Kosten nicht berechnen.
Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden die Waren auf Nachahmung geprüft:- Wenn sich die Ware als Originalware erweist, erhalten Sie sie trotzdem.
- Wenn sich jedoch herausstellt, dass die Waren Nachahmungen sind, kann die Marke rechtliche Schritte gegen Sie einleiten und alle entstandenen Kosten von Ihnen zurückfordern.
Die Widerspruchsfrist läuft 10 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem Sie über die Feststellungen durch den Zoll informiert wurden. Wenn wir Ihrerseits keine Antwort erhalten, gehen wir von einem stillschweigenden Einverständnis aus.
Was muss ich tun, um eine Beschwerde an den Absender zu richten?
Wenn Sie eine Beschwerde gegen die Firma einlegen möchten, bei der Sie Ihre Waren kaufen, verwenden Sie bitte diesen Link.
Was muss ich tun, um den Kaufpreis zurückzufordern?
Sie können auch versuchen, den Kaufpreis vom Verkäufer zurückzufordern. Senden Sie ihm einen schriftlichen Antrag auf Erstattung. Wenn Sie den Kauf mittels Kreditkarte getätigt haben, können Sie die Transaktion beim Aussteller Ihrer Kreditkarte beanstanden. Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Ihnen den Betrag erstatten. Weitere Auskünfte finden Sie auf dieser Website.
Wenn Sie Ihre Waren über AliExpress kaufen, finden Sie Informationen unter folgenden Links:
BuyerProtection-seller_guaranteed (aliexpress.com),
Help Center (aliexpress.com).
2. Sicherheit von Waren, Wirtschafts- und UmweltmaßnahmenBestimmte Waren dürfen nicht einfach so ein- oder ausgeführt werden, z. B. Waffen, geschützte Tier- und Pflanzenarten (CITES), nachgeahmte Ware usw.
Informieren Sie sich darüber und lesen Sie die verschiedenen Rubriken auf unserer Website (Nachahmungen, CITES usw.) durch.
Was muss ich tun, wenn mein online gekauftes Päckchen beschädigt ist?
Wird Ihr online gekauftes Päckchen nach langem Warten nach Hause geliefert und sieht beschädigt aus? Dann kann diese Beschädigung durch den Post- oder Kurierdienst oder die Zolldienste verursacht worden sein.
1. Beschädigung des Päckchens durch Ihren Post- oder Kurierdienst
Der Antrag auf Erstattung der Zollkosten muss von Ihrem Post- oder Kurierdienst gestellt werden, der Ihre Ware befördert hat. Dieser muss auch das Anmeldeformular ausfüllen, die Beträge einnehmen und den Antrag auf Erstattung in die Wege leiten.
Im Prinzip darf Ihr Päckchen nicht ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Zollbehörde zurückgesandt werden (nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrem zuständigen Team Nachverfolgung der Anmeldung:
Ohne diese Zustimmung ist es sehr schwierig nachzuweisen, dass es genau die gleichen Waren sind, die wegen Beschädigung zurückgesandt werden.
Die Akte für die Rückgabe muss anhand schriftlicher Beweise und/oder Mitteilungen schlüssig sein.
2. Beschädigung eines Päckchens durch unsere Zolldienste
In erster Instanz muss festgestellt werden, dass der Schaden durch unsere Dienste verursacht wurde und nicht durch den Post- oder Kurierdienst.
Wenn feststeht, dass die GVZ&A die Waren beschädigt hat, wird das Verfahren für Schäden an Dritten angewandt.Die folgenden drei Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Erstattung zu erhalten:
- Der Erstattungsantrag (Antrag C) muss innerhalb eines Jahres nach Datum der Annahme der Anmeldung eingereicht werden. Dieses Antragsformular ist eine Erstattung Antrag C
- Sie müssen die Waren zuerst bei den Zollbehörden gestellen, bevor Sie sie zurücksenden. Diese Zustimmung ist notwendig, damit gewährleistet wird, dass exakt dieselben Waren zurückgesandt werden (nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrem zuständigen Team Nachverfolgung der Anmeldung)
- Der Akte müssen Sie die Rechnung, die Zahlungsnachweise, Fotos usw. (zur Begründung) zusammen mit der Regulierungsanmeldung in PLDA beifügen.
Nur Steuern werden erstattet. Andere Kosten (z. B. Beförderungskosten) werden nicht von der Zollverwaltung erstattet!
Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.