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Zusatzkosten in Bezug auf mein Päckchen

  • Wie berechne ich die Zusatzkosten zu meinem online gekauften Päckchen (Abgaben und Steuern)?

    Wenn Waren außerhalb der EU gekauft wurden oder Sie Geschenke von einem Familienmitglied, einem Freund oder einer Freundin aus einem Nicht-EU-Land erhalten, dann müssen Sie, abhängig von der Ware, bestimmte Abgaben bezahlen, nämlich Einfuhrabgaben, MwSt., Akzisen usw.
    Für jede Art von Waren gibt es einen besonderen Warencode und einen Tarif für Einfuhrabgaben, die in der Anwendung Tarbel zu finden sind. Alle Waren sind in verschiedene Gruppen unterteilt. Für jede Ware wird vermerkt, welche Abgabe bezahlt werden muss.
    Diese Suche ist nicht einfach, aber Sie können sich von einem Zollvertreter helfen lassen.

    Überblick über die häufigsten Online-Einkäufe

    Smartphone

    0

    21 %

    Laptops und Tablets

    0

    21 %

    Kopfhörer und Mikrofone

    0

    21 %

    Spielwaren

    0 bis einschl. 4,7 %

    21 %

    Bücher

    0

    6 %

    Gesellschaftsspiele, Videospiele

    0 bis einschl. 2,7 %

    21 %

    Koffer und Taschen

    0 bis einschl. 9,7 %

    21 %

    Schuhe und Stiefel

    3,5 % bis einschl. 17 %

    21 %

    Schmuck und Juwelen

    0 bis einschl. 4 %

    21 %

    Kleidung

    0 bis einschl. 12 %

    21 %

    Schönheits- und Pflegeprodukte

    0 bis einschl. 6,5 %

    21 %

    Auto- und Motorteile

    3 bis einschl. 4,5 %

    21 %

    Armbanduhren

    4,5 %

    (Sie zahlen mindestens 0,30 € und höchstens 0,80 € pro Uhr)

    21 %

    Duftwasser und Eau de Toilette

    0

    21 %

    Beispiel 1 für eine Berechnung von Zusatzkosten:

    Sie kaufen Modeschmuck im Wert von 160 Euro in einem chinesischen Online-Shop.

    • Wert: 160 Euro
    • Einfuhrabgaben: 4 %
    • Versandkosten: 35 Euro
    • Versicherungskosten: 5 Euro
    • MwSt.: 21 %

    Berechnung der Einfuhrabgaben:

    • Zollwert = Rechnungswert der Waren (160 Euro) + Versandkosten (35 Euro) + Versicherungskosten (5 Euro) = 200 Euro
    • Berechnung der Einfuhrabgaben: Einfuhrabgaben = 4 % von 200 Euro = 8 Euro

    Berechnung der MwSt. bei der Einfuhr:

    • Steuerpflichtiger Betrag zur Berechnung der MwSt. = Zollwert (200 Euro) + Einfuhrabgaben (8 Euro) = 208 Euro
    • MwSt. = 21 % von 208 Euro = 43,68 Euro

    Gesamtbetrag, der an Ihren Lieferfahrer zu zahlen ist:

    • Einfuhrabgaben (8 Euro) + MwSt. (43,68 Euro) = 51,68 Euro + Kosten für die Anmeldung

    Beispiel 2 für eine Berechnung von Zusatzkosten:

    Kauf einer Lederhandtasche auf einer Internetseite in Hong-Kong

    • Wert: 450 Euro
    • Einfuhrabgaben: 3 %
    • Versandkosten: 35 Euro
    • MwSt.: 21 %

    Berechnung Einfuhrabgaben:

    • Zollwert = Rechnungswert der Waren (450 Euro) + Versandkosten (35 Euro) = 485 Euro
    • Einfuhrabgaben = 3 % auf 485 Euro = 14,55 Euro

    Berechnung der MwSt. bei Einfuhr:

    • Besteuerungsgrundlage für die MwSt. = Zollwert (485 Euro) + Einfuhrabgaben (14,55 Euro) = 499,55 Euro
    • MwSt. = 21 % auf 499,55 Euro = 104,91 Euro

    Gesamtbetrag, der an Ihren Lieferfahrer zu zahlen ist:

    • Einfuhrabgaben (14,55 Euro) + MwSt. (104,91 Euro) = 119,46 Euro + Kosten für die Anmeldung

    Beispiel 3 für eine Berechnung von Zusatzkosten:

    Kauf von einem Paar Sportschuhe auf einer amerikanischen Versteigerungsseite

    • Wert: 48 Euro
    • Einfuhrabgaben: 16,9 %
    • Versandkosten: 20 Euro
    • MwSt.: 21 %

    Berechnung Einfuhrabgaben:

    • Zollwert = Rechnungswert der Waren (48 Euro) + Versandkosten (20 Euro) = 68 Euro
    • Einfuhrabgaben = 0 Euro (der innere Wert (48 Euro) ist niedriger als die Befreiungsschwelle von 150 Euro)

    Berechnung der MwSt. bei der Einfuhr:

    • Besteuerungsgrundlage für die MwSt. = Zollwert (68 Euro) + Einfuhrabgaben (0 Euro) = 68 Euro
    • MwSt. = 21 % auf 68 Euro = 14,28 Euro

    Gesamtbetrag, der an Ihren Lieferfahrer zu zahlen ist:

    • Einfuhrabgaben (0 Euro) + MwSt. (14,28 Euro) = 14,28 Euro + Kosten für die Anmeldung

    Beispiel 4 für eine Berechnung von Zusatzkosten:

    Kauf eines Puzzles auf einer chinesischen Website

    • Wert: 15 Euro
    • Einfuhrabgaben: 4,7 %
    • Versandkosten: 5 Euro
    • MwSt.: 21 %

    Berechnung der MwSt. bei der Einfuhr:

    • Zollwert = Rechnungswert der Waren (15 Euro) + Versandkosten (5 Euro) = 20 Euro
    • Einfuhrabgaben = 0 Euro (der innere Wert (15 Euro) ist niedriger als die Befreiungsschwelle von 150 Euro)
    • MwSt. = 21 % auf 20 Euro = 4,20 Euro

    Gesamtbetrag, der an Ihren Lieferfahrer zu zahlen ist:

    • MwSt. (4,20 Euro) + Kosten für die Anmeldung

    Disclaimer:

    1. Die Tarife können sich ändern und variieren, je nachdem, wer Ihr Paket zustellt.
    2. Es ist oft schwierig zu bestimmen, um welche Art Ware es sich tatsächlich handelt.  Die vorgeschlagenen Prozentsätze dienen daher nur als Beispiele. Damit Sie genau wissen, was Sie bezahlen müssen, müssen Sie den Warencode kennen, den Sie über Tarbel ermitteln können.
    3. Außerdem kann auch der Versender/Anmelder Kosten für die erbrachten Zollformalitäten berechnen, die dann in manchen Fällen als „Zollkosten“ beschrieben werden.
    4. Der Käufer kann mit anderen Nebenkosten konfrontiert werden (z. B. Antidumpingzölle) und diese können hoch ausfallen (40 % und mehr sind möglich).
  • Was muss ich tun, wenn mehr als die gesetzlichen Kosten für mein online gekauftes Päckchen berechnet wurden?

    ! Die Zolldienste können nur die Beträge erstatten, die tatsächlich an den Zoll gezahlt wurden.  Dabei handelt es sich um die Beträge der Einfuhranmeldung. Beträge, die für die Erfüllung der Zollformalitäten durch den Post- oder Kurierdienst berechnet wurden, können nicht erstattet werden. 

    1. Sie zahlen die Zusatzkosten und dann wird Ihnen das Päckchen ausgehändigt. 
    2. Sie verweigern die Annahme.  
      ! Manchmal müssen Sie trotzdem Kosten zahlen. 
      ! Es ist nicht sicher, ob der Verkäufer den Kaufbetrag erstattet. 
    3. Sie nehmen das Päckchen noch nicht an und reichen Beschwerde beim Post- oder Kurierdienst ein. 
    4. Sie nehmen das Päckchen an, zahlen die Kosten und reichen dann Beschwerde beim Post- oder Kurierdienst ein.
    5. Sie senden das Päckchen zurück.
       
      ! Nehmen Sie vorher Kontakt mit dem Post- oder Kurierdienst auf.
      ! Es muss ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem erhaltenen und dem zurückgesandten Päckchen bestehen, sonst kann keine Erstattung erfolgen.   

    Gehen Sie für die Punkte 3, 4 und 5 wie folgt vor:

    • Reichen Sie einen Antrag beim Post- oder Kurierdienst ein, der mit ausreichend Beweisen begründet ist. Diese treten als Mittelsperson gegenüber dem Zoll auf. 
    • Wenn es sich um ein Versehen seitens des Post- oder Kurierdienstes handelt, dann erstattet dieser die zu Unrecht berechneten Beträge umgehend (wenn diese schon bezahlt wurden).
    • Ist der zu viel eingenommene Betrag auf einen falschen Vermerk des Wertes in den Dokumenten einer Sendung zurückzuführen, dann berechnet der Post- oder Kurierdienst Verwaltungskosten.Nehmen Sie in Bezug auf diese Kosten Kontakt mit dem Post- oder Kurierdienst auf.

    oder

    veranlassen Sie selbst alles Notwendige, um die Erstattung zu erhalten.   Mehr zur entsprechenden Vorgehensweise erfahren Sie hier (PDF, 222.13 KB).