Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Reisen mit Ihrem Haustier

Für Reisen mit Ihrem Heimtier gelten EU-weit einheitliche Regelungen. Bei verschiedenen Arten von Heimtieren müssen bestimmte Formalitäten erfüllt werden:

  • Hunde
  • Katzen
  • Frettchen
  • Vögel
  • Nagetiere
  • Hasenartige
  • Salamander

Wenn Sie Ihr Heimtier mit auf Reisen nehmen möchten, sollten Sie rechtzeitig alle benötigten Informationen über die Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt einholen: https:// www.health.belgium.be/de/tiere-und-pflanzen/tiere/haltung-und-verkehr-von-tieren/reisen-mit-tieren .

Wenn Sie mit Ihrem Heimtier von einem Land außerhalb der EU in die EU einreisen, müssen Sie Ihr Heimtier am Einreiseort für Reisende beim Zoll anmelden, um den EU-Haustierausweis und/oder die Tiergesundheitsbescheinigung und gegebenenfalls den Impfausweis sowie die schriftliche Erklärung des Halters usw. kontrollieren zu lassen.

Um mit Hunden, Katzen und Frettchen zu reisen, müssen Sie unter anderem Folgendes nachweisen können:

  • die Identität des Tieres (EU-Haustierausweis)
  • eine gültige Tollwutimpfung

Bei Reisen mit Vögeln muss Folgendes nachgewiesen werden können:

  • die Identität des Tieres.

Auch bei den anderen Tieren muss die Identität des Tieres nachgewiesen werden können. Gegebenenfalls sind auch noch weitere Formalitäten zu erfüllen. 

Der Zoll kann jederzeit überprüfen, ob für Ihr Haustier ein gültiger Tierausweis vorliegt und die erforderlichen Pflichtimpfungen durchgeführt wurden.