Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Wer unterliegt der Anmelde- und Offenlegungspflicht?

Die Verpflichtung gilt für natürliche und juristische Personen, die 10.000 Euro oder mehr mit sich führen, wenn Sie in die EU einreisen bzw. aus der EU ausreisen oder wenn sie aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Belgien einreisen oder aus Belgien in einen anderen EU-Mitgliedstaat ausreisen.

Die Anmelde-/Offenlegungspflicht für Barmittel ist Teil der europäischen und belgischen Strategie zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Wünschen Sie weitere Informationen? Besuchen Sie die Website der Europäischen Kommission.