Kaufen Sie nicht alles, was Ihnen online angeboten wird. Das schadet nicht nur Ihrem Portemonnaie, sondern auch der Wirtschaft, der Sicherheit, der Umwelt usw.
Es gibt eine ganze Liste von Dingen, die Sie nicht einfach ein- und ausführen dürfen:
- Nachgeahmte Ware
- Geschützte Tier- und Pflanzenarten
- Erzeugnisse tierischen Ursprungs und Lebensmittel
- Pflanzen, Blumen, Gemüse und Früchte (Phytosanitäre Erzeugnisse)
- Waffen, Munition, Waffennachbildungen und Sprengstoffe
- Arzneimittel
- Betäubungsmittel
- Kulturgüter (Kunstwerke und Antiquitäten)
Der Zoll kann Ihre Sendung in folgenden Fällen (für die Dauer der Untersuchung) einbehalten oder beschlagnahmen:
- Es besteht ein Verdacht auf einen Verstoß, der eine zusätzliche Untersuchung erfordert;
- Es liegt ein offensichtlicher Verstoß vor: Verstoß gegen Sicherheitsmaßnahmen, gesundheitspolizeiliche Maßnahmen, wirtschaftliche Maßnahmen (Fälschung, Betäubungsmittel usw.);
- Es besteht eine Genehmigungspflicht (Waffen usw.) und nicht alle Bedingungen sind erfüllt (z. B. fehlende Angaben usw.,..);
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